Monatsforum September Mamis 2013

ist mal ne frage nicht zur ss sondern geht umd mietrecht ect.

September Mamis
ist mal ne frage nicht zur ss sondern geht umd mietrecht ect.

Mrs.Brandt

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... mehr oder weniger steht mein anliegen ja schon oben und da wir hier ja eigt zahlreich sind und sicherlich auch aus den unterschiedlichsten berufen hab ich mir gedacht ich frag einfach mal denn ich bin son bisschen ratlos ... also ich steck gerade son bisschen in der zwickmühle zum einen möchte ich fristlos kündigen ( die wohnung) aber ich habe keine lust extra dafür nen anwalt zu bezahlen der mir noch mal erzählt das es litgitiem ist und dann ein schreiben aufsetzt und mich am ende das ganze kein plan n paar 100 euro kostet dem nach ist meine frage kann ich eine fristlose kündigung auch selber schreiben wenn ich mir zu 100 % sicher bin das sie gerechtfertigt ist ??? wenn jemand von euch ein gewisses fachwissen in diese richtung besitzt wäre doch nett wenn er sich mal per pn meldet denn kann ich dem jenigen auch mal die genaue geschichte erleutern ect. danke schon mal :-)


Sarja

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Antwort auf Beitrag von Mrs.Brandt

Hab ich gefunden... Fristlose Kündigung / außerordentliche Kündigung Liegt ein wichtiger Grund vor, kann das Mietverhältnis auch ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen gekündigt werden, §543 BGB. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe der ausserordentlichen Kündigung enthalten. Im allgemeinen muss der Kündigung jedoch eine Abmahnung oder eine Fristsetzung zur Möglichkeit der Abhilfe des vertragswidrigen Verhaltens vorausgegangen sein ( §543 BGB Abs.3). Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung Der typische Fall einer erheblichen Gesundheitsgefährdung ist der von Schimmel in der Mietwohnung. Manche Schimmelpilze können Atemwegserkrankungen verursachen oder Allergien auslösen. Die Frage, ob es an einem Baumangel liegt oder an einem falschen Lüftungsverhalten des Mieters, ist nicht immer schnell zu klären. Nach einer Entscheidung des BGH vom 28.04.2007 ist der Mieter im Regelfall verpflichtet, dem Vermieter vor Ausspruch der Kündigung die angemessene Möglichkeit zur Beseitigung des Schimmels zu geben. siehe Link http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/fristlose-kuendigung.html


Mrs.Brandt

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Antwort auf Beitrag von Mrs.Brandt

ja dasnke das hab ich auch schon alles gefunden meine frage ist nur kann ich sie eigenhändig schreiben oder muss ein anwalt sie schreiben denn ich habe auch schon geguckt ob eine mündliche abmahnung und fristensetzung reicht und dies reicht vollkommen aus und ich kann auch sämtliches einhalten wie es dort geschrieben ist wie gesagt meine frage ist nur darf ich sie selber schreiben oder muss ein anwalt sie schreiben ?!?!


Vanessni

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Antwort auf Beitrag von Mrs.Brandt

Es ist kein Anwalt vorgeschrieben um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Allerdings wird es schwierig sein, den Nachweis über die vorangegangene Abmahnung anzutreten, wenn sie allein mündlich erfolgte. Um da sauber rauszukommen würde ich es schriftlich wiederholen, mich ruhig auch auf die bereits am xx.xx. erfolgte mündliche Mahnung beziehen und eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Das ganze dann am besten per Einschreiben / Rückschein zustellen lassen. Ansonsten lass dich doch beim Mieterverein/Mieterbund mal beraten!


rotezora88

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Antwort auf Beitrag von Mrs.Brandt

Wenn du magst kannst du mir den Fall schildern.bin rechtsanwaltsfachangestellte und ein bisschen was vom mietrecht mitbekommen:)


Vanessni

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Antwort auf Beitrag von rotezora88

...ich weiß nicht, warum ich mich da immer verlese - ich weiß ja was da steht, und dennoch lese ich jedes Mal rotze-ora88