Mitglied inaktiv
Ich habe mir soeben die Anträge für Elterngeld angeschaut. Da sind mir einige Fragen gekommen: 1. Beantrag man am Besten erst das Elterngeld für den 3.-15. LM? So wie ich das lese, würde dann ja für die ersten beiden Monate das Elterngeld auf Grund der Zahlung von Mutterschaftsgeld durch AG/KK gekürzt, oder? 2. Wenn ich mir eine Bescheinigung von meinem AG ausstellen lasse, ist es da wichtig, das genau aufgesplittet ist, in welcher Höhe wurde mir Gehalt/ Urlaubsgeld / Mutterschaftsgeld vor der Geburt gezahlt? Habe mal gelesen, dass die Sonderzahlungen nicht mit in die Berechnung für das Elterngeld einfliessen dürfen.
man kann es nicht erst ab dem 3. monat beantragen. lg two_kids
Hab vorgestern den bescheid fpürs Elterngeld bekommen, und war sehr enttäuscht, geschockt,... Monat 1) 0,- Euro Monat 2) 54,- Euro ab Monat 3) dann anteilsweise von meinem Gehalt d.h. ich erhalte eigentlich nur für 10 Monate EG :-((( Hab hier gepostet, und die Antwort war, das es "normal" ist, da das Mutterschaftsgeld aufs EG angerechnet wird :-((( VERAR****** hoch 3 in meinen Augen!!!
Das ist total verar... dann kann man es ja gleich ändern ahhh sowas regt mich total auf.
lg two_kids
Sehe ich genauso, auf der einen Seit versuchen sie Anreize zu schaffen, dass auch Berufstätige wieder Kinder bekommen aber auf der anderen Seite wird man dann doch wieder "bestraft". Wann hast Du Dir die Bescheinigung von Deinem AG ausstellen lassen? Vor allem wegen dem Mutterschaftsgeld acht Wochen nach der Geburt, hat er Dir dieses schon vorab bescheinigt (letzte Mutterschaftsgeld bekommt man glaube ich doch erst nach acht Wochen vom AG gezahlt, oder)?
da ist mir und meiner freundin nach genauer berrechnung aufgefallen das man für das letzte 3/4jahr nicht für 9 sondern nur für 8 monate bekommt. das exemple haben wir mit andren müttern durchgerechnte und genau dasselbe. die damen auf dem amt auf den betrug aufmerksam gemacht meinte sie nur schnippisch* das haben sie jetzt gesagt* na mit uns könn ses machen..wir ham sovile geduld..sing..passt wunderbar dazu. lg britt
erziehungsgeld gab es für 24 monate abzüglich 2 monate mutterschaftsgeld, also noch 22 monate...und soviel hab ich bei beiden kindern auch bekommen. bei geburt gab es für den ersten monat geld und das 24. mal gab es einen monat vorm 2. geburtstag. lg two_kids
Hallo, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst und das Elterngeld auf 2 Jahre beantragst bekommst du die auch nur 20 Monate das halbe Elterngeld, hat mir die Elterngeldkasse erklärt. Würde bei vollem MG auch nur 10 Monate erhalten
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