Mitglied inaktiv
hallo wollte mal frage wie das ist wenn man schon früh krankgeschrieben wird so ab 18 woche weil der arbeitgeber keinen schonplatz hat wie ist das mit den eltergeld bekomme ich trotzdem die 67% des nettolohns oder nur den mindestsatz wer kann mir denn mal helfen
Ich hab mir gestern grade den Antrag mit Erläuterungen runtergeladen. Bei Einkommensverlust wegen ss-bedingter Erkrankung (so nennt sich das) zählen diese Kalendermonate nicht mit. Beispiel: Mutterschaft ab 25.01.07 / Geburt März07 12 Monate, normal März06-Febr.07 Krankschreibung 20.08.06-08.10.06 Berechnungsmonate Okt.05-Juli05 und Nov.06-Dez06 und davon dann die ca. 67% LG Lilli
Hallo, hab gerade gestern im internet dazu gesurft und irgendwo gelesen (weiss leider nicht mehr wo), dass zur Berechnung des Satzes die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden, in denen 'normales' Gehalt gezahlt wurde. D.h. Wenn Du krankgeschrieben oder arbeitsunfähig bist, werden als Berechnungszeitraum die 12 Monate vor der Krankschreibung genommen, (die müssen noch nicht mal am Stück sein)- Es sollte also keinesfalls nur den Mindestsatz geben, wär ja auch ziemlich unfair! Viele Grüße Trinchen
Hallo Lilli, hast du die Adresse, wo man den Antrag runterladen kann? Ich hab zwar noch Zeit, aber ich fang schon mal an mit infos sammeln. LG Schneehuhn
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wie ist dann bei beschäftigungsverbot da muss doch der arbeitgeber weiterzahlen oder? wie wird da das mit den eltergeld berecnet
ich hab die infobroschüre wiedergefunden: http://www.elterngeld.net/bayern/Infoblatt.pdf Da steht auf Seite 6, dass Zeiten mit Beschäftigungsverbot nicht angerechnet werden.
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