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young dad works from home holds his sleepy baby girl in his hands
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Formalitäten und andere Erledigungen nach der Geburt, die mit einem Besuch "auf dem Amt" bzw. mit Behördengängen verbunden sind, dürften "Papa-Sache" sein!

Am besten ist es, wenn du deine Papiere schon vor der Geburt gemeinsam sortierst. Manches muss sogar vorher erledigt werden, anderes hat Zeit, bis das Baby auf der Welt ist. Wir sagen dir, was du wann beantragen musst.

Mutterschaftsgeld: Spätestens sieben Wochen vor Geburtstermin

Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse, dort musst du oder deine Partnerin es auch beantragen. Hier reicht ein formloser Brief oder ein Formular von der Webseite deiner Krankenkasse. Wichtig ist, die Bescheinigung des Frauenarztes über die Schwangerschaft mit einzusenden. Tipp: Beantrage unbedingt rechtzeitig das Mutterschaftsgeld, da die Krankenkasse die Zahlung verweigern kann, wenn der Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist.

Elternzeit: Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit

Bist du berufstätig und möchtest Elternzeit nehmen, musst du dies spätestens in der siebten Woche vor Beginn der Elternzeit beantragen. Weißt du vorher schon, wie deine Elternzeit aussehen soll, kannst du den Antrag auch schon zeitiger einreichen. In diesem Antrag musst du bereits festlegen, wie du die ersten 24 Monate deiner Elternzeit gestalten möchtest. Die Elternzeit dauert maximal drei Jahre, du kannst die Elternzeit mit deiner Frau gemeinsam oder nacheinander nehmen. Auch eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche ist möglich. Hast du dich für Teilzeit entschieden, gib am besten gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten an. Es ist ratsam, sich die Absprache mit deinem Vorgesetzten schriftlich geben zu lassen, dann kommt es später nicht zu leidigen Diskussionen oder Unstimmigkeiten. Spätestens acht Wochen vor Ablauf des zweiten Jahres deiner Elternzeit musst du verbindlich festlegen, wie es weitergehen soll. Übrigens musst du die dir zustehende Elternzeit nicht an einem Stück nehmen.

Geburtsurkunde: Eine Woche nach der Geburt

Die Geburtsurkunde wird auf dem Standesamt ausgestellt. Für die meisten frischgebackenen Väter ist es ein erhebendes Gefühl, die Geburtsurkunde ihres Kindes in den Händen zu halten. Du hast eine Woche Zeit für diesen Gang aufs Amt. In manchen Kliniken kümmert sich allerdings das Sekretariat um die Anmeldung beim Standesamt. Die Geburtsurkunde wird in vierfacher Ausfertigung erteilt. Zwei Exemplare können bei dir bleiben, eines ist für die Beantragung des Elterngeldes und eines für die Beantragung des Kindergeldes gedacht.

Du brauchst:

  • eine ärztliche Bescheinigung oder bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus eine Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass von dir und deiner Partnerin
  • wenn du verheiratet bist, das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
  • wenn du nicht verheiratet bist, brauchst du die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde deiner Frau
  • wenn du schon eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung hast, benötigst du diese sowie deine eigene Geburtsurkunde

Einwohnermeldeamt: Sobald du die Geburtsurkunde hast

Ist die Geburtsurkunde vorhanden, musst du dein Kind noch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und das möglichst schnell. Das Einwohnermeldeamt bekommt die Meldung zwar nach einer gewissen Zeit vom Standesamt, allerdings ist das persönliche Anmelden trotzdem notwendig.

Aber: Um den Kinderfreibetrag, der dir jetzt ein höheres Nettogehalt beschert, in Anspruch nehmen zu können und einen eventuellen Wechsel der Steuerklassen vorzunehmen, musst du dich an dein zuständiges Finanzamt wenden. Seit dem Wegfall der Lohnsteuerkarte erfolgt der Eintrag direkt bei der Finanzbehörde.

Du brauchst für die Anmeldung:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde
  • bei unehelichen Kindern die Vaterschaftsanerkennung

Angabe des Nachnamens: Ein Monat nach der Geburt

Der angegebene Text enthält die Pronomen "Sie", "Ihre" und "Ihr", die entsprechend Ihrer Anweisung geändert werden. Hier ist der überarbeitete Text:

Ein Pluspunkt im deutschen Gesundheitssystem: Dein Baby ist von der ersten Minute an automatisch krankenversichert. Du kannst es ohne Hektik in den zwei Monaten nach der Geburt schriftlich anmelden, manche Krankenkassen verlangen eine Kopie der Geburtsurkunde für den Antrag. Bist du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist die Familienversicherung für dein Kind kostenlos. Privat Versicherte müssen Beiträge für ihr Kind zahlen, allerdings ist keine Gesundheitsprüfung vor Aufnahme des Kindes nötig. Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, kann das Kind nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden, wenn der privat Versicherte das höhere Einkommen (mehr als 60.750 Euro im Jahr) hat. In diesem Fall muss ebenfalls die private Versicherung das Kind aufnehmen.

Hast du all diese Dinge erledigt, kannst du dich getrost zurücklehnen und dich voll und ganz auf deine Familie konzentrieren. Viel Spaß und alles Gute!

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