Monatsforum September Mamis 2014

Frage wegen Elternzeit beantragen

September Mamis
Frage wegen Elternzeit beantragen

Lagunee

Beitrag melden

So ihr Lieben, ich hab jetzt auch eine Frage. Vielleicht kann mir einer weiter helfen. Dieses mal nimmt mein Mann das erste mal 2 Elternzeitmonate, direkt im Anschluss an die Geburt. Jetzt muss er ja 7 Wochen vor Et an geben das er in Elternzeit gehen möchte. Ab Bekanntgabe gilt die 7 Wochen Frist, das ist ja auch ganz verständlich, aber was machen wir wenn die Zwillis zu früh kommen? Gibt es da Ausnahmen für die Frist? Ich kann leider auch bei google nichts dazu finden. Hatte das von den Mehrfachmamis schon mal einer und weiss Bescheid?


shade1983

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lagunee

Huhu! Im Gesetz steht folgendes: "Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich." (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html) Was genau angemessen ist, liegt natürlich im Sinne des Betrachters. Allerdings könnt ihr ja eh kein genaues Datum nennen, wie keiner hier, daher würde ich so was wie "ab Geburt (berechneter ET XX.XX.14)" schreiben. Sollten sich die Zwillies eher ankündigen - evtl. äußert sich der FA ja schon entsprechend - würde ich das Gespräch mit dem AG suchen. LG


laluna77

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lagunee

Ich würde es einfach jetzt schon beim Arbeitgeber beantragen und im Vorfeld direkt das Gespräch suchen. Das unsere Mäuse vor dem Termin kommen kann ja jedem so gehen. Bei meinem Mann war das letztes mal gar kein Problem. Antrag mit Et gestellt und die Absprache das er wann immer unsere Tochter geboren wir ab dem Tag der Geburt weg ist. Lg


Lagunee

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lagunee

Danke ihr Lieben. Ein bischen Zeit haben wir ja noch, werden die Anmeldegespräche in der 32. SSW im KKH ab warten und dann beantragen. Die können uns da bestimmt dann schon genaueres sagen. Leider geht ehr beantragen ja nicht weil erst 8 Wochen vor ET der Kündigungsschutz greift.


weibilein

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lagunee

Ich würde es dem AG jetzt auch schon sagen,so kann er sich drauf einstellen und die Frist ist definitiv gegeben


Lagunee

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von weibilein

Ja aber leider gibt es ja keinen Kündigungsschutz


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lagunee

In dem Fall hilft, denke ich, nur eine Absprache mit dem Chef. Kündigungsschutz hat Dein Mann, soweit ich weiß, erst ab Antrag auf Elternzeit für die Dauer der Elternzeit.


Lagunee

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Alles irgendwie blöde. Auf der Arbeit weiss keiner das wir Nachwuchs bekommen. Im Kündigungsschutzgesetz steht das der Vater 8 Wochen Kündigungsschutz vor ET hat. 7 Wochen vor ET muss er die Elternzeit an melden. Auszug aus der Elternzeit.de Seite: "Für Väter empfiehlt es sich, die Elternzeit nicht zu früh anzumelden, damit ihnen nicht noch eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Meldet der Arbeitnehmer die Elternzeit vor der Achtwochenfrist an, ist der Arbeitgeber noch zur Kündigung berechtigt." Also zumindest an die 8 Wochenfrist werden wir uns halten. Schade das das Gesetzt da die Frist so knapp setzt, sonst währe es bestimmt auch für den AG besser, besonders bei nur sehr wenigen Mitarbeitern.


milla_mi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lagunee

Hmmm.... das ist mir neu mit dem erst acht Wochen vor ET beginnenden Kündigungsschutz. Mein Freund wird ja auch in Elternzeit gehen und das für ein ganzes Jahr. Er hat seinem Chef schon gesagt, dass ich schwanger bin und dass er dann für einige Zeit ausfallen wird, aber auch noch nicht für wie lange . Aber eigentlich haben die ein sehr gutes Verhältnis. Ist denn der Chef so krass drauf, dass er deinem Mann kündigen würde? Ich meine es ist ja "NUR" für zwei Monate, dass ist ja nur etwas länger als der Jahresurlaub...


Lagunee

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von milla_mi

Ich weiss es nicht, es sind glaube ich nur 3 feste Mitarbeiter und davon fällt einer schon die nächsten Monate aus wegen einer OP.


milla_mi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lagunee

Hmm so ein Mist. Dann würde ich an eurer Stelle vielleicht doch diese Frist von acht Wochen abwarten. Nicht, dass dein Mann dann hinterher seinen Job los ist. Andererseits ist es immer gut mit offenen Karten zu spielen :-/... ich verstehe deine Zwickmühle!