moni86
Also so ganz verstehe ich das nicht mit meiner/unserer Geburtsurkunde!
Unsere Situation: Nicht verheiratet, Kind soll mit Nachnamen so heißen wie ich.
Wir haben nun auf dem Standesamt die Vaterschaftsanerkennung gemacht, bei dem auch unsere original Geburtsurkunden liegen (beide in der selben Stadt geboren). Deshalb brauchten wir auch bei der Anerkennung keine beglaubigte Kopie, weil dir Originale ja eh dort liegen.
Die Vaterschaftsanerkennung nehme ich mit ins Krankenhaus ABER nur weil ich das gelesen habe, für was brauche ich die denn dort? Kind wird in der Stadt geboren, wo wir beide auch geboren wurden und wo auch die Vaterschaftsanerkennung gemacht worden ist und da wird dann ja auch unser kleiner angemeldet.
Also für was brauche ich dann meine und die meines Partners im Khs???
Ich denke mal, weiß es aber nicht genau, damit der Vater denn auf der gebutsturkunde eures Kindes mit drauf steht!!!!!!
aber ich weiß es nicht genau!!!!
ich/wir mussen ja erst am 12.9. Zum Jugendamt zur Vaterschaftanerkennung....
hoffe unser Kind bleibt auch solange noch in meinem bauch!!!!
Lg
Schau doch mal ob es eine Internetseite der Klinik (kreissaal ) gibt und ob da was steht Oder frag mal nach. Bei uns ist es so: (Kopie von der Internet - Seite) Für die Anmeldung des Kindes benötigen Sie folgende Unterlagen: • Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind: Ihr Stammbuch der Familie (mit aktueller Namensführung) bzw. aktuelle beglaubigte Anschrift Ihres Familienbuches (Auskunft über den Führungsort erteilt Ihnen das Standesamt des gemeinsamen Hauptwohnsitzes) • Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind: Mutter war noch nie verheiratet - aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts) Mutter war bereits verheiratet - aktuelle Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Vorehe mit Auflösungsvermerk (Auskunft über den Führungsort erteilt Ihnen das Standesamt des letzten gemeinsamen Hauptwohnsitzes). Falls kein Familienbuch angelegt ist, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehemanns. Vaterschaftsanerkennung liegt bereits vor - Urkunde über die Vaterschaftserkennung mit Zustimmung der Mutter sowie aktuelle Geburtsurkunden beider Eltern Gemeinsame Sorgeerklärung liegt bereits vor - Sorgeerklärung - Wenn beide Eltern deutsche Staatsangehörige sind, ist zusätzlich der Familienname des Kindes beim Standesamt zu erklären oder in das in der Frauenklinik ausliegende Formular zur Bestimmung des Geburtsnamens auszufüllen.
Ich frage mich, wozu es die Geburtsurkunde überhaupt braucht, wo doch jeder einen Personalausweis haben muss.
Irgendwie unnötig, oder?
Soooooo viel Bürokratie, echt...
Danke trotzdem für eure antworten!ich frag am Mittwoch am besten mal im KH nach wenn ich mich dort anmelden gehe;-)