Patchworkfamilien - wer hat das
Sorgerecht für wen?

vier unterschiedlich große Fusspaare

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Patchworkfamilie ist der gängige Begriff für Familien, in denen mindestens ein Kind aus einer früheren Partnerschaft oder Ehe beteiligt ist - selbst wenn das Kind nicht überwiegend dort wohnt, sondern beispielsweise nur jedes zweite Wochenende.

Diese "alternative Familienform" hat stark zugenommen. Inzwischen gibt es natürlich auch schon Patchworkfamilien, die über mehr als eine "Generation" gehen, also wo es Kinder aus zwei oder mehr Partnerschaften gibt.

Doch wer hat in diesen Familien eigentlich für wen das Sorgerecht?

Bei einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Beide Elternteile haben auch weiterhin die elterliche Sorge für ihre Kinder. Die Alltagsfragen können von dem Elternteil alleine entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Bei wichtigen Entscheidungen müssen jedoch beide Eltern mitwirken, also beispielsweise bei Fragen zum Schulwechsel, zum Kindergarten, zu medizinischen Behandlungen außer den routinemäßigen Untersuchungen.

Doch wie sieht es aus, wenn der Partner, bei dem die Kinder wohnen, wieder heiratet?

Hat die Kindsmutter oder der Kindsvater das alleinige Sorgerecht, dann hat das Stiefelternteil automatisch die Erlaubnis, Entscheidungen im Alltag selbst und ohne Absprache zu treffen. Haben die Kindseltern das gemeinsame Sorgerecht, so sollte vom leiblichen Elternteil eine Vollmacht eingeholt werden, dass das Stiefelternteil Alltagsentscheidungen treffen darf. Besonders wichtig ist das für unverheiratete Paare, die aber in einer eheähnlichen Beziehung leben. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, darf der Stiefelternteil rechtlich gesehen nichts entscheiden, nicht einmal das Kind vom Kindergarten abholen. Schwerwiegende Entscheidungen dürfen auch mit einer Vollmacht nicht getroffen werden. Hier müssen die leiblichen Eltern gemeinsam entscheiden. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, muss das Familiengericht angerufen werden.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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