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An sonn und feiertagen darf eine schwangere nicht arbeiten,gilt das für alle betufsgruppen???
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf
siehe § 8 - da steht alles drin
§ 8 MuSchG: Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. (5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7¼stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören. (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen. Darüber hinaus gibt es weitere Beschäftigungsverbote während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung: Gem. § 3 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine werdende Mutter nicht in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung beschäftigen. Ausnahme: die Arbeitnehmerin hat sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt. Die Schwangere kann ihr Einverständnis zur Beschäftigung jederzeit formlos widerrufen. Gem. § 6 Abs. 1 S. 1 MuSchG darf die Arbeitnehmerin bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Auf dieses Beschäftigungsverbot kann die Mutter nicht verzichten. Wenn das Kind früher als vorgesehen geboren wird, so verkürzt sich die vorgeburtliche Mutterschutzfrist, die grundsätzlich sechs Wochen beträgt. Dann jedoch werden gem. § 6 Abs. 1 S. 2 MuSchG die nicht in Anspruch genommenen Tage der Zeit nach der Entbindung für die dort bestehende Mutterschutzfrist von acht Wochen angehängt. Bei einer Fehlgeburt oder Todgeburt sowie dann, wenn das Kind bereits kurz nach der Entbindung stirbt, so darf die Mutter auf ihren ausdrücklichen Wunsch schon vor Ablauf der achtwöchigen Schutzfrist wieder beschäftigt werden, wenn Arzt attestiert hat, dass eine Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht gesundheitlich bedenklich ist und zwei Wochen nach der Geburt verstrichen sind. Die Frau kann diesen Wunsch jederzeit formlos widerrufen.
schau mal hier: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11390&article_id=52006&_psmand=37 Hoffe es hilft weiter
Ok,vielen dank... Arbeite ja nur höchstens 4stunden am tag...ich frag mich nur warum das verboten ist bzw was kann passieren wenn man trotzdem arbeitet???
Ich weiß dass man davon Ausnahmen beantragen kann. Aber ich weiß nicht für wen das alles gilt etc. Letztendlich sollte man sich immer vor Augen halten, dass dieses Gesetz da ist, uns zu SCHÜTZEN und nicht zu bevormunden.
Die SS muss bei der Gewerbeaufsicht gemeldet werden. Diese kontrolliert die Einhaltung des MuSchG. Wenn ihr euch nicht daran haltet, kann es richtig teuer werden!!! Als was arbeitest du denn? Vielleicht könnt ihr einen Antrag auf Ausnahme stellen. LG Cathi
ausnahme sind zb Krankenschwestern weil das eben dem berufsbild entspricht
Hm, ich bin Polizistin... Meinem Berufsbild entspricht ja durchaus auch, dass ich zu jeder Zeit an jedem Tag arbeite. Der MuSchu gilt dennoch auch für mich. (Sonn- und Feiertage, Nachtarbeit ab 20:00 Uhr bzw. in genehmigter Ausnahme bis 22:00 Uhr).
Ich glaube das einfachste ist, wenn ihr beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nachfragt.
huhu... ich glaub das is.von Bundesland zu Bundesland Unterschiedlich geregelt. ich weiß sogar das es ein Nachtschicht Gesetz für schwangere gibt. bei mir halt schade weil ich bei unserem Vorschülern arbeite u theoretisch nich mit übernachten dürfte od auch an festen wir zb Sommerfest gar nich arbeiten dürfte. hab jetzt mit meiner Chefin gesprochen das ich 'wenn es mir gut geht' die Zeiten trotzdem arbeite aber die Überstunden die ich dadurch mache.sofort abbauen werde am nächsten Tag. kann mich ja auch nich aus allem rausziehen - was is das bitte für n Bild für die Eltern? grüßle
Ich hab zur zeit leider nur einen putzjob in einem restaurant...von 8:45-dspätestens 11uhr