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Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Hallo zusammen! Ich lese hier schon länger im Forum und habe schon sehr viele beruhigende Beiträge gelesen, super! Jetzt hab jedoch selbst mal eine Frage: Ich darf ab heute nicht mehr arbeiten, weil ich durch den Stress im Büro (muss 2 Jobs machen ohne Stunden- oder Lohnausgleich, weil bei uns entlassen wird) leichte Wehen bekommen habe. In wie weit bin ich denn jetzt in meiner Freizeit eingeschränkt? Darf ich noch ins Kino oder in die Stadt bummeln? Was passiert, wenn ich einen Kollegen treffe? Kennt sich da jemand aus? Vielen vielen Dank und liebe Grüße, Tanja


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hallo!! also ich bin auch schon ein paar wochen daheim! hatte wahnsinnig probleme am anfang!!!! Also ich mache eigentlich alles was ich will. Wobei ich aber sagen muss das ich sehr wohl schaue das ich mich nicht überanstrenge, also shoppen gehen ist okay für mich und wenn ich müde werd setz ich mich halt auf einen kaffee/kakao in ein cafe. Und mit meinen Kolleginnen war ich sogar schon öfters einkaufen *gg* und auch mal so was trinken. oder abends auch mal weg. Der arzt hat auch nichts anderes gesagt. nur halt nichts anstrengendes machen oder wobei ich mich halt aufrege. ansonsten nichts. bei meiner freundin war das vor drei jahren auch so. die hat auch alles gemacht!!!! lg nicole


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Hallo Tanja, ich bin zwar rechtlich nicht wirklich mit professionellem Wissen gesegnet, aber rein logisch ist es doch keine Krankschreibung, die ausgesprochen wurde, sonder halt ein reines Beschäftigungsverbot. Meines Erachtens dürfte dich das ansonsten nicht einschränken. Bestimmt meldet sich noch jemand, der es 100% sicher weiß:o) VG und eine entspannte arbeitsfreie SS (bin bisschen neidisch;o)) Magdalena


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Hier ist ja richtig was los um diese Uhrzeit :)) Vielen Dank schon mal für die lieben Antworten! Magdalena: brauchst nicht neidisch sein, kann auch ganz schon langweilig werden so allein...alle anderen müssen ja arbeiten. LG Tanja


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da muss ich dir recht geben, kann ganz schön langweilig auch sein!!!! bin froh das ich schon so viele freundinnen hab mit baby´s die seh ich jetzt dafür öfter. das ist positiv *gg* lg nici


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Hallo! Du bist ja nicht krankgeschrieben, kiannst alles machen, was Dich nicht überbelastet. Wichtig ist, dass Du - wenn Ihr jetzt in den Urlaub fahrt - den Urlaub in der Firma bekannt geben müsstest. Dir steht auch Urlaub für die Zeit zu, wo Du nicht arbeiten darfst. Den könntest Du nach der Babyzeit einfordern. Ist natürlich die Frage, wie das beim Chef ankommt. (Zuhause bleiben und dann noch Urlaub dafür hinterher in Anspruch nehmen wollen) Ich habe darauf verzichtet. LG Nicki


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ok, das leuchtet mir natürlich ein:o) Wobei ich gerade die Nestbau-Hummeln-im-A*** habe und mich selbst auch super ganztägig beschäftigen könnte. Werde auf der Arbeit schon immer ganz hibbelig;o)) Da aber ein Beschäftigungsverbot naturgemäß immer mit Beschwerden einher geht, ist das mit dem Neid natürlich auch ironisch zu betrachten - bin froh, dass außer einigen Wehwehchen alles gut ist:o))) LG


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Guten Mirgen, also ich war seid dem 3. SS-Monat schon Zuhause (hatte allerdings Krankmeldung nicht Beschäftigungsverbot). Hatte sehr viele Probleme von Anfang an in meiner SS. (Besonders durch meinen kolerischen Chef). War soweit es mir gut ging, Abend auch weg und in der Stadt. Hab halt geschaut, dass ich nicht unbedingt vor meinem Arbeitsplatz oder in der gleichen Kneipe wo meine Kollegen oder mein Chef hin gehen gesichtet werde. Ansonsten bist du ja nicht bettlägerig, sondern hast ja sogar anders als ich damals nur ein Beschäftigungsverbot (nicht mal ne Krankschreibung). Haben das damals bei mir auch nur ausversehen auf Krankmeldung gemacht und dann nimmer geändert. (Ist also rein formell). Mache einfach das bei dem du dich gut fühlst und turn halt net bei nem Marathonlauf oder in ner Disco rum. ;-)*kaputtlach* (Du weißt was ich meine) Weil das wäre auffällig! Sende dir ganz liebe Grüße und noch eine schöne Kugelzeit Nadine


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Hallo, ich muss leider auch wegen Frühwehen zu Hause weilen, obwohl ich lieber auf Arbeit wäre. Es kann schon mal ziemlich langweilig werden. Aber gestern war ich dann mal mit meiner Mama los, und wir haben die ersten Baby-Sachen gekauft. Das war mal eine schöne Abwechslung. Ich hab da jetzt aber trotzdem mal eine andere Frage. Ich wurde von meiner Ärztin krank geschrieben. (zumindest habe ich einen Krankenschein bekommen) Wie sieht denn das Beschäftigungsverbot aus? (ist das eine andere Bescheinigung?) Wenn ich das richtig verstanden habe, dann steht einem bei einem Beschäftigungsverbot ja trotzdem das volle Gehalt zu, oder? Während nach 6 Wochen Krankschreibung ja nur noch Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt wird. Kann mich bitte mal jemand aufklären? Vielen Dank! LG Andrea


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Guten Morgen erst mal, also ein Beschäftigungsverbot ist eine andere Bescheinigung als eine Krankmeldung. Bei einem Beschäftigungsverbot steht dir weiterhin das volle Gehalt zu, anders bei der Krankmeldung (erste 6 Wochen normales Gehalt vom Chef, danach Krankegeld von Krankenkasse ca. 60% des Gehaltes). Würde an deiner Stelle deinen FA fragen, ob er die Krankmeldung nicht in ein Beschäftigungsverbot ändern kann. Bzw. ab sofort halt Beschäftigungsverbot. (Habe es damals zum richtigen Zeitpunkt versäumt und bekam dann halt nur Krankengeld von KK) Falls du noch ne Frage hast ..... Lieber Gruß Nadine


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Hallo Andrea! Das Beschäftigungsverbot ist ein offizielles Schreiben vom Arzt, dass Du nach Paragraph 3? Mutterschutzgesetz nicht mehr arbeiten darfst. Eine weitere Beschäftigung kann Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Der AG muss Dir weiter normal Gehalt zahlen (ärgert ihn bestimmt tierisch)! Habe gestern auch gelesen, dass er das Beschäftigungsverbot anfechten kann. Dann ist er aber in der Beweispflicht. Hat mich schon ganz nervös gemacht, es gibt ja die fiesesten AGs in diesem Land... LG Tanja


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Vielen Dank für Eure Infos. ;o) Mmh. Tja, wie mein AG auf ein Beschäftigungsverbot reagieren würde, weiß ich natürlich auch nicht. Aber auf der anderen Seite ist es natürlich auch blöd auf ein Teil seines Gehaltes zu verzichten. Naja, ich habe heute wieder Termin bei meiner Ärztin. Ich hoffe natürlich, dass ich wieder arbeiten kann. Sollte dies aber weiter nicht möglich sein, so werde ich Sie zumindest auf ein Beschäftigngsverbot ansprechen. Vielleicht kann Sie mir ja sagen, wie da Ihre Erfahrungen so waren. Nochmals vielen Dank! LG Andrea


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Hallo, bei einem Beschäftigungverbot darfst du alles machen wonach es dir ist, solange du deine und die Gesundheit deines Kindes nicht gefährdest. Sollte der Arzt dir Bettruhe verordnet haben mußt du dich daran halten und darfst nicht einkaufen gehen etc. Bei einer Krankschreibung ist es im Grunde genauso,da kommt es eben auf die Diagnose an. LG


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Hi, ich habe auch seit dem 15.05. ein totales BV bekommen, wegen Rückenschmerzen und RisikoSS... ich hoffe mein AG zahlt auch weiter, denn bisher kam noch nix auf meinem Konto an diesen Monat... kann aber auch an der Postbank liegen, hoffe immer noch, dass alles glatt läuft. Was tu ich denn, wenn das Gehalt nicht kommt??? LG Anita