Monatsforum September Mamis 2019

Einreichen oder nicht einreichen....

September Mamis
Einreichen oder nicht einreichen....

Emmjay

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Mal eine organisatorische Frage: ich war heute bei der Hebamme, sie hat mir eine Bescheinigung mit gegeben, dass ich bei ihr war. Das kann ich beim AG einreichen und bekomme die Zeit gutgeschrieben als Arbeitszeit/Sonderzeit. Ich habe allerdings Gleitzeit und heute nur 6 Stunden. Würdet ihr das einreichen oder einfach später anfangen und trotzdem die 6 Stunden machen? Ich kann mich nicht entscheiden, denn einerseits steht es mir ja zu, andererseits ist es auch irgendwie anmaßend....


lucky_me

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Antwort auf Beitrag von Emmjay

Ich meine mal gehört zu haben, dass das bei Gleitzeit nicht möglich ist. Vielleicht googelst du mal, kann auch sein, dass ich mich da gerade vertue.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Emmjay

Bei Gleitzeit hat man rein rechtlich keinen Anspruch auf die Stunden. Denn man hat ja die Möglichkeit sich seine Zeit einzuteilen und die bezahlte Freistellung trifft nur auf die 3 Vorsorgeuntersuchungen zu, sofern wirklich während der Arbeitszeit eine Notwendigkeit war. Macht die VU die Habamme bei Dir?


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Achso Rechtsstand Mai 18. War in meinem Studium Thema der Abschlussprüfung. Bei Bedarf werfe ich Dir noch paar §§ hinterher ;-) Kannst es einreichen, vielleicht ist der AG nett, Anspruch sehe ich nicht.


Emmjay

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Antwort auf Beitrag von Emmjay

Ach witzig - ich hatte das bei der 2. SS grundsätzlich eingereicht und immer erhalten. (auch normale Hebammentermine). Aber damals war ich ja auch Vollzeit, da ist das mit dem Verschieben von 2-3 Stunden durchaus auch mal schwierig. Aber in diesem Fall, lass ich's wirklich lieber. Ich versuche ja auch die Termine so zu legen, dass ich drum herum arbeiten kann. Danke!


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Emmjay

Wie gesagt, nur weil der AG nicht gesetzlich MUSS, DARF er ja dennoch. Es gibt noch sehr nette AG's. Mehr als nein sagen, kann er nicht. Im § 7 Abs. 1 MuSchG geht's um die klassischen Untersuchugen. Nun gibt es es ja auch Hebammen die ihre schwangeren Frauen durchaus 8 x im Vorfeld der Geburt sehen. Dies ist nicht vom §7 abgedeckt... Ich seh meine Hebamme genau 1 x vorher. Manchmal bin ich mir nicht sicher ob ich das gut oder schlecht finde. :-/