Sophia79
Hallo Ihr Lieben, ich stehe gerade vor der Frage wie ich das Schreiben an meinen Arbeitgeber idealerweise formuliere, hoffe Ihr habt einen Tip was am besten wäre um dann auf der sicheren Seite zu sein: Ich will auf jeden Fall 1 Jahr Elternzeit nehmen. Dann kommt aber die Ungewissheit: 1. entweder fällt mir die Decke auf den Kopf und ich will Stundenweise nach dem Jahr wieder arbeiten - oder wir merken dass es finanziell wichtig ist ?!? => Sollte ich dann einen Puffer einbauen z.B. zur Eingewöhnung KITA ?? Kann man überhaupt z.B. 15 Monate beantragen ??? Schreibt man da in den Antrag "ich beantrage 2 Jahre Elternzeit mit Option auf Rückkehr in Teilzeit nach 1 Jahr bzw. 15 Monaten ???" ODER 2. ich will statt 1 Jahr doch lieber 2 Jahre voll zu Hause bleiben. Wie kann ich mir beide Optionen rechtlich am besten offen halten ?? LG aus dem Oktoberbus
Soweit ich weiß leider gar nicht. Aber du musst das beantragen 7 Wochen bevor die Elternzeit anfängt denk daran!! Du kannst entweder ein Jahr beantragen und kriegst dann jeden Monat das volle Elterngeld oder zwei Jahre und du kriegst jeden Montag das halbe Elterngeld.Wie das mit 1 1/2 Jahren aussieht kann ich leider auch nicht sagen. Ansich kannst du das aber ganz formlos schreiben. Also das der/die kleine geboren ist und das du nach Ende des Mutterschutz in Elternzeit gehen möchtes.Alles mit genauem Datum. Da kannst reinschreiben wie du danach arbeiten möchtes ich würde aber an deiner Stelle um ein persönliches Gespräch bitten wo alles geklärt werden kann. Ein Kita Puffer brauchst du auch und zwar min 8 Wochen.Du kannst sie/ihn aber ja aber vorher in die Kita bringen dann hast du vllt auch noch mal ein zwei Stunden für dich bevor die Arbeit für dich wieder voll losgeht. Ich hoffe ich konnte schon mal ein bisschen helfen
also soweit ich informiert bin musst du die 2 jahre sofort ankündigen. je weniger du angibst, umso schwieriger für dich das dein AG das zweite Jahr auch im Nachhinein zustimmen wird. Was sicher kein Problem sein sollte wenn du deinen ag erklärst, dass du ggf nach 1 jahr oder 15 Monaten zurückkommen möchtest. das mach aber nur mündlich mit ihm. deine Sicherheit. rechtlich verzichtest du auf Elternzeit die dir zusteht je weniger du angibst. nachholen kannst du sie dann eben immer nur in Absprache u Zustimmung des ag bis zum 7. oder 10. Lj. ich persönlich hab 2 jahre Elternzeit angegeben, führe aber nach 1 jahr meine Ausbildung weiter in Teilzeit. Bestätigung hab ich noch nicht, muss ihm aber dampf machen, geht schließlich auch um Geld je länger er jetzt die Bestätigung hinauszögert. nächste Woche gibt's Dampf!!!
Hallo!
Also zu trennen sind die Tatbestände Elternzeit und Elterngeld. Du möchtest Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Ich würde schriftlich beim Arbeitgeber ein Jahr beantragen,in das Schreiben die Formulierung aufnehmen, dass du dich wegen einer möglichen Verlängerung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt melden würdest und den Antrag persönlich abgeben. Dabei mit dem zuständigen Mitarbeiter reden, ob das so ok ist. Wichtig ist, mit Chef und Kollegen in gutem Kontakt bleiben.
Zum Elterngeld schreibe ich nix, weil nicht gefragt.
Viel Erfolg
Jolly
Hallo, ich schleich mich mal aus dem Dezemberbus ein. Vor der Entscheidung standen wir letztes Jahr mit unserem Septemberbaby auch. Ich hab 2 Jahre ElternZEIT beantragt und direkt mit hinein geschrieben ab wann ich wieder teilzeit arbeiten möchte. Beides wurde mir genehmigt. Für die TZ wurde dann später, ca. 3 Monate vorher nochmal ein Gespräch geführt und ein separater Vertrag aufgesetzt, bzw eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag. Durch die erneute Schwangerschaft und der schwachen Auftragslage haben wir uns allerdings dazu entschieden, dass ich nicht TZ arbeite. Da Hilft wirklich nur reden, reden, reden. Wenn du allerdings nur ein Jahr bei ihm beantragst und dann merkst, hoppla ich brauche noch mehr Zeit, kann er dir eine Verlängerung der EZ verweigern! Auf die TZ können sie dich ohne den Vertragszusatz nicht festnageln. Wenn du zwei Jahre beantragst und dann doch nicht nach 12 sondern erst nach 15 Monaten bspw TZ arbeiten willst ist das durchaus umsetzbar. Auf der anderen Seite können sie dir aber auch die TZ verweigern, wenn es (wie bei mir) für das Unternehmen grad nicht passend ist. ElternGELD ist von den beantragten ElternZEITmonaten unabhängig! Mehr oder weniger zumindest. Weil das Geld wird ja nicht vom AG gezahlt. Dein Einkommen im zweiten Jahr ist da glaube ich völlig irrelevant, falls du es dir in halben Raten auf 24 Monate auszahlen lassen möchtest. Da wir uns unsicher waren haben wir das Geld in vollen Raten auf ein Jahr zahlen lassen und ich habe immo gar kein Einkommen. Das ist doof, weil ich damals noch fest damit gerechnet hatte wieder zu arbeiten, aber naja. Da kann dir aber die Elterngeldstelle weiterhelfen. Oder du such dir mal online das Antragsformular. Dort stehen die ganzen Regeln auch nochmal genauer drin. Elterngeld wird meines Wissens nach nur in den zwei Modellen: ganze Raten für ein Jahr oder halbe Raten auf zwei Jahre ausgezahlt. Solange du nicht mehr als 30Std TZ arbeitest bekommst du also auch völlig unproblematisch weiter EG im zweiten Jahre wärend du arbeiten bist. Hm und eine spezielle Formulierung gibts nicht. Da genügt ein formloses Schreiben mit den wichtigesten Daten. Bspw. Im Anschluss an den Mutterschutz möchte ich für X Monate Elternzeit beantragen. Ab "Monat" würde ich sehr gern wieder in Teilzeit wärend der Elternzeit arbeiten, falls dies die familäre Situation zulässt... usw. Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Sonst gibts dazu auch im Spezialistenforum einige ähnliche Beiträge ;-) Ich drück dir die Daumen, dass ihr ein für eure Situation passendes Modell findet.
Ihr habt mir schon weitergeholfen, werde nochmal mit meinem Mann besprechen ob wir nun 1 oder 2 Jahre EZ beantragen.