Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lana1987 am 23.05.2022, 21:01 Uhr

Beschäftigungsverbot Überbetriebliche Ausbildung

Geh zum Betriebsarzt. Sollte es keinen geben, dann zum Betriebsrat oder Personalabteilung. Für ein BV wegen des Arbeitsplatzes ist der AG zuständig. Bzw. in dem Fall der, bei dem dieses überbetriebliche Ausbildung statt findet.
Der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Kann kein passender Platz (genug Ruhemöglichkeiten, keine Gefahren etc.) geschaffen werden, muss er ein BV ausstellen.
Ansonsten wie meine Vorschreiberin vorgeschlagen hat, erstmal vom Gyn krank schreiben lassen.

 
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