Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SilkeJulia am 08.10.2006, 15:24 Uhr

Wie lang Zeit?????

Hallo Daniela,

für alles gibts Gesetze:

§ 21 PStG

(2) Die Geburt ist der zuständigen Personenstandsbehörde (§ 4) innerhalb einer Woche anzuzeigen.

(4) Kann die schriftliche Erklärung über die Vornamen des Kindes (§ 21 Abs. 1) zur Zeit der Anzeige nicht beigebracht werden, haben die zur Vornamensgebung berechtigten Personen die Anzeige innerhalb eines Monates nach der Geburt zu ergänzen.

- - -

Sprich: Ihr müsst euer Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt anmelden.

Den Vornamen des Kindes kann man noch innerhalb eines Monats nach der Geburt nachtragen lassen.

Isch frag misch grad: Was machen die, wenn das nicht passiert?
Wird dem Kind dann ein Vorname "zugewiesen"? ;-)

Naja, egal.

LG,

Silke

 
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