Monatsforum September Mamis 2015

Beschäftigungsverbot bald zu ende!!!

September Mamis
Beschäftigungsverbot bald zu ende!!!

Delale

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Hallo Leute, ist jemand von euch auch im Beschäftigungsverbot? Im August fängt ja der Mutterschutz an 7 Wochen vor Entbidungstermin und man muss einiges beantragen. Kann mir da mal jemand weiterhelfen wo ich was beantragen muss, kennt sich jemand aus??? lg


Jowi

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Antwort auf Beitrag von Delale

Bist Du sicher dass der Mutterschutz 7 Wochen vor Entbindungstermin anfängt. Dachte immer es sind 6 Wochen vorher ?!?!


ela080

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Der mutterschutz fängt 6wochen vorher an....


DieHumorvolle

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Antwort auf Beitrag von Delale

Also mir fällt da spontan das Mutterschaftsgeld ein: Bestätigung über den ET sieben Wochen vor Geburt beim FA holen. Das Formular fertig ausfüllen und an die Krankenkasse schicken. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vorher und geht bis zu 8 Wochen nach der Geburt. Mehrlingsgeburten haben andere Zeiten. Ausserdem Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen (8 Wochen, mind. aber 7 Wochen vor ET). Und Gedanken darüber machen wie das Kind versichert werden soll. Bin heute darauf gestoßen, dass ein Kind, deren Eltern verheiratet sind aber der eine Privat und der andere gesetzlich versichert ist und der mit mehr Einkommen über 54.000,-€ verdient, nicht kostenfrei gesetzlich versichert werden kann, sondern das ganze auch kostenpflichtig ist. Egal ob das Kind dann gesetzlich oder privatversichert ist. Das fand ich heftig. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Delale

Hallo, Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor geburtstermin und endet 8Wochen nach Geburt des Kindes. Um die 32.SSW bekommst du von deinem Frauenarzt die Bescheinigung mit Geburtstermin für die Krankenkasse.Diese reichst du dort ein und bekommst dann ab 6wochen vor ET bis 8 Wochen mach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.Dieses am besten sofort beantragen wenn von Frauenarzt die Bescheinigung ausgestellt wurde. Elterngeldantrag und Kindergeldantrag kannst du dir auch am besten schon besorgen und bereits ausfüllen und dann nach Geburt des Kindes nur noch Geburtstag eintragen und ebenfals einreichen damit die Gelder schnell fließen.


Sabrina-kathy

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Hallo, Icu befinde mich derzeit auch im Beschäftigungsverbot. Das einzigste was vor der geburt beantragt wird ist das mutterschaftsgeld, was 7 wochen vorher beantragt wird. Diesen antrag erhaltest du dann von deinem FA. 6wochen vor ET beginnt dann der muttetschutz und geht bis 8 wochen nach geburt. Wenn du elternezeit nimmst, das wird dann 7 wochen vor beginn beantragt, sprich spätestens eine woche nach geburt. Was ich noch gemacht habe, mir den antrag für elterngeld und für die jeweilige krankenkasse wo das kind versichert werden soll zukommen lassen und soweit schon ausgefüllt wie möglich. Grüßle


Delale

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Antwort auf Beitrag von Sabrina-kathy

Das ist gaaanz lieb von euch dankeeee, hat mir echt weitergeholfen LG


Ally01

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Antwort auf Beitrag von Delale

Also bei uns in Österreich sind es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. LG