Monatsforum September Mamis 2014

Wie lange darf man die SS für sich behalten?

September Mamis
Wie lange darf man die SS für sich behalten?

Susi26

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Hallo, bin in der 15. SW. Habe gestern es meinem Chef gesagt, da ich mir vorher unsicher war und überhaupt ist es bei mir eine Fehlgeburtgefährdete Schwangerschaft, deswegen habe ich es mal für mich behalten. Wollte vor 2 Wochen erzählen, aber hat organisatorisch nicht geklappt. Also mein chef hat es gut aufgenommen, gratuliert. Aber heute kommt er an und will mein Mutterpass sehen, ab wann ich weiß daß ich schwanger bin, weil angeblich sollte ich sofort es mitteilen, sonst droht mir fristlose Kündigung. Ich war fest davon überzeugt, daß schwangere Kündigungsschutz haben. Und noch eine Sache, bei uns im Bitrieb wird gerade auf ein anderes Programm umgestellt, deswegen werden wir geschult. Einen Teil der Schulung habe ich mitgemacht, der nächste kommt nächste Woche, ich mache mir Sorgen, daß er mir die Schulung nicht bezahlt. Aber ich muß noch bis Juli im Betrieb arbeiten. Was tun?


nettimausi

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Antwort auf Beitrag von Susi26

oh ich dachte auch,dass man bis nach der 12. woche waten kann. Habe auch noch nichts gesagt.


Susi26

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Antwort auf Beitrag von nettimausi

Ist doch logische Sache. Man ist selber noch verwirrt, die Schwangerschaft ist noch unstabil. Und überhaupt es ist so eine intime Sache, die man vor allem nicht mit dem Chef besprechen möchte. Also ehrlich!


SabrinaO1981

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Normalerweise muss man dem Chef sofort sagen das man schwanger ist! Evt auch dabei das es ja noch sehr früh ist und immer was passieren kann!


KatjaB78

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Ich hatte es meinem Chef in der 11.woche gesagt. Ich meine aber nicht, dass man es sofort sagen muss. Frag doch mal hier im Recht Forum. Aber fristlose Kündigung kann ich mir nicht vorstellen!


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Blödsinn!!!!!!! theoretisch dürftest Du es einen Tag vor mutterschutz erst sagen! lass dich nicht verunsichern! den mutterpass oder ein ärztliches Dokument darf er einsehen um die Richtigkeit des ET's zu überprüfen und sich den zu notieren. meine leitung hat nur die Seite mit dem ET aufgeschlagen und dann war gut. die Befunde usw darf er natürlich nicht einsehen. je früher man es sagt, desto eher kann ein Chef das mutterschutzgesetz umsetzen. aber das liegt immer im ermessen der schwangeren ab wann sie es sagt. wenn man binnen zwei Wochen nach einer Kündigung die Schwangerschaft offiziell macht, dann wird sogar eine solche Kündigung unwirksam. egal ob welcher ssw man das tut.


Susi26

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Danke, für Unterstützung. Bei meinem ehemaligem Arbeitgeber war es auch kein Problem, ich hab es etwa in der 13. Woche bekannt gegeben und dann war es gut. Aber hier macht er Theater, als ob sich was geändert hätte ob ich es gleich nach der Empfängnis, vor 4 Wochen oder jetzt erzählt hätte? Gut, im Betrieb läuft gerade eine Umstellung durch, aber es hat nicht wirklich was mit meinem Arbeitsplatz zu tun, außer das ich diese teure Schulung kriege. Aber ich möchte weiter da beschäftigt werden, auch nach der Elternzeit. Das habe ich dem Chef auch gesagt. Und heute nach seiner Äußerung bin ich etwas unsicher ob ich für diesen Betrieb die Elternzeit opfern muss, wie ich es ihm gestern vorgeschlagen habe. Er hat heute gesagt, dass es auf jeden Fall Konsequenzen haben wird. Welche, dass wird er noch mit dem Steuerberater und dem Partner besprechen. Aber, he? Das darf er doch nicht!


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Susi26

oh man da hast du ja einen netten Chef. so ist das eben mit Frauen im gebärfähigen Alter. dich um deine elternzeit zu erpressen ist unmöglich. ich kann dir nur raten dich nicht unterbuttern zu lassen und noch mal um einen Termin bitten wo du ihm sagst das du wirklich gern weiter engagiert dort arbeiten möchtest und das auch nach der elternzeit. wenn er Lust auf zuverlässige Mitarbeiter hat, dann sollte er mal aufhören mit seinen Drohungen und hindernissen. aber viele Mütter und Väter lassen sich ja erfolgreich davon beeindrucken und nehmen dann kürzer elternzeit als ihnen lieb wäre. meine Firma hat übrigens letzte Woche erst von meiner Schwangerschaft erfahren. bin ab heute wieder in mutterschutz ;-) war aber noch in elternzeit vom ersten Kind.


Sam019

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Es gibt auch Frauen die erfahren es einfach später das sie schwanger sind die sagen es ja auch erst später.


SabrinaO1981

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Ich meinte auch nicht sofort am Tag wenn die Periode ausbleibt. Aber doch so in der 8-9 Woche


shade1983

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Hey! Du musst es deinem Chef nicht sofort sagen (evtl. nur, wenn es in deinem Vertrag steht, aber das wüsstest du ja), du wirst auch nicht fristlos entlassen. Er darf nicht in deinen Mutterpass einsehen. Er darf eine Bestätigung vom FA verlangen, deren Kosten er zu tragen hat. Mehr nicht. Das würde ich ihm auch sagen. Er scheint dich loswerden zu wollen, das wird sicher eine harte Zeit. Kopf hoch! Hier der Link zum Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__5.html LG


shade1983

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Achja, nimm dir einen Anwalt!


missya84

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Du musst es nicht sofort erzählen! Wenn ihr einen Betriebsrat habt, wende dich an diesen. Sonst Anwalt. DAS IST JA EINE FRECHHEIT. Halt die Ohren steif. Lass dir das nicht gefallen! Lg von einer kopfschüttelnden Andrea, die einfach nicht begreift wie dreist Chefs teilweise sind.


lovelybaby1

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Antwort auf Beitrag von Susi26

wow das ist heftig... Ja Mitteilungspflicht hättest du eigentlich sofort nachdem du es weißt- aber ich dachte da gehts immer nur um den MutterSCHUTZ - damit der AG halt das Mutterschutzzeug einhalten kann... Aber kündigen??? google mal aber ich glaube du hast Kündigungsschutz... bei mir hat damals kein Mensch gefragt seit wann ich es weiß... Auch der Mutterpass ist meiner Meinung nach tabu - stehen ja auch andere private Sachen drin...


nettimausi

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Antwort auf Beitrag von lovelybaby1

ich kenne das nur das man es nach 12 Wochen sagt. Das macht mich jetzt total unsicher.


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Ein Recht darauf den Mutterpass einzusehen hat der Arbeitgeber nicht. Aber es ist ein offizielles Dokument mit gültigem ET. Wenn man also selbst damit einverstanden ist, dann kann man auch diesen kurz zur Einsicht vorlegen und hat nicht die Rennerei mit dem Dokument vom Gynäkologen und hinterher die Rennerei um die Kohle die man wieder haben will. Mir war das egal ob meine Pflegedienstleitung da rein guckt oder nicht. Ging ja nur um die eine Seite und da steht ja nichts privates oder persönliches drin. Damit war das Thema mit dem einen Blick abgehakt, ich musste nicht erst den Wisch vom Gyn anfordern und den dann verschicken usw. und ich traue meiner Firma auch zu das ich um die Erstattung ewig hätte betteln müssen. Aber man ist nicht in der Pflicht den Mutterpass vorzuzeigen aber das muss eben jeder selbst wissen was er da dann für eine Welle schlagen will von wegen "neee den zeig ich aber nicht, das dürfen sie nicht...". Ich mag es unbürokratisch, also geb ich meiner Firma auch die Möglichkeit das so zu halten. Wobei die Begründung in dem Fall natürlich verboten ist. Seit wann man das weiß ist völlig irrelevant und man ist nicht in der Mitteilungspflicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Im Gesetz steht, man SOLL es seinem Arbeitgeber sagen, sobald man es weiß. (Damit er die Mutterschutzsachen einhalten/organisieren kann.) MÜSSEN oder PFLICHT ist gar nicht. Einigermaßen frühzeitig vor dem Mutterschutz ist natürlich fair.


marjane

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Wenn er dir die Kündigung schriftlich gibt, dann würde ich sofort schriftlich per Einschreiben (!!) dieser Kündigung auf Basis des Mutterschutz-Kündigungsschutzes widerrufen. Das du nicht Bescheid gesagt hast ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Einen solchen Grundbmuss er nun erstmal finden, um dich loszuwerden. Geh zur Sicherheit auch zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und lass dich dahingehend beraten. Lass auch nicht zu viel Zeit verstreichen. Innerhalb von 2 Wochen nach erhalt der Kündigung muss dein Widerspruch erfolgen. Kopf hoch, der hat scheinbar keine Ahnung und nicht das Recht auf seiner Seite.


Sammy-Lee

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Huhu! Also ich würde sagen du bist in der sofortigen mitteilungspflicht. Als ich erfahren hab das ich schwanger bin hab ich auch sofort bescheid gegeben.habe an einer Maschine gearbeitet und musste dann davon weg da es zu gefährlich ist! Zum nächsten hatte mir die personalleitung gesagt das es mir überlassen ist ob ich den mutterpass vorlege wegen dem et da es in die Privatsphäre eingreift oder ob ich ein Dokument von Arzt vorlege.Gut es ging ja nur darum das die sich eine Kopie vom et gemacht haben und es war auch völlig ok.Aber das härteste kommt jetzt. Mein Vertrag läuft diesen Monat am 15 aus und klar steht man als schwangere im Kündigungsschutz! Im Januar hab ich erfahren das ich schwanger bin.habe dann auch meine std im Januar gemacht und dann im Februar das böse erwachen! Kurzarbeit! Habe natürlich nicht damit gerechnet und mich abgefunden.doch dann würde ich 7 Tage krank geschrieben und die Woche darauf wurde das bv ausgesprochen von meiner Ärztin.was macht die Firma? Sie weigert sich zu zahlen! Bin zwar nur auf 450€ angestellt aber wir haben die gleichen Rechte wie eine teilzeitangestellte!ich rate dir dich mal bei der knappschaft kundig zu machen und beim Bundesministerium für Arbeit in Berlin. Hab ich auch getan und da bekommst du wertvolle Tipps und sogar Paragraphen genannt womit ich einen Brief aufsetzten könnte.bis heute hab ich zwar noch keine rückantwort von der Firma aber ich gebe nicht auf und werde rechtliche Schritte einleiten. Du kannst bei der knappschaft auf Broschüren anfordern wo alles nochmal drin steht wegen Kündigungsschutz und auch Paragraphen.mir hat es wirklich weitergeholfen denn als schwangere muss man sich nicht so mies vom Arbeitgeber behandeln lassen !!!


milla_mi

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Also.... laut Mutterschutzgesetz: § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben. (2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend. (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber. Mit ärztlichem Zeugnis muss nicht der Mutterpass gemeint sein. Denn in meinem Mutterpass steht, dass ich nicht verpflichtet bin diesen Dritten vorzuzeigen lediglich den behandelnden Ärzten! Für den Arbeitgeber ist eigentlich nur der EET wichtig, weil sich danach der Beginn des Mutterschutzes richtet. Wegen der Elternzeit bist du eigentlich auch noch nicht verpflichtet genaue Angaben zu machen. Es könnte ja auch sein, dass dein Partner diese in Anspruch nimmt. Lass dir von deinem Chef nix erzählen und halte dich tapfer... es klingt wirklich so, als wolle er dich raus haben! An deiner Stelle würde ich mir dann Rechtsbeistand holen.


dasJulilein

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Antwort auf Beitrag von Susi26

Aus dem Mai-Bus einschleich.... Du kannst es solange für Dich behalten wie du magst. Selbst wenn du es garnicht sagst und man Dich im 8. Monat fragt kannst du es leugnen :) Kündigungsschutz hast du natürlich nur wenn du es sagst, allerdings falls du gekündigt wirst und innerhalb von 2 Wochen die SSW doch bekannt gibst muss die Kündigung zurück gezogen werden. Ich persönlich hatte selber soooo schiss, dass ich es bis zur 19. Woche verschwiegen habe und dann erst logischerweise arbeitserleichternde Maßnahmen ergriffen wurden wie angepasste Arbeitszeiten etc. LG Julia