Elternforum Schwanger - wer noch?

Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...

Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen...

Mitglied inaktiv

ich Elternzeit nehme? Morgen Mädels! bin jetzt in der 31 SSW, und da ich seit der 17.SSW ein Beschäftigungsverbot habe, und eigentlich seit dem gar keinen Kontakt zum Arbeitgeber habe weiß ich nun nicht wie ich vorgehen soll. Ich muss dem Arbeitgeber doch sicherlich melden das ich nach dem Mutterschutz Elternzeit nehme, oder? Obwohl mein Vertrag sowieso im März ausläuft, aber bis dahin könnte ich ja sonst theoretisch arbeiten. Hoffe ihr könnt mir helfen. LG Magda


Mitglied inaktiv

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Hallo, ja, du musst es dem AG schriftlich mitteilen, und zwar 6 Wochen vor Beginn der EZ (also spätestens 2 Wochen nach der Geburt). Es bietet sich jedoch an, es vorher zu erledigen, da du 2 Wochen nach der Entbindung erfahrungsgemäß ganz andere Sorgen hast...;-))) VG


Mitglied inaktiv

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Muss ich das an den arbeitgeber richten, oder reicht an die Verwaltung?


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an den AG! Der kann das dann an die Verwaltung weiterleiten, aber er ist derjenige, den du zu informieren hast. Sonst kann´s Ärger geben - je nach dem wie der AG so drauf ist;-)


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Mitglied inaktiv

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... also genau eine Woche nach der Geburt. Da hat der Gestzgeber was vereinfacht und nicht an die praxis gedacht. ;-( "§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. " Ciao Antje