welovekrümelchen
Hallo meine lieben Mitkugelden
habe folgendes Anliegen...habe einen befristeten Arbeitsvertrag (bis 31.08.2013) und gehe aber ab 30.07.2013 in MuSchu.
Seit ich im BV bin herrscht ein angespanntes Verhältnis zu meinem AG, demnach glaube ich auch nicht das er den AV verlängert (verzichte ich auch drauf, mein Chef ist ein A***h).
Würde trotzdem gern das Babyjahr machen und danach wieder arbeiten gehen.
Geht das überhaupt? (Babyjahr obwohl Vertrag vorbei ist)
Muss ich mich vorher Arbeitslos melden?
Habe ich demnach trotzdem Anspruch auch Elterngeld?
Nach dem Babyjahr würde ich gern eine zweite Ausbildung machen.
Sorry für den langen Text, aber wollt euch erstmal fragen bevor ich die Behörden frage.
Liebe Grüße und schönen Donerstag
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Babyjahr kannst du immer machen. Elterngeld bekommen auch alle nur wie viel du bekommst..Ka...
Genauso ging's mir in meiner 2. SS 2009/2010. Mein Arbeitsvertrag ging bis zum 31.12.09 und mein MuSchu sollte zum 15.03.10 beginnen. Ich sollte allerdings (als noch keiner von meiner SS wusste) definitiv einen unbefristeten Vertrag bekommen! Konnte es allerdings nicht verschweigen, war dann noch "so fair" und habe es damals meinem AG gesagt und mein Vertrag wurde nicht verlängert. Habe dann für die Zeit vom 01.01.-14.03.10 ALG I bezogen und habe dann auch ganz normal Elterngeld bekommen. Das ALG fällt dann mit in die Berechnung mit rein. Somit fällt es leider dann auch geringer aus.
Also ich hatte bei meinem mittleren das gleiche "Problem", was aber keins ist. Du beantragst trotz alle dem Elternzeit bei deinem AG. Während des MuSchu bekommst u von der KK 13 € pro Tag also 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt. Dein AG bezahlt dann noch die Differenz zu deinem Gehalt, allerdings nur bis der Vertrag ausgelaufen ist, danach steht er nicht mehr in der Zahlungspflicht und die KK wird die für das Elterngeld auch eine schriftliche Mitteilung schicken, wo aufgeführt ist, wieviel mutterschaftsgeld du erhalten hast. Du brauchst dich nicht arbeitslos melden, da du nicht vermittelbar bist. Elternzeit ist schließlich auch eine Beschäftigung. Bevor die Elternzeit rum ist musst du dich 3 Monate vorher arbeitslos melden, aber wer weiß, ob du dann nicht evtl selbst schon eine neue Anstellung hast. Elterngeld wird auf Grundlage der Gehälter der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Falls du noch fragen hast, nur zu.
Es wurde eigentlich schon alles gesagt. ABER ACHTUNG: Du kannst dich nach der Geburt erst arbeitslos melden, sofern du eine gesicherte Betreuung für das Kind hast. Es wird (wurde zumindest bei mir) allerdings kein Nachweis verlangt. Auch übernimmt das Arbeitsamt die Kosten bei einer Fremdbetreuung von 15 Wochenstunden (also knappe 2 volle Tage oder entsprechend aufgeteilt). LG
Schleich mich mal ein Also du musst dich jetzt schon beim amt arbeitssuchent melden dann ab 1.9 normal arbeitlos melden. Dann bekommst du ja alg1 oder harz4. Eben bst du wieder arbeiten gehst da gibts kein babyjahr oder so da du ja vimamt geld bekommst