Adoption eines Stiefkindes

Vater mit Baby auf den Schultern

© Adobe Stock, detailblick

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Stiefkind adoptiert werden soll. 

Hat beispielsweise eine Mutter das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und der Vater wünscht keinen Umgang mit den Kindern, so kann durch die Adoption ein neues Familiengefüge entstehen. Dadurch erhält der Stiefvater (oder die Stiefmutter) rechtlich die gleiche Stellung wie ein leiblicher Elternteil; inklusive aller Rechte und Pflichten. Dazu gehören Unterhalt ebenso wie Erb- und Pflichtteilsrechte und natürlich das Sorgerecht. Alle Verbindungen zum leiblichen Vater werden gelöst. Das hat auch zur Folge, dass er kein Sorgerecht und Umgangsrecht mit dem Kind mehr besitzt.

Häufiger werden gleichgeschlechtliche Paare, die eine Familie mit Kindern gründen wollen. Oftmals sind auch schon Kinder aus einer früheren heterosexuellen Partnerschaft vorhanden. In diesem Fall liegt das Sorgerecht immer noch bei den beiden leiblichen Eltern. Seit dem 01. Januar 2005 können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft dem Staat gegenüber festschreiben. Zwar dürfen sie nicht heiraten, aber es gibt die Möglichkeit zur "eingetragenen Lebensgemeinschaft" (Homoehe). In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann ein Partner das leibliche Kind des anderen adoptieren. Stammt das Kind aus einer früheren heterosexuellen Beziehung, geht das jedoch nur nach der Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils.

Lesbische Paare können aber auch über künstliche Befruchtung oder über eine Samenspende ein Baby bekommen. Gibt es keinen Vater, der die Vaterschaft anerkennt, so kann das Baby von der Partnerin der Kindsmutter adoptiert werden. Beide Frauen haben dann das gemeinsame Sorgerecht. Der umgekehrte Fall ist in der Form nicht möglich, da der Mann das Kind nicht austragen kann.

Doch Lesben und Schwule können einen Antrag auf Zulassung zur Adoption stellen, genauso wie Ehepaare und heterosexuelle Einzelpersonen. Die Bewerber werden daraufhin geprüft, ob sie unter moralischen, sittlichen und finanziellen Voraussetzungen geeignet sind, ein Kind zu adoptieren. Dieses Vorgehen unterscheidet sich nicht von heterosexuellen Adoptionsbewerbern. Dennoch ist es noch immer eher unwahrscheinlich, dass homosexuelle Paare dann auch ein Kind vermittelt bekommen. Da es immer deutlich mehr Bewerber gibt, als zur Adoption stehende Kinder, werden die Kinder in aller Regel noch in "traditionelle Familienformen", also an Ehepaare vermittelt.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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