Monatsforum September Mamis 2022

Schwanger und arbeitslos melden

September Mamis
Schwanger und arbeitslos melden

Bebi2021

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Hallo ihr Lieben, ich hätte eine Frage … ich bin bis Ende diesen Monats noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind . Jetzt krieg ich natürlich ab Februar kein Geld mehr. Ich würde mich nun arbeitslos melden, allerdings bin ich ja wieder schwanger , sollte ich denen Bescheid geben dass ich schwanger bin? Ich hab nur Angst dass sie mir das Geld nachher streichen , weil ich für den Arbeitsmarkt halt nicht verfügbar bin ( schwanger und in der Pflege passt nicht ) da würde mich eh kein Arbeitgeber der Welt aufnehmen. Soll ich denen das jetzt schon mitteilen ? Oder erst noch n Monat warten bis ich mein gyn war und ne Bescheinigung dazu habe ?


Vanessa-95

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Antwort auf Beitrag von Bebi2021

Also ich bin zwar kein Experte aber dein „Arbeitgeber“ ist ja sozusagen gerade die Agentur für Arbeit. Ich würde nächsten Monat mit der Bescheinigung vom FA dann zu denen Gehen die müssen dir ALG zahlen denke ich weil es dein Lohn ist … komplett Streichen kann dir keiner was, aber ich weis nicht, ob dein Sonderfall in diese 3 Monate fällt in die das Arbeitsamt auch bei eigener Kündigung ( zum Beispiel) das ALG streicht… evtl finden sie für dich aber auch was im Büro z.b oder so…


Minimimmi

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Antwort auf Beitrag von Bebi2021

Hallo. Hatte vor 5 Jahren eine ähnliche Situation. War schwanger und mein Arbeitsvertrag lief aus, bzw. wurde dann doch nicht verlängert weil ich dann schwanger war. Ich bin Zur Agentur für arbeit gegangen und habe denen gesagt was Phase ist. Das ich Altenpflegerin bin, mein Vertrag nicht verlängert wurde und ich in der 8. Woche schwanger bin. Sie haben mich dann im System aufgenommen und gesagt, das sich evtl. Mal jemand meldet für einen Job den ich machen könnte, aber das das sehr unwahrscheinlich ist weil eigentlich kein Arbeitgeber schwanger möchte. Bekam dann ganz normal ALG 1 und ja, gemeldet hat sich nie jemand. Nachdem das alg ausgelaufen war „brauchte“ ich die Agentur nicht mehr, da mein Mann und ich dann geheiratet haben und wir dann über ihn krankenversichert werden konnten und durch die Steueranpassung, Kindergeld und Elterngeld haben auch die Finanzen gepasst. Also ja, ich würde denen schon sagen das du schwanger bist, allein wegen der Krankenversicherung. Du bist dann ja über die versichert.


Bebi2021

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Antwort auf Beitrag von Minimimmi

Okay Dankeschön, hoffe das klappt dann. Krankenversichert bin ich eh schon über meinen Mann. Lg


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Bebi2021

du erhälst alg nur, wenn du vermittelbar bist. wenn also dein kind betreut ist und du sofort arbeiten könntest. ist das nicht der fall, hast du keinen anspruch auf leistungen. es gibt AG die schwangere nehmen, warum auch nicht? du meldest alles und wenn sich ein AG findet, dann musst du eben arbeiten. auch wenn es nicht dein beruf ist. aber ohne kinderbetreuung bist du nicht verfügbar, dann erhälst du nichts.


Bebi2021

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich bin Pflegefachkraft, kein heim, Krankenhaus oder Pflegedienst übernimmt eine Schwangere , weil du als Schwangere eben da nichts machen darfst . Deswegen find ich das grad so blöd. Ich hoffe wenn ich ein BV vom Arzt bekomme dass ich dann trotzdem mein alg1 kriege, hab ich immerhin Jahre eingezahlt


Shoshiro

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Antwort auf Beitrag von Bebi2021

Wenn du ein Kind betreust, also nicht arbeiten kannst. Dann fällst du in ALG2. Wenn dein Kind betreut ist und rein theoretisch arbeiten könntest, dann bekommst du ALG 1. Ob die dich dann nehmen ist was anderes, aber du könntest ja


Bebi2021

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Antwort auf Beitrag von Shoshiro

Aber nicht wenn ich sofortigen Beschäftigungsverbot vom FA bekomme. Werd bestimmt nicht in irgendeinem Bereich arbeite, wovon ich keine Ahnung habe


Bebi2021

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Antwort auf Beitrag von Shoshiro

Hartz4 werd ich nie kriegen mein Mann verdient zu viel


Freya211

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Antwort auf Beitrag von Bebi2021

Hey Bebi, ich mag dich jetzt nicht beunruhigen, aber eigentlich DARF dir dein Gyn gar kein BV ausstellen, denn er kann deinen Arbeitsplatz nicht besichtigen und darf ein BV nur ausstellen wenn eine direkte Gefahr für dich und dein Kind besteht. Da das aber so ja nicht gegeben ist, kann dir das nur der Betriebsarzt ausstellen, sofern den AG keinen Buroplatz oder ähnliches im Angebot hat. Ich "muss" auch arbeiten obwohl ich nur noch an der Anmeldung bzw in der Küche am Telefon sitzen darf... Ist mega kacke und macht definitiv nicht so viel Spaß, aber muss halt...


Bebi2021

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Antwort auf Beitrag von Freya211

@freya Da gibt es halt immer noch Diskussionen zu. Der FA sagte mal Betriebsarzt genau ( ich bin aber nirgendwo mehr angestellt seitdem mein Vertrag ausgelaufen ist als ich zum 1. mal schwanger wurde )dann war ich mal beim HA der sagte warum macht das der Frauenarzt nicht , dann mein ehemaliger BA sagte er macht das nicht , müsste ihr gyn machen. So meine Erfahrungen bei der ersten Schwangerschaft. Letztendlich habe ich dann einen verbot vom HA bekommen, ich habe immer leider eine Risiko schwangerschaft da ich eine Gebärmutteranomalie habe und jetzt bei der zweiten SS sowieso eine Risiko SS habe weil der Abstand zu Kurz ist von der ersten SS ( habe letztens Jahr mein erstes Kind bekommen ) ich hoffe mein neuer Frauenarzt stellt mir einen aus ansonsten muss ich wieder zu meinem Hausarzt rennen


EllaK

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Antwort auf Beitrag von Shoshiro

Guten Morgen! Das ist so nicht ganz richtig, sorry. Wer vorher 12 Monate gearbeitet hat bekommt immer erst ein Jahr ALG I von der Agentur für Arbeit, egal ob ein Arbeitshindernis (z.B. Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Krankheit,… besteht oder nicht). Es wird dann regelmäßig geschaut was man kann. Wenn das Jahr rum ist, ohne dass es zu einer Erwerbstätigkeit gekommen ist, rutscht man in ALG II. Das ist dann die „Grundversorgung“. Aber auch hier gilt man grundsätzlich noch als arbeitsfähig. Wenn man dem Arbeitsmarkt langfristig wegen Alter oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen kann, erhält man Grundsicherung. LG Ella


Bebi2021

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Antwort auf Beitrag von EllaK

Ja genau, Anspruch hab ich ja noch drauf… dachte ich. Hab ja dafür auch eingezahlt. Naja ich werd’s sehen wie s laufen wird , dann kann ich s euch ja erzählen. Lg


nita83

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Antwort auf Beitrag von Bebi2021

Wenn du arbeitslos gemeldet bist und in der Pflege tätig kannst du dich zwar bewerben einstellen wird dich wohl niemand. Ich würde auf jedenfall die Bescheinigung vom doc abwarten evtl.ist auch ein bv möglich dann bist du da erstmal raus .Denn sonst ist natürlich das Argument das du ja durchaus andere Arbeit annehmen könntest. Alles in allem hilft da nur nachfragen. LG nita