haribo321
Hi Ihr, ich habe in den letzten 2 Jahren im Rahmen meiner Elternzeit nur auf 400 Euro gearbeitet. Laut meiner Arbeitsstelle habe ich bei dieser Form der Arbeit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bin gespannt ob, das nur den AG-Anteil betrifft oder ob es von der KK auch nichts gibt. Sonst haben wir halt vor der Entbindung 4 Wochen kein Gehalt von mir, nach der Entbindung gibts ja dann den Mindestsatz 300 Euro Elterngeld. Hatte das schon jemand von euch? Ab November hätte ich wieder "normal" gearbeitet, aber das ist ja nicht von belang. lg Melanie
Hat nicht JEDER Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Dein Krankenkassen-Beitrag wurde doch trotzdem, auch in den 2 Jahren gezahlt!
Warst du während des 400 Euro Jobs weiterhin familienversichert? Dann hast du nur Anspruch auf Zahlung durch das BVA in Bonn. Die zahlt höchstens 210 Euro pro Monat. LG Wolke
So viel wie ich weiß gibt es die 210€ insgesammt einmalig beim 400€ Job. Schau mal hier www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm Da kannst du den Antrag auch online stellen wenn du die Bescheinigung vom FA mit dem ET hast. das Geld darf Dir nicht auf das Elterngeld angerechnet werden!!!!!!!
Einmalig...Das kann sein. Hab damit keine Erfahrungen. LG Wolke
Danke schon mal
ich hab gerade mal auf die angegebene Infoseite der Mutterschaftsstelle geguckt. Das trifft auf mich aber nicht zu, da ich nicht freiwillig oder familienversichert bin. Ich beziehe eine Witwenrente und bin deshalb pflichtversichert. KV-Beträge wurden aus dem Minijob glaube ich nicht bezahlt, nur aus der Rente.
Ich werde den Wisch vom FA einfach wie gehabt bei der KK einreichen und gucken, was passiert. Im unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe ich ja, durch die Elternzeit... Ich glaube, das mit meiner Rente ist so selten, das hat bestimmt keiner von euch...
Danke trotzdem für eure Hilfe!
lg Melanie
Schreibe hier nur selten, aber hatte mich gerade mit nem ähnlichen Thema befasst.... Soweit ich weiss ist es so, glaub seit 2013, dass du deine Elternzeit für das erste Kind beenden kannst am Tag bevor du in den Mutterschutz gehst und damit sollte dir KK + AG Anteil zustehen, weil du ja mit beginn des Mutterschutzes wieder auf deinen alten Vertrag zurückgreifst.... wie das mit den 400€ ist weiss ich nicht genau, bei mir ist es so, dass ich den Minijob quasi ein Tag vor Mutterschutz gekündigt habe (war aber ein anderer AG), damit fällt er nicht mehr in den Mutterschutz und nur mein eigentliches Angestelltenverhältnis zählt. Hoffe mal das ich alles richtig verstanden und auch richtig wiedergegeben habt.... LG Gea
Hi Gea, das wär natürlich ein Ding. Aber ich denke, ich werde das nicht machen, da es ja der gleiche AG ist. Ich hoffe, das sie mich dann im 2. und 3. Elternzeitjahr wieder geringfügig einstellen und mir dann nach 3 Jahren eine Halbtagsbeschäftigung anbieten. Da will ich es mir wegen 400 euro lieber nicht verscherzen... Wir müssen uns ja wenigstens nichts mehr gross kaufen, bis auf Kleinigkeiten wie Stilleinlagen oder so... lg Melanie