hajahe
Hallo, Ich stehe momentan total auf dem Schlauch. ..würde gerne elternzeit bei meinen beiden AG beantragen. Bisher ging ich davon aus dass ich es so angebe: voraussichtlicher entbindungstermin 12.09.14. Als Beispiel : 12.08.14 bis zum 12. Lebensmonat 11.09.15 Jetzt habe ich sehr viel im Internet gelesen und da hat jemand es anders brrechnet: NACH dem mutterschutz (7.11.14) für 10 Monate. Da wäre ich aber schon Anfang September 2015 fertig mit der elternzeit. Was stimmt denn nun?? Freue mich über Ratschläge! !
Also deine Mutterschutzzeit nach der Entbindung wird von deinen 12 Monaten Elternzeit ab gerechnet, da du ja auch in dieser Zeit Mutterschutzgeld bekommst. Wenn du 8 Wochen Mutterschutz hast nach der Geburt, hast du also noch 10 Monate Elternzeit, das ist richtig.
Hallo,
Also bisher habe ich immer gelesen dass es in lebensmonaten gerechnet wird. D.h. wenn der kleine am 12.09. 14 geboren wird fängt da die Rechnung an (bis 11.09 15). Wenn ich aber vom ende der mutterschutzfrist ausgehe wäre die elternzeit ja eher rum. Warum muss nur alles so kompliziert sein
Ich hab mich verschrieben. Elternzeit hast du 3 Jahre! Elterngeld nur 12 Monate!!! Bin eben schon selber durcheinander gekommen
Die Elternzeit beginnt immer mit dem Tag an dem das Kind geboren wird. Da dir 12 Monate Elterngeld zu stehen wird also das Mutterschutzgeld ab gerechnet. Du hast allerdingst Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit, bekommst aber nur 12 Monate Elterngeld! (Minus das was du an Mutterschutzgeld bekommst)
Ok also war meine bisherige Berechnung richtig, oder? Irgendwie überfordern mich jedesmal die ganzen Anträge. .
ohje oje das kenn ich. versteh die ganzen Anträge auch nicht. Erstes Kind und alles neu. Denk auch immer ich verpass eine Frist. Aber ich ruf dann eben 5 mal bei den Institutionen an um Sachen zu fragen, dass ist mir dann egal. Hab das auch so verstanden, dass Elternzeit ab der Geburt beginnt und dann 3 Jahre also bis ein Tag vor den 3.Geburtstag. und Elterngeld ein Jahr nach der Geburt bis einen Tag vor dem 1. Geburtstag. Aber wenigstens gibt es Geld (wenn auch nicht viel) Grüße
Huhu!
Ja, die Elternzeit beginnt gewissermaßen mit der Geburt des Kindes, sie wird angerechnet. Allerdings darfst du ja während des Mutterschutzes nicht beschäftigt werden, daher reicht es aus, dem AG in der Woche nach der Geburt Bescheid zu geben. Damit ist es fristgerecht.
Deine Elternzeit kannst du übrigens frei wählen. Wenn du 1 Jahr und 2 1\2 Monate nehmen willst, ist das völlig rechtens. Es gibt zwar kein Elterngeld ohne Elternzeit aber Elternzeit ohne Elterngeld. Du bist nicht auf die ersten 12 Lebensmonate festgelegt.
Hoffe, es hilft.
LG
2 1\2 Monate - soll es heißen
Vielen Dank! Dann ist es bei mir außerdem so dass ich zwei Arbeitgeber habe. Eine teilzeitstelle und ein 400 Euro job. Ich möchte bei der teilzeitstelle 24 Monate elternzeit beantragen und be dem 400 Euro job nach den 12 Monaten wieder einsteigen. Ist das überhaupt rechtens oder muss ich dann auch dort 24 Monate pausieren? ?
Hey! Ich glaube, die Elternzeit bezieht sich nur auf dich, nicht auf deinen AG. Entweder du bist in EZ oder nicht. Aber du kannst bei dem 400€-Job ja schreiben, dass du nach 12 Monaten wieder zur Verfügung stehst. Dann würdest du neben der Elternzeit arbeiten (bis 30 Stunden/Woche ok). Offiziel bist du aber eben noch in EZ. Ich glaube, du bräuchtest dafür die Zustimmung von deinem Haupt-AG, aber wenn deine Nebentätigkeit jetzt schon ok ist, wird der sicher nichts dagegen haben. LG
Ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich die Elternzeit bis zur Vollendung des xx. Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehme. Nach der Geburt bekommen die dann ne Kopie der Geburtsurkunde und damit ist klar wie lange ich weg bleibe. Die von der Personalabteilung hatten mir aber auch gesagt, dass ich es so aufschreiben soll.