Lindsel
Ich habe folgende Frage. Darf mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Ich arbeite im Garten- und Landschaftsbau, 8h in gebückter Haltung, zulässige Ausweicharbeiten sind leider nicht möglich da nur das transportieren von schweren Gegenständen oder das ausbringen von Pflanzenschutzmitteln möglich wären. Durch das Bücken wird mir sehr oft schwindlich und ich habe niedrigen Blutdruck. Die FA wo ich jetzt bin sagte mir sie darf so etwas nicht ausstellen, bei der Rückfrage bei der Krankenkasse wurde ich gefragt ob es eine richtige Ärztin ist. Also wer kann mir weiterhelfen und sagen ob der FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen darf oder nicht!!!
Also bei uns in Ö ist es so,dass ein Fa nur aus medizinischen Gründen freistellen darf.Und das ist mittlerweile sehr streng geregelt.Auch ich han Probleme zwecks meiner Arbeit u mach Sachen,die ich eigentlich nicht darf,aber da müsste dann jemand vom Arbeitsinspektorat kommennund den Arbeitsplatz beurteilen...dass es entweder keinen passenden f eine Schwangere gibt und daher freizustellen ist oder es ist ein besserer A.platz der Schwangeren zuzuweisen!! Wird bei euch wahrsch.ähnlich sein oder?? GlG..Lisa
Flieg aus dem.Augustbus ein. Der Arzt kann das BV aussprechen, wenn gesundheitliche Gefährdung für dich oder das Kind besteht. Ebenso der Hausarzt. Wenn "nur" der Arbeitsplatz ungeeignet ist, muss der Arbeitgeber das BV aussprechen. Hab da diverse Diskussionen hinter mir, da mein FA wollte, dass mein Arbeitgeber ein BV ausspricht und der Arbeitgeber das nicht wollte. (was auch gut so.ist.) Viel Erfolg. Sandra
Ja das kenne ich...selbe Streitereien hab ich gerade mit meinem FA...schiebt einer auf den anderen!
Hier mal ein Link es liegt nicht in der Hand des Arztes: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=mutterschutzaerzte
Hallo, der Frauenarzt möchte aus guten Grund, dass der Arbeitgeber das BV ausspricht. Es ist nämlich so, dass im Falle einer Klage, der Arbeitgeber regresspflichtig ist. Das hat rechtliche Gründe, die für die Mutter und ihr Kind wichtig sind. Er macht das nicht, weil er der Mutter nicht helfen möchte. Wenn die Arbeit gesundheitlich der Mutter oder dem Kind schadet, dann muss der Arbeitgeber das BV aussprechen!!!! Rede lieber mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsarzt. Der Betriebsarzt wird dann dem Arbeitgeber sagen, dass er das BV aussprechen muss. Liebe Grüße und viel Erfolg!!!
Habe auch schon seit 4.3. BV jedoch von meiner Hausärztin ausgesprochen bekommen (meine FA hätte es ab 5.Monat ausgesprochen). Da deine Chefin dir keinen Schon-Arbeitsplatz geben kann kann somit auch Sie dir das BV aussprechen. Habe das gezetere ebenfalls durch... (arbeite im Solarium, arbeite ständig gebückt-gestreckt, agressives Desinfektionsmittel, Studiotemperaturen fast um die 40grad,-im Sommer noch mehr da keine klimaanlage vorhanden, Schichten allein und nur im Dauerstress-wenn was passiert wäre nie jemand da)...Und da mein Chef es nichtmal für nötig hielt mich beim Gewerbeaufsichtsamt zu melden, tat ich das und die Ermahnten ihn dann inklusive Strafe für das nicht anzeigen einer Schwangeren Mitarbeiterin (satte Geldstrafe sag ich euch,ist er selbst schuld) Die Dame vom GAA sagte mir das JEDER Arzt ein BV austellen kann, sollte dein AG dir keinen anderen Schonplatz geben können kann auch er dir das individuelle BV austellen....hat keine Konsequenzen weder für dich noch für deinen Ag, denn du bist zuhause bekommst volles Gehalt was sich dein AG dann zu 100% von deiner KK wiederholt. SORRY DAS DER TEXT SO LANG IST!!!!
Hi ,
Habe den Ärger mit meinen AG auch durch (Krankenpflege). Mein FA stellte sich auch quer, obwohl sie es hätte ausstellen können.
FA half mir aber, das Ungeborene zu schützen in dem sie mich bis zum BV Kschrieb. Beratung kannst du dir auch vom Amt füt Arbeitsschutz (las dir das Mutterschutzgesetz geben) holen, die überprüfen den AG zw. Mutterschutzrichtlinien vor Ort.
Der AG fährt mit dem BV besser, da er sich über deine KK und deren Umlagekasse seine Lohnkosten zu 100% zurück holen kann. So könnte er für dich eine Vertretung einstellen ohne zusätzliche Kosten. Mehr Kosten hat er wenn du ständig Kgeschrieben bist.
Mit Giftstoffen, wie in deinem Fall, darfst du nicht in Kontakt kommen. Ich würde mich an deiner Stelle, ohne schlechtes Gewissen, K schreiben lassen.
LG
jeder appobierte arzt kann dir ein individuelles beschäftigungsverbot austellen! das mutterschutzgesetz hat strenge regeln,z.b. keine haben von lasten über 5kg.lass dir den vordruck von einem arzt deines vertrauens unterschreiben: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/Attest_zum_individ_BeschVerbot.pdf und leg das merkblatt deinem arbeitgber vor: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/mutterschutz_gaertnereien.pdf mein hausarzt hat mir ein individuelles beschäftigungsverbot erteilt und ich bekomm den lohn weiterhin.