Mitglied inaktiv
Hallo, bin 34 Jahr (noch 3 Wochen) und das erste mal schwanger (11. Woche).Heute hat meine FÄ beim US eine Ovarialzyste /intraligamentäres Myom festgestellt, Durchmesser so 7 cm. Sie war sich nicht mehr sicher, ob das beim letzten US vor 4 Wochen auch zu sehen war... Beschwerden hab ich keine, Entwicklung des Kindes normal. Jetzt meine Frage: reicht es, diesen Befund erst beim nächsten planmäßigen US zu kontrollieren, bis dahin ist es ja ganz schön lange, oder lieber zwischendurch bei der nächsten Vorsorge noch mal schauen? Nächste Frage: Ist das Ersttrimester-Screening sinnvoll? Vielen Dank im Voraus Michaela Amon
Liebe Michaela, 1. wenn es eine Zyste am Eierstock ist, dann lässt sich dazu in den meisten Fällen folgendes sagen: bei diesen Zysten handelt es sich meist um Gelbkörperzysten, die verschieden groß werden können und nur in den seltensten Fällen in der Schwangerschaft operiert werden müssen, da sie meistens nach 3-4 Monaten von selbst verschwinden. Eine Bedeutung haben sie meistens nicht. Sie werden üblicherweise zunächst nur im Ultraschall kontrolliert. Myome sind Muskelknoten der Gebärmutter. Wir finden sie bei Frauen im gebärfähigen Alter sehr häufig Sie können in der Zeit, in der eine Frau hormonell aktiv ist unter dem hormonellen Einfluss wachsen. Diese Neubildungen der Gebärmutter sind aber in 95% der Fälle gutartig. Sind Myome schon vor der Schwangerschaft nachzuweisen, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, sie vorher zu entfernen. Hier ist aber zu empfehlen, dieses für die persönliche Situation mit Frauenärztin/Frauenarzt und der Klink abzustimmen. In der schon laufenden Schwangerschaft haben wir keine therapeutische Handlungsmöglichkeit. Auch durch die hormonellen Veränderungen einer Schwangerschaft können diese Myome wachsen und dann schon mal Probleme bereiten. Doch welchen Einfluss haben sie auf den Verlauf von Schwangerschaft und Wochenbett? Aktuelle Untersuchungen (CJ Qiduuai GJ et al.: Obstetric outcomes in women with sonographically identified uterine leiomyomata. Obstet Gynecol 107 (2006) 367-82) zeigen, dass Frauen mit sonographisch nachgewiesenem Myom ein signifikant höheres Risiko für einen Kaiserschnitt, Beckenendlage, Fehllage, Frühgeburt, Plazenta praevia und Blutung nach der Geburt haben. Hingegen besteht kein erhöhtes Risiko für vorzeitigen Blasensprung, operative vaginale Geburt, Entzündungen der Eihäute und der Gebärmutter. Die Kaiserschnittraten von Frauen mit Myomen kleiner als 10 cm oder größer als 10 cm sind vergleichbar. Das Fazit aus diesen Untersuchungen ist, dass auch bei Myomen von mehr als 10 cm bei fast 70% der Frauen eine vaginale Geburt möglich ist. 2. das für Sie beste Kontrollintervall wird Ihre Frauenärztin/Frauenarzt festlegen können, aber meist reichen hier 4 Wochen aus. 3. Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Diagnostik zum Ausschluss oder Risikoeinschätzung genetischer Störungen und Missbildungen) ist sicher immer mehr auch ein sehr sensibles Thema, bei dem die objektive Information und Aufklärung durch Frauenärztin/Frauenarzt im Vordergrund stehen sollte, wenn die schwangere Frau dieses anspricht oder sich aus der Vorgeschichte die Notwendigkeit ergibt, darüber zumindest zu sprechen. Sofern kein besonderes familiäres Risiko für genetische Störungen oder Missbildungen vorliegt, die Frau nicht 35 Jahre oder älter ist und sie auch nicht schon vorweg ein entsprechendes Bedürfnis nach Informationen zur vorgeburtlichen Missbildungsdiagnostik äußert, würde sicher nicht generell zu einer weiterführenden Diagnostik geraten werden. Dem behandelnden Arzt obliegt hier eher die Aufgabe, objektiv zu informieren; weniger, zu einer bestimmten Entscheidung oder einem bestimmten Verfahren zu drängen. Die Besprechung zu diesem Thema kann natürlich auch schon zu jedem Zeitpunkt vor diesem Alter stattfinden. Ist die schwangere Frau 35 Jahre oder älter und/oder gibt es ein familiäres Risiko für genetische Erkrankungen oder Missbildungen, sollte man mit ihr bei Kinderwunsch oder zu Beginn einer Schwangerschaft schon über die damit verbundenen Risiken für Mutter und Kind sprechen und dazu gehört eben auch das Thema Pränataldiagnostik inklusive der Möglichkeit einer unabhängigen genetischen und ggf. psychosozialen Beratung in einer unabhängigen Einrichtung. Bestandteil der Aufklärung/Information von Frauenärztin/Frauenarzt zu diesem Themenkomplex sollte immer auch die individuelle Information über mögliche Konsequenzen, Grenzen der Verfahren und Risiken sein, so dass die Eltern den Sachverhalt gut nachvollziehen können, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dann eine eigene Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik zu treffen. Es steht meines Erachtens also zunächst die ausführliche Information der jeweiligen Methoden im Vordergrund stehend. Die Entscheidung selbst kann und sollte aber nur das betroffene Elternpaar selbst fällen. Über die nicht invasiven Verfahren der Pränataldiagnostik, wie z.B. die Nackentransparenzmessung, das Ersttrimesterscreening, differenzierter Organultraschall/Missbildungsultraschall um die 22. SSW sollte man, sofern gewünscht, ebenso mit der Schwangeren/ dem Paar sprechen, wie auch über die invasiven Verfahren, wie Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) oder Chorionzottenbiopsie. Über den Triple-Test muss man zumindest informieren; empfehlen kann man dieses Verfahren kaum mehr. Das Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) liegt bei einer 25jährigen (keine familiäres Risiko vorausgesetzt) bei 1: 1352, bei einer 30jährigen bei 1:895,bei einer 32jährigen 1:659, bei einer 36jährigen bei 1:280, bei einer 38jährigen 1: 167 und bei einer 40jährigen bei 1:97. Ebenso steigt bei einer Frau ab dem 35. Lebensjahr das Risiko für schwangerschaftsspezifische Komplikationen, wozu auch Fehlgeburten gehören, an. Das Risiko einer Fehlgeburt infolge einer Fruchtwasserpunktion oder einer Chorionzottenbiopsie liegt in etwa bei 1:100, was dem Risiko einer 40jährigen für die Geburt eines Kindes mit einem Down-Syndrom entspricht. Wenn die Frau/die Eltern sich gegen eine invasive Diagnostik wie der Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie zum Ausschluss einer Trisomie oder ähnlicher Chromosomenstörungen entscheiden, weil sie das Risiko z.B. für eine Fehlgeburt nicht eingehen möchten, dann ist der Frau (insbesondere, wenn sie älter ist, als 35 Jahre) in erster Linie die Messung der Nackentransparenz oder das Ersttrimesterscreening zwischen der 11.+14. SSW zu empfehlen. Bitte nicht vergessen: 1.der sichere Ausschluss von Chromosomenstörungen ist nur durch eine Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion möglich. 2. mit der Amniozentese oder der Chorionzottenbiopsie können nicht alle genetischen Störungen, Stoffwechsel-, Muskel- oder Erbkrankheiten erkannt werden. Sofern das genetische Ergebnis der Amniozentese/Chorionzottenbiopsie unauffällig ist, werden damit Erkrankungen und Fehlbildungen des Ungeborenen nicht ausgeschlossen. Dazu können u.a. Herzfehler, Spaltbildungen im Gesicht, Fehlbildungen, wie z.B. Extremitätenfehlbildungen und auch geistige Behinderungen oder Stoffwechselkrankheiten gehören. Denn solche Fehlbildungen und Erkrankungen sind nicht zwangsläufig mit einer erkennbaren Abweichung im Chromosomensatz verbunden. Eine Garantie für ein Kind ohne eine genetische Erkrankung kann keine Methode der Pränataldiagnostik geben. Pränatale Diagnostik wird eben zur Identifizierung diagnostizierbarer Probleme unter klarer Indikation angewendet. 3.Die hohe Zuverlässigkeit der Nackentransparenzmessung oder des Ersttrimesterscreenings hängt sicher ganz wesentlich von der Qualifikation und Erfahrung des Untersuchers, sowie des Ultraschallgerätes ab. Dieses setzt deshalb voraus, dass es sich bei dem Untersucher/Untersucherin um einen entsprechend der Vorgaben der Fetal Medicine foundation in London zugelassenen und qualifizierten Arzt handelt. Handelt es sich um eine spezielle Einrichtung für Pränataldiagnostik, ist von einer solchen Qualifikation erfahrungsgemäß auszugehen. Fragen Sie also vorher nach der Qualifikation und der Häufigkeit, mit der dieses Verfahren vom Anbieten denn durchgeführt wird! 4.neben den üblicherweise drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft wird bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeiten, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) ein so genannter differenzierter Organultraschall/Feinultraschall/Missbildungsultraschall zwischen der 19. + 23. SSW von einem Arzt mit entsprechender Qualifikation in der Pränataldiagnostik durchgeführt. Meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum. Hierbei schaut der Untersucher/in nach der kindlichen Aktivität, dem Bewegungsmuster, dem Profil des Gesichts der Fruchtwassermenge und der Plazenta. Darüber hinaus wird nach sichtbaren Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Gegebenenfalls wird auch die Versorgungslage des Kindes mit Hilfe eines Dopplers ergänzend durchgeführt. Wichtig in dem Zusammenhang ist aber , dass ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (wie der Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie oder der Nabelschnurblutentnahme ) nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich ist. VB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :-) Michaela