Geschrieben von SilkeJulia am 08.10.2006, 15:24 Uhr |
Wie lang Zeit?????
Hallo Daniela,
für alles gibts Gesetze:
§ 21 PStG
(2) Die Geburt ist der zuständigen Personenstandsbehörde (§ 4) innerhalb einer Woche anzuzeigen.
(4) Kann die schriftliche Erklärung über die Vornamen des Kindes (§ 21 Abs. 1) zur Zeit der Anzeige nicht beigebracht werden, haben die zur Vornamensgebung berechtigten Personen die Anzeige innerhalb eines Monates nach der Geburt zu ergänzen.
- - -
Sprich: Ihr müsst euer Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt anmelden.
Den Vornamen des Kindes kann man noch innerhalb eines Monats nach der Geburt nachtragen lassen.
Isch frag misch grad: Was machen die, wenn das nicht passiert?
Wird dem Kind dann ein Vorname "zugewiesen"? ;-)
Naja, egal.
LG,
Silke
- Wie lang Zeit????? - Danielaxxx, 38. SSW 08.10.06, 12:16
- Angabe ohne Gewähr: 2 Wochen! o.T. :-) - Sagraha, 36. SSW 08.10.06, 12:35
- Re: Wie lang Zeit????? - emanski, 30. SSW 08.10.06, 12:53
- Re: Wie lang Zeit????? - SilkeJulia 08.10.06, 15:24
- HIHI, muss mich mal outen, - spängchen, ---. SSW 08.10.06, 17:24
Kann ich das essen?Dringend!!!
@Butterflocke
Gesucht wird....
Manche Tage harter Bauch Jetzt schon???
Wann muss man beim Frauenarzt die 10 Euro bezahlen...
Schönen guten Morgen!
DRINGEND... Fruchtwasser-Abgang... nicht wenig... keine Wehe
Sex nach ks....ab wann....
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