Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von huehnchen69 am 06.08.2006, 22:47 Uhr

arbeiten bis wann vor et?

Hallo Sneya,

Soweit ich weiss, darfst Du laut Mutterschutzgesetz mit "Freibrief" vom FA bis zum ET arbeiten (oder sogar bis zur Geburt?).
Bei meinem AG (eigene Regelung) ist das auch so, wir koennen aber sogar die Zeit, die wir vorher nicht nehmen, hinterher dranhaengen. Insgesamt sind es bei uns 16 Wochen. Ich wollte das natuerlich ausnutzen und nicht die ueblichen 6 Wochen vor ET gehen, sondern nur 2, damit ich noch ein bisschen Zeit alleine fuer den Grossen habe. So fing dann mein MuSchu an einem Donnerstag an, und mein Kleiner wurde am Dienstag drauf geboren, 11 Tage vor ET. Tja, schade, nicht alles erledigen koennen. Aber von der Belastung etc. her war das fuer mich jedenfalls ueberhaupt kein Thema.
Mir ging es zum Glueck in den SchwSchen immer gut, bei Nr. 1 war ich am ET noch Tango Tanzen, bei Nr. 2 viel mit Nr. 1 gespielt, im Schwimmbad gewesen etc.
Wenn Du Dich gut fuehlst, mach' es doch so, wie Du denkst! Es Dir anders ueberlegen darfst Du dann jederzeit.

Gerade beim ersten haette ich jedenfalls keine Lust gehabt, 6 Wochen vor ET alleine zu Hause rumzuhaengen.

Es scheint allerdings ein bisschen ungewoehnlich zu sein, bis knapp vor ET zu arbeiten. Machen bei mir im Institut zwar fast alle so, aber von denen scheint keine bei meinem FA zu sein - denn der hat immer nur mir das entsprechende Formular geschrieben.
Hatte noch nicht mal einen Vordruck dafuer.

Beste Gruesse,
Sabine

 
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