Monatsforum September Mamis 2013

bitte hilfe : muschutz geld oder elterngeld?

September Mamis
bitte hilfe : muschutz geld oder elterngeld?

Geschwisterbaby

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hab gerade den elterngeldantrag ausgefüllt, da steht das man die 24 mon davor angerechnet bekommt, da ich vor 1 jahr 1 jahr lang mehr verdient hab wäre dann der durchschnitt vom elterngeld ja wahrscheinlich höher wie mutterschutzgeld nach der Geburt? kann ich dann mutterschutzgeld vor der Geburt nur beantragen und danach gleich elterngeld? lg


Ü41

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

Hallo Geschwisterbaby, also ich blick gerade nicht wirklich durch. Nur soviel: Wenn Mutterschutzzeit beginnt, stellt dir der Arzt dazu die Bescheinigung aus. Diese zur Krankenkasse schicken und Kopie an AG. Dann läuft alles weitere über die KK. Elterngeldantrag kannst du vorbereiten, aber noch nicht vorher abgeben, da die Daten vom Kind noch nicht klar sind. Bei mir ist das so, das die Elterngeldstelle das Einkommen der letzten 12 Monate haben will und nicht 24 Monate. Komisch... Egal, auch hier musst du ja warten, damit du alle Einkommensnachweise hast. Also Ja - MUSCHU-Geld vorher und nach der Geburt dann Elterngeld beantragen. LG


Tine5783

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

Hallo geschwisterbaby, ich schleich mich mal aus dem novemberbus ein. Mutterschaftsgeld beantragst Du sechs Wochen vor der Geburt. Du bekommst dafuer von gyn einen gelben schein den du bei der kk einreichen sollst. Elterngeld beantragst du, sobald dein baby geboren wurde. Zahlen die ja auch 3 monate rueckwirkend. Eine schoene restkugelzeit noch und angenehme geburt Lg tine


Geschwisterbaby

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

ja Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Geburt läuft schon alles beantragt. meine frage ist nur wenn elterngeld mehr ist die das muschu Geld nach der Geburt wäre es doch besser ich beantrage nach der Geburt kein mutterschutzgeld sondern gleich elterngeld oder? im Formular bei mir steht was von den letzten 24 Monaten komisch.... welches Formular hast du ? link? lg


Ü41

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

Hmmm... also Mutterschutzgeld kriegst du ja 8 Wochen nach Geburt, ob du willst oder nicht. Das ist halt so. Da kannst du ja nicht wählen. Beim Elterngeld kenn ich das so... ich habe z. B. für die 2 Monate Mutterschutzzeit (also die ersten beiden Lebensmonate) Elterngeld beantragt gehabt, ein bisschen was hab ich bekommen. Aber bei uns war es so, dass mein Mann nach meinen 2 Monaten Mutterschutz 12 Monate Elternzeit machte und er das dann also beantragte für den Zeitraum 3. - 14. Lebensmonat des Kindes. Da haben die sich nämlich was komisches ausgedacht. Du kannst dein Einkommen nicht beeinflussen, die wissen schon, welche Monate sie anrechnen etc. Außerdem müsstest du ja in der MuSchu Zeit das Gleiche verdienen wie vorher, 13 EUR von Krankenkasse für Tag und den Rest der AG, wenn du denn unter Vertrag stehst. LG


Geschwisterbaby

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

bei meinen 1 sohn bekom ich dann vom elterngeld noch nen zettel den mein Arbeitgeber nach der egburt ausfüllen musste, reicht keine Kopie über die nachweise was ich bekam?


Ü41

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

Nee - da steht ja auch was von Teilzeit während Elternzeit. Dein AG muss das Ding auch ausfüllen und erklären, ob du Teilzeittätig bist in Elternzeit oder nicht, das gibt es nämlich auch. DU kannst 30 Std. die Woche arbeiten, dass wird dann aber mit EG verrechnet. Also gib Kopien von Einkommensbelegen ab und lass das Ding vom AG ausfüllen. Dann haben die alles, was sie brauchen.


neptune

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

also du beantragst BEIDES! muschugeld u Zuschuss vom ag bekommst du von kk u ag 6wochen vor u 8 wo nach Geburt. das Elterngeld bekommst du (wenn du es beantragst 12 Monate nach Geburt) -- du kannst ea leider nicht erst 2 mon nach Geburt beantragen (sondern nur ab Geburt - da hat der Staat auch wieder n schnippchen geschlagen weil wir sozusagen die ersten zwei Monate ja das muschugeld bekommen - dh es wird wahrscheinlich für die Monate etwas geringer ausfallen da das muschugeld mit angerechnet wird) und den Zusatzbogen über Höhe u Beginn+ende vom agZuschuss musst du beim ag abgeben - der ihn ausfüllen muss u dir dann zurück gibt. hast du dann alle Unterlagen zusammen kannst du den Elterngeldantrag abschicken. mein ag hat zb gesagt er kann das erst dann ausfüllen wenn er die Kopie der Geburtsurkunde vorliegen hat....dh du bekommst den wisch eh erst nach Geburt für den Antrag auf elterngeld. so mach ich es zumindest. ich hab beides beantragt. bin gespannt wann u wie und wieviel Geld dann unterm strich rauskommt. grüßle


Geschwisterbaby

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Antwort auf Beitrag von neptune

ok. ich hab kein Arbeitgeber den hatte ich nurvor einen jahr...


allmountain

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

ich kenne das jetzt auch nur mit den letzten 12 Monaten, nach denen das EG berechnet wird, außer man war da bereits mit einem anderen Kind in Elternzeit... Na ja. Ich glaube du wirst die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld ausbezahlt bekommen. Also von der KK das Muttergeld und den Restbetrag vom Elterngeld, wenn dein Elterngeld höher wäre.


Tannilia

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Antwort auf Beitrag von Geschwisterbaby

Huhu! Also, da heute auf meinem Konto das Mutterschutzgeld eingetroffen ist, kann ich dir evtl weiterhelfen... Wie schon jemand vor mir erklärt hat, ist das Problem, dass das Elterngeld 12 Monate bezahlt wird, jedoch 2 Monate (nach der Geburt) bekommst du Mutterschutzgeld. Ergo heißt das, du bekommst nur für 10 Monate Elterngeld, da die 2 Monate Mutterschutz abgezogen werden. Falsch ist, das das Elterngeld höher ist, als das Mutterschutzgeld! Mutterschutzgeld trägt a) die Krankenkasse (13 € pro Tag) , - sprich für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt - und b) dein Arbeitgeber für die gleiche Zeit die Differenz zu deinem bisherigen Einkommen. (((Der Betrag der Krankenkasse wird für 6 Wochen und für 8 Wochen auf einmal ausgezahlt!!!!!!!!!! ))) Elterngeld wird nach den letzten 12 Monaten deines Einkommens bestimmt und kann man vergleichen mit Arbeitslosengeld, sprich ca. 65 % deines Nettoeinkommens. Falls du kein Einkommen hast, oder nur 400 € Basis gearbeitet hast, bekommst du den einfachen Satz von 300 € ! Beim Elterngeldantrag kreuzt du einfach an: 12 Monate, da du weiter unten ja angeben musst, dass du Mutterschutzgeld bekommst und die Belege beilegen musst, rechnen die sich das selber aus, dass du für die 2 Monate kein Elterngeld bekommst. So, ich hoffe, ich hab es einigermaßen verständlich erklärt.... Ist aber auch mit der Bürokratie so ne Sch..... ! LG T.


Tannilia

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Antwort auf Beitrag von Tannilia

http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeld/antragstellung/Antrag_BEEG_Januar_2013.pdf Man muss nur mehr als 12 Monate nachweisen, wenn man in den 12 Monaten vor der Geburt: Mutterschutzgeld bekommen hat, Elterngeld für ein älteres Kind, Einkommensverlust erlitten hat durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung oder durch Wehr-/oder Zivildienst. Nur dann muss man für den Zeitraum (den man dort angeben muss) weitere Lohn oder Gehaltsabrechnungen beifügen. LG