Monatsforum September Mamis 2012

Rechtsschutzversicherung-für den Fall das es zum streit kommt

September Mamis
Rechtsschutzversicherung-für den Fall das es zum streit kommt

weißtdueigentlichwielieb

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Hi, vllt kennt sich ja jemand aus,oder hat ähnliches vor sich ich werde Pünktchen ja alleine groß ziehen,der Vater lebt sein Leben weiter,bei seiner Familie. Für Pünktchen habe ich bereits die Beistandschaft vom Jugendamt abgeschlossen Doch falls es zum Streit kommt,zb falls mit Unterhalt zustünde(was ich erst weiß,wenn das Kind da ist,weil ich dann erst den unterhalt berechnen lassen kann)dann bräuchte ich einen Anwalt Nun sagte meine Versicherungsfrau gerade,dass das Thema Unterhalt,Familie gar nicht speziell in den Rechtsschutz gegriffen wird-dh heißt,wenn es vor Gericht ginge müsse man das selber zahlen Was nun tun? Ich möchte einfach nur auf der sicheren Seite sein,wenn etwas wäre Zum einen das ich zu meinem Recht käme,mich finanziell aber nicht in den Ruin treiben würde Kennt sich jemand aus? Vielen Dank ;-)


vivian007

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Antwort auf Beitrag von weißtdueigentlichwielieb

Hi, na ne tolle Versicherungstante hast du da! Sicher greift in der Rechtsschutz nicht alles aber man kann eingiges rein nehmen! Solltest sie mal drauf hinweisen...wäre meiner meinung Familienrecht o.a.. lg


_Jools_

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Antwort auf Beitrag von weißtdueigentlichwielieb

Da der Unterhalt dann ja dem Kind zusteht (und nicht Dir als Kindsmutter) gehe ich davon aus, dass Du im Namen des Kindes dann für das Kind Prozesskostenhilfe beantragen könntest. Aber frag doch mal beim Jugendamt, denn ich meine mich zu erinnern, dass die sich bei Streitigkeiten gerichtlich mit dem Kindsvater auseinandersetzen und somit bräuchtest Du gar keine Versicherung.. :) LG


weißtdueigentlichwielieb

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Antwort auf Beitrag von _Jools_

fürs kind tritt das jugendamt durch die beistandschaft ein! Bis vor gericht-das habe ich bereits beantragt die kümmern sich aber auch nur um den unterhalt für das kind wenn mir ggf auch was zustehen würde,dass wäre dann meine angelegenheit-die ggf einen anwalt hervorrufen würde und da beginnt ggf mein problem möchte einfach nur auf der sicheren seite sein ;-) Schließlich möchte ich mich nicht mit solchen dingen rumärgern müssen-psychisch wie auch finanziell-pünktchen steht an erster stelle möchte einfach nur alles richtig machen ;-)


Bin.neu123

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Gleich vorweg: dies ist keine Rechtsberatung!! Ich bin kein Fachanwalt für Sozial/Familienrecht. Auf jeden fall kannst du FROH sein das die versicherungsmaklerin dich drauf hingewiesen hat das manche SGB Sachen nicht mitversichert sind! Das ist Super selten und viele andere brüsten sich damit wie umfangreich ihre Rechtsschutz ist, aber verschweigen systematisch das was ebend fehlt - warum fehlt es? Weil genau DA die meisten Streitigkeiten auftreten! Lass sich von einem unabhängigen Makler beraten ob das überhaupt irgendeine Versicherung drin hat- SGB 8 regelt den Kindesunterhalt- dein Unterhalt hängt von deinem alter ab- ob du selbst noch Kindergeldberechtigt bist, was du verdienst und so weiter. Es gibt beim Gericht Beratungsgutscheine oder eine Rechtsberatung beim Sozialverband Dtl., bei anderen sozialen Verbänden z.B.- auch ein Fachanwalt kann beraten, da ist es wichtig, keine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen, es gibt ja noch keinen Streitfall u damit keine nötige Vertretung, ein Beratungsgespräch kann man 'frei verhandeln' sprich das vorher ab... Viel Glück mit allem! Ps. Meine Staatsexamen sind schon eeeeewigkeiten her und ganz up to Date bin ich absolut nicht mit diesen Themen- also bitte nicht mit Steinen werfen!


weißtdueigentlichwielieb

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Antwort auf Beitrag von Bin.neu123

merci;-) hatte das im Internet selber rausgelesen,dass das nicht offiziell mit dabei ist,manche bieten es als Zusatzbaustein an ja,ich weiß,dass ich die Möglichekeit hätte mich beraten zu lassen vllt sollte ich das einfach mal machen und mir dann nochmal überlegen ob mir eine rechtsschutz helfen könnte ach alles nicht so leicht,wenn man alles bedenken will


Tina (B)

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SGB 8? Das regelt doch nur die Kinder- und Jugendhilfe. Der Unterhalt ist klar im BGB geregelt, im Familienrecht. Ich denke, es wird kaum eine Versicherungsgesellschaft geben, die dieses Rechtsgebiet versichert. Wer aber einen Anwalt benötigt und finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann für die Erstberatung und das außergerichtliche Tätigwerden einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit kann der Anwalt dann über die Staatskasse abrechnen. Es kann aber durchaus sein, dass nicht jeder Anwalt sich darauf einlässt, da die Gebühren niedriger sind, als bei einer regulären Abrechnung. Im Fall eines Gerichtsverfahrens kann durch den Anwalt Prozeßkostenhilfe beantragt werden, bei Bewilligung kann ebenfalls über die Staatskasse abgerechnet werden. Auf jeden Fall sollte vorher mit dem Anwalt darüber gesprochen werden... LG Tina


Ruhrgirl

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Antwort auf Beitrag von weißtdueigentlichwielieb

Hallöchen, ich schleich mich hier mal ein vom August-Bus! Das mit der Beistandschaft für Deinen Krümel war ja schon mal der richtige Weg, damit das Kind im Zweifelsfall vernünftig vertreten wird! Für Dich selbst, wirst Du keine Rechtsschutzversicherung finden in der Familienstreitigkeiten drin sind und wenn doch, sind die monatlichen Beiträge sehr sehr hoch, da dies eben die häufigsten und meist langwierigsten Fälle sind! Wenn Du selbst nichts oder wenig verdienst, hast Du aber das Anrecht auf Gerichtskostenhilfe, so dass Dir ein vernünftiger Rechtsanwalt für Familienrecht zur Seite steht, den Antrag kannst Du sogar im Netz ausdrucken! Nur musst Du dann bei Bewilligung 7 Jahre lang nachweisen, das sich in Deinen Einkommensverhältnissen nicht verändert bzw verbessert hat! Und ja Dir steht natürlich auch Unterhalt zu, auch wenn ihr nicht verheiratet seid! Denn es gibt den sogenannten Gleichstellungsunterhalt, das heißt, der Kindsvater zalht Unterhalt fürs Kind und für Dich die Differenzsumme zwischen Deinen Bezügen nach der Geburt und dem was Du vorher verdient hast! Rechtlich gesehen musst Du netto wieder auf das Einkommen kommen, welches Du vor der Geburt hattest! Ob sich das so umsetzen lässt, hängt natürlich von dem Einkommen des Kindsvaters ab! Denn der Unterhalt vom Kind hat IMMER Vorrang! Vielleicht konnte ich Dir ja ein wenig helfen! Ich wünsche Dir noch eine schöne Restschwangerschaft und das sich alles ohne Streit klären lässt! LG Ruhrgirl


weißtdueigentlichwielieb

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@Ruhrgirl Sowie alle anderen,die sich um Antworten bemüht haben ;-) jep,dann weiß ich scheinbar das Selbe,smit habe ich die wichtigsten Info`s-womit ich mir scheinbar die Rechtsschutz sparen kann Man man,da mache ich mir schon ausreichend gedanken,aber wirklich sicherheit gewinne ich dadurch nicht Im Moment ist alles ok zwischen uns,denke einfach nur weit voraus,denn es geht ja nicht nur um die nächsten Wochen,sondern Jahre,wer weiß,wie man(n)sich verändert


Muttercolonia

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Antwort auf Beitrag von weißtdueigentlichwielieb

Das ist leider nicht versicherbar, ebenso wie Familienangelegenheiten bei Erbschaft Scheidung, Unterhaltsklagen. Wir bieten in diesen Fällen zwar eine anwaltliche telefonische Erstberatung kostenlos an, das wars dann aber auch. Außerdem selbst wenn es versicherbar wäre, dieser Streitfall wäre nicht gedeckt, da bereits VOR Abschluß eines Vertrages der Versicherungsfall bereits eingetreten ist - die Trennung vom Freund/Ehemann und die daraus resultierende Unterhaltsklage. Für bereits eingetretene Fälle gibt es generell keine Deckung! Bei Gericht bieten Jurastudenten kostenlose Beratung an, da kannst Du Dich auch mal informieren.