Hallo wir sind die Familie Kurtze/Pickl
Mein Name ist susann ich bin die mama von drei Kindern.
Domenic Paul ( 5 Jahre ), Kithana ( 3 Jahre) und Maik Sebastian ( 1 Jahr )
Ich habe nun die Frage wenn ich möchte das meine Lebensgefährtin das Sogerecht mit bekommen soll was muß sie und ich alles machen das Jugendamt sagt egal mit wem ich zusammen bin ob mit Mann oder Frau keiner von den könnte das sorgerecht mit bekommen nur die leiplischen Väter
Wenn aber jetzt kein Vater gibt wie bei Kithana die unter anderem Umständen entstanden ist mein Schatz und ich wollen Heiraten und ich möchte gerne das Sie auch das Sogerecht für die Kinder bekommt wer kann uns da einen rat geben
von
Schatzvondido44
am 21.10.2014, 12:14
die Umstände würden mich jetzt interessieren, habt ihr das schon dem Vatikan gemeldet?
sorry, den Rest kann ich grad nicht wirklich aufnehmen...
Mitglied inaktiv - 21.10.2014, 12:16
Antwort auf diesen Beitrag
Ich verstähe dich gerade nicht was hat das mit dem Vatikan zu tun wenn ich möchte das meine Lebensgefährtin das Sogerecht mit bekommen soll
von
Schatzvondido44
am 21.10.2014, 12:21
Es geht sicher um unbefleckte Empfängnis...
Wenn dein Partner deine Kinder adoptiert (mit Zustimmung des Erzeugers) dann hat er alle Rechte und Pflichten eines Vaters, samt Sorgerecht.
von
mf4
am 21.10.2014, 12:26
Wenn es so ist wie ich vermute...nämlich dass beides Frauen sind, dann geht das doch noch nicht oder doch?
von
ösitina
am 21.10.2014, 12:40
Die Stiefkindadoption war lange Zeit ein Vorrecht verheirateter Paare. Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde sie 2001 in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet (LPartG § 9 Absatz 7[11]).
von
mf4
am 22.10.2014, 14:07
Ah....Siehste das wußte ich nicht, ist irgendwie an mir vorbeigezogen....
von
ösitina
am 22.10.2014, 15:31
Mit der Freigabe zur Adoption müssen die Väter keinen Unterhalt mehr zahlen.
Trini
von
Trini
am 23.10.2014, 09:28
Deutschland[Bearbeiten]Das Adoptionsrecht für Homosexuelle ist ein politisches Streitthema in Deutschland. Die Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist in Deutschland erlaubt. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist dagegen ausgeschlossen. Nur einer der Partner kann ein Kind adoptieren, der andere hat nur die Möglichkeit, das „kleine Sorgerecht“ (= eingeschränkt) auszuüben.[38] Das Bundesverfassungsgericht wies im August 2009 eine Vorlage gegen die gleichgeschlechtliche Stiefkindadoption zurück.[39]
Im Juni 2009 fordern die EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt als auch die FDP Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.[40] Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries befürwortet im Juli 2009 ebenso die gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder.[41]
Ein von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes“ kommt zu dem Schluss, dass „beim Adoptionsrecht ein sachlicher Rechtfertigungsgrund erforderlich (ist), um eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten ungleich zu behandeln.“ Aktuell sind „keine (...) empirischen Studien ersichtlich, wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei.“[42]
Ab Anfang 2011 prüfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Position eingetragener Lebenspartnerschaften in bestimmten Regelungen des Adoptionsrechts (Az. 1 BvR 3247/09, Vorlagebeschluss des OLG Hamburg, Az. 2 Wx 23/09). Der Bundestag machte Ende 2011 eine Unterzeichnung einer Neufassung des Europäischen Abkommens über die Adoption von Kindern aus dem Jahr 2008 vom Ausgang dieser Verfahren abhängig.[43] Am 19. Februar 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten von verpartnerten Paaren, die zukünftig nunmehr im Weg der sukzessiven Zweitadoption rechtlich Eltern werden können.[44]
Das Änderungsgesetz vom 20. Juni 2014 setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um.[45]
Es müssen also nur die Väter zustimmen!!
Trini
von
Trini
am 21.10.2014, 12:57
Sonst geht schon mal gar nichts - egal ob Mann oder Frau.
Und dann müssen die Väter zustimmen, korrekt.
von
Strudelteigteilchen
am 21.10.2014, 13:19
ich kenn mich nicht aus, aber sämtlich namen, mit nachnamen etc posten finde ich nicht prickelnd..für euch.
von
mellomania
am 21.10.2014, 23:40
ehrlich gesagt habe ich es deswegen für ein fake gehalten...
Mitglied inaktiv - 22.10.2014, 09:27
Antwort auf diesen Beitrag
Dito.
von
Tinchenbinchen
am 22.10.2014, 09:36
Ich und meine Lebensgefährtin haben 2 Kinder. Mit Erzeuger haben wir schon alles geklärt, er wird zustimmen. Nächstes Jahr (eigentlich auch jetzt schon, Zeitpunkt ist schlecht) soll endlich gemacht werden. Wir haben gemeinsame Familie gegründet und meine Meinung, dass sie auch Recht hat, mit zu entscheiden.
(wundert Euch bitte nicht, wegen Grammatik o.ä., da ich nur mit Gebärdensprache lebe) ;-)
von
SpiderWoman
am 22.10.2014, 09:36
Siehe Facebook.
Wenn die Väter zustimmen geht das, nach Verpartnerung und wenn es dem Kindeswohl schadet, wenn es nicht zur Adoption kommt.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2014, 07:43
Und wer sagt dir das nicht irgendjemand die Namen aus FB rauskopiert hat?
Lg
von
luiesee
am 23.10.2014, 08:41