Monatsforum September Mamis 2013

noch ne Frage zur Elternzeit und urlaubsanspruch

September Mamis
noch ne Frage zur Elternzeit und urlaubsanspruch

Katha7387

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Ich weiß ja dass ich Ca.7 Wochen vor der Geburt meinem AG schriftlich mitteile dass ich, in meinem Fall, ein Jahr in Elternzeit gehen möchte.muss ich da nun noch was bestimmtes reinschreiben,ET vielleicht oder so?muss ich nach der Geburt die GeburtsUrkunde nachreichen oder brauch die der AG nicht?? Und ich habe noch 22 urlaubstage offen, wegen nem bv konnte ich ja keinen Urlaub mehr nehmen,kann ich in den "Elternzeitantrag" gleich mit reinschreiben dass ich den ausbezahlt haben möchte?? Wenn sowas überhaupt geht??Da ich wahrscheinlich nach dem Jahr nicht zurück zu meinem AG möchte,muss er ja jetzt nicht wissen,das entscheide ich in den 12 Monaten dann..danke schonmal..


Vanessni

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Antwort auf Beitrag von Katha7387

Denkfehler! Wie willst du die Geburt 7 Wochen vorausahnen?! Du musst die Elternzeit 7 Wochen vor ihrem Antritt mitteilen. Da du nach der Entbindung 8 Wochen Mutterschutz hast sagt man dass die Elternzeit in der Woche nach der Geburt angemeldet werden muss. Das entspricht dann i.d.R. Den € Wochen. Urlaub verfällt duch MuSchu und Elternzeit nicht. Du kannst ihn also z.B. an die Elternzeit anhängen!


MamivonLiobaJolin

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Antwort auf Beitrag von Katha7387

Du musst 7Wochen.vor antritt.der Elternteil es dem.ag.mitteilen!! heißt wegen dem muschu spätestens eine Woche nach der Geburt!! wegen Urlaub ka.


Vanessni

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Antwort auf Beitrag von Katha7387

Meines Wissens nach ist Erholungsurlaub übrigens nicht auszahlbar, da zweckgebunden. Und Erholung kann man sich ja für Geld nicht kaufen :)


dieholde

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Antwort auf Beitrag von Katha7387

Der Urlaub kann ausbezahlt werden, muss aber nicht. Er verfällt aber auch nicht. Am besten sprichst du mal mit deinem AG.


Katha7387

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Antwort auf Beitrag von Katha7387

Achso...also fängt ja die Elternzeit erst ungefähr im November an,wenn die 8 Wochen muschu nicht dazu zählen,somit wäre das Jahr ja erst im Nov.2014 vorbei.oder bring ich da wieder was durcheinander?! sorry,aber das ist wenn man sich nie Gedanke drum machen musste echt verwirrend... Da hat man in der Woche nach der Geburt aber ganz schön zu tun mit den ganzen Behördengängen usw.


Ilad

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Antwort auf Beitrag von Katha7387

Na ja, die ersten zwei Monate nach der Geburt ist man nicht in Elternzeit, sondern im Mutterschutz. Diese zwei Monate werden aber für das ElternGELD mitgerechnet. Letztendlich stehen einem dann nämlich nur 10 Monate Elterngeld zu, wenn der Partner nicht die sog. Vätermonate nimmt. ElternZEIT kann man ja auch länger nehmen, bis zu drei Jahre lang (und einen Teil davon auch später, z.B. nach der Einschulung nehmen, aber das muss man beantragen oder zumindest mitteilen). Wenn man in der Elternzeit in Teilzeit geht, hat das für die Rente / Pension andere Zähler, als wenn man einfach so Teilzeit arbeitet. Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege!!! Und den Antrag auf Elternzeit sollte man bis auf das genaue Datum tatsächlich schon mal vorausfüllen... Wer hat dazu schon Lust, die ersten Tage nach der Geburt... Boah, ich muss das auch noch alles machen