Monatsforum September Mamis 2015

Elternzeit!

September Mamis
Elternzeit!

mausi2015

Beitrag melden

Hallo Mädels, Habt ihr schon ein Plan wegen der Elternzeit? Ich würde gern 12 Monate zuhause bei meinen kleinen bleiben. Was ich mich aber Frage ab wann zählen die 12 Monate? Erst nach dem Mutterschutz oder nach der Geburt?


nimue1983

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausi2015

Also die Elternzeit wird im Gegensatz zum Elerngeld nicht ! auf den Mutterschutz angerechnet. Heißt wenn du 12 Monate in Elternzeit gehst ist dein Kleines 14 Monate wenn du wieder anfängst zu arbeiten, aber Vorsicht Elterngeld gibts bis zum 12. Lebensmonat des Kindes oder halbiert eben bis zum 24. Monat. Hoffe ich konnte dir helfen. LG


Kiinmi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nimue1983

Das stimmt so nicht. Also wenn man von dem typischen ausgeht und sagt ich nehm ein jahr elternzeit, dann muss man am 1. Geburtstag wieder arbeiten und genauso lange gibt es elterngeld (sind halt eigentlich nur 10Monate) Du kannst natürlich länger in Elternzeit bleiben, nicht nur ganze Jahre, auch einzelne Monate, aber Geld gibt es eben nur bis zum Geburtstag (außer du splittest es eben - das geht dann eben nur auf ganze jahre bezogen). War das verständlich????


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nimue1983

das ist falsch! Wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst gilt das ab Geburt des Kindes.Das heißt der 1.Geburtstag ist dein 1.Arbeitstag. Die ersten beiden Monate musst du EZ nehmen da bist du nämlich außerdem im Mutterschutz,aber da läuft deine Elternzeit bereits.


MAMAundPAPA2013

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

So ist es!!!


Pünktchensmama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausi2015

Hallo, Deine Elternzeit kannst du frei wählen. Du kannst 1 Jahr (heißt 12 Monate ab Geburt) oder 2 (24 Monate ab Geburt) oder 3 Jahre (36 Monate ab Geburt) nehmen. Genau so gut kannst du aber 14 Monate oder 32 Monate nehmen. Da musst du dich mit deinem Arbeitgeber absprechen. Du nimmst natürlich so viel Elternzeit wie viel du willst, aber du musst auch die Möglichkeit haben im Betrieb sinnvoll eingesetzt zu werden. Ich habe bei meiner Tochter 3 Jahre (also das Maximum) Elternzeit genommen und bin nach 17 Monaten wieder fest als “Aushilfe“ eingestiegen. Wieso? Weil du Kündigungsschutz genießt während der Elternzeit (auch wenn ich nie davon ausgegangen bin gekündigt zu werden ist der Umstand schon ganz gut), weil ich nicht Vollzeit arbeiten möchte während meine Tochter noch so klein ist, aber meinen Vertrag auch nicht unwiderruflich verkleinern möchte. So habe ich definitiv einen Anspruch auf eine Stelle wie vor der Geburt meines ersten Kindes (heißt bei mir Vollzeit) und auch qualitativ die gleiche Arbeit. Ich kündige nun die Elternzeit für meine Tochter (wird diesen Sommer 2) zu Beginn des Mutterschutzes für meinen Sohn. Ab da habe ich dann wieder drei Jahre Elternzeit und werde dann nach 2 Jahren als Aushilfe zurückkehren (mit wenigen Stunden) und wenn mein Sohn 3 wird habe ich die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten oder meinen Vertrag zu ändern. Die Elternzeit deines Kindes beträgt bei 12 Monaten Laufzeit genau 12 Monate. Heißt, wenn dein Kind am 01.09.15 geboren wird ist dein erster Arbeitstag nach der Elternzeit der 01.09.16. Du kannst die Elternzeit auch splitten. Du könntest 2 Jahre Elternzeit ab Geburt nehmen und das dritte Jahr z. B. vom 6. bis einen Tag vor dem 7. Geburtstag nehmen. Aber dann ist auch Schluss. Das gilt nur für die ersten 7 Lebensjahre deines Kindes. Aber meistens lohnt sich das nicht besonders, du kommst wieder komplett raus aus deinem Job. Weder für dich noch für den Arbeitgeber sonderlich praktisch. Aber du könntest es. Ich persönlich finde, dass mein Kind mit einem Jahr noch zu klein ist um in die Kita zu gehen. Viele Kinder können noch nicht laufen und sich auch noch nicht sonderlich gut verständlich machen. Ja ich weiss dass es viele machen und das kritisiere ich auch nicht, aber ich möchte es für uns nicht. Daher bin ich bei meiner Tochter 1 1/2 Jahre knapp zu Hause geblieben. Mit zwei Kindern gönne ich mir zwei Jahre. Viele Grüße


ilove

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausi2015

ok ich dachte aber auch das der mutterschutz nicht zur elternzeit zählt sondern nur das Elterngeld...aber das wird jeder ja mit seinem Bearbeiter klären können...ich war ca 1 1/2 Jahre daheim und fand es super...mein Sohn war aber auch schon flott unterwegs mit zehn Monaten fing das an und ich fand die 1 1/2 Jahre schon fast zu lang...werden trotzdem wieder 2 Jahre beantragen und dann wie es auf das nächste.Kind passt verkürzen...denn jedes Kind ist anders und für meinen war es perfekt in die kita zu kommen


mausi2015

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausi2015

Danke für eure Antworten. Aber ich habe da doch noch eine Frage: wenn ich richtig informiert bin bekomme 12 Monate Elterngeld oder? Heißt das auch von Geburtstermin bis zum 1. Geburtstag oder noch 2 Monate drauf?


MAMAundPAPA2013

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausi2015

Du bekommst 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Die Elternzeit läuft 12 Monate ab Geburt und endet einen Tag vor dem 1.Geburtstag. Du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Nach dem Geld wird das Elterngeld gezahlt. Es ist etwas verwirrend aber wichtig die Elternzeit und die Laufzeit von Elterngeld zu unterscheiden.


Nadine1607

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausi2015

Ich muss leider gesetzlich nach 16 Wochen wieder arbeiten (in der Schweiz). Da beneide ich Euch schon sehr!


mausi2015

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausi2015

Danke Mädels für zahlreichen Antworten.