Mitglied inaktiv
hallo ihr lieben. ich bin schon die ganze zeit am googeln nach einer antwort und finde einfach nix was mir weiterhilft vielleicht weiß es ja hier jemand ? und zwar wollte ich gerne wissen : wo und wie beantrage ich denn elternzeit ( ich meine nicht!! elterngeld ) wenn ich arbeitslos bin bzw. bis zum mutterschutz arbeitslosengeld 1 bekommen habe ? ich habe damals auf dem amt gefragt und schon gesagt das ich diesmal 2 jahre erziehungszeit / elternzeit nehmen möchte und die damen da meinten das wüßten sie nicht. ???? auch wenn ich im netz suche dann finde ich immer nur was zum elterngeld aber nicht zur elternzeit / erziehungszeit . kennt sich jemand aus ? liebe grüße anni
Hi, also ich verstehe nicht ganz was du meinst... du hast ALG1 bekommen bis zum Mutterschutz und willst Eltzernzeit beantragen??? Wofür denn ohne Job? Gruß Wiebke
naja das ist so schon richtig wie du es sagst. aber ich werde in den 2 jahren dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen können und darüber muß ich doch irgendwen in kentniss setzen oder nicht ? lg
Soweit ich weiß nur bei deinem Sachbearbeiter der für Deine arbeit zuständig ist, aber eigentlich glaub ich brauchst du nichtmal das weil du ja eh angeben kannst/sollst das du schwanger bist beim amt denn du bekommst dann ich glaub 50 Euro mehr im monat, kannst einen antrag auf zusatzgeld wegen besonderer Ernährung stellen (musste mal mit deinem arzt absprechen ob er dir da was ausstellen kann) und du kannst ja auch geld für eine erstausstattung beantragen! LG Wiebke
hm, na wenn das stimmt würde es natürlich erklären warum mir das keiner sagen konnte. ich wollte halt nur sicher gehen , hätte ja sein können das man das schriftlich irgendwo einreichen muss.ob nun bei der agentur für arbeit oder aber bei der arge . hätte mich zumindest nicht gewundert, wo die doch sonst alles schriftlich haben wollen. mündlich hatte ich ja beide stellen schon informiert, aber war jetzt nicht sicher ob das reicht. dann werd ich mich mit den nochmal in verbindung setzen. danke dir lg
Soweit ich weiss musst du dann nur einen Antrag auf Harz4 stellen (Sozialhilfe) da du ja nicht dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehst. Aber normalerweise hätte es dir dein Bearbeiter auch sagen können! Die stellen sich manchmal einfach nur blöd um nicht soviel machen zu müssen.
zu mir meinte das Arbeitsamt, ich soll mich dann wieder melden, wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe... du wirst zum Mutterschutz automatisch abgemeldet... wirst wohl zwischendrinne nen Harz 4 Antrag stellen müssen und die melden sich auch automatisch nach 2 Jahren Erziehungszeit...
Wäre doch bescheuert - dann fällst du tatsächlich auf ALG II-Niveau (müsste dann allerdings Sozialgeld sein, da du ja nicht die vorgeschriebenen mindestens 3 Stunden tgl. arbeiten kannst) mit allen Schikanen, die dann folgen (glaub mir, ich weiß Bescheid...). Sollte aus unerfindlichen Gründen tatsächlich ein Jobangebot kommen, gehst du halt hin und sagst, dass du ja gern arbeiten willst, aber leider erst mal kurzfristig eine Betreuungsmöglichkeit finden müsstest. Da nimmt dich eh kein Arbeitgeber freiwillig - und sooo viele Stellenangebote kriegt man ja auch nicht (jedenfalls in meiner Erfahrung). Jenny
Also soweit ich weiß ist die "Elternzeit" nur der alte Begriff für das jetzige "Elterngeld" was es in der Form erst ab 1.1.`07 gibt. Und auch das kann man nur beantragen. Auf dem Antrag kannst du dann die Zeit, also in deinem Fall 2 Jahre, eintragen und für Empfänger von Arbeitslosengeld I / II sind auch Felder zum Ausfüllen. Ner Freundin von mir gings dieses Jahr auch so und sie hat den Antrag ausgefüllt,beim Landratsamt abgegeben und nen neuen Hartz IV Antrag gestellt. Sie bleibt auch 2 Jahre heim. Aber eigentlich müssen dir die Ämter doch auch antworten können!?! Schließlich bearbeiten die ja auch die Anträge.
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