AnjaMama75
Hallöchen, ich bin gerade etwas verwirrt. Ich stehe in einem normalen Arbeitsverhältnis (100%) und habe dazu noch einen Minijob, wo ich monatlich 400 Euro fix verdiene. Nun meine Frage; ich krieg ja nächste Woche meine Bescheinigung für den Arbeitgeber; brauch ich da dann zwei ?! Ich bin grad bissle verwirrt... hab auch scohn gegoogelt. Auf einer Seite steht, ich kriege die 400 Euro für die 14 Wochen weiter bezahlt und dass der Minijob-AG das Geld von der Bundesknappschaft zurückbekommt; auf einer anderen Seite steht, dass es bei Minijobs keine Gehaltsfortzahlung gibt... Hat jemand da Erfahrung ?! Grüssle Anja
Hallo Anja...ich schleiche mich mal aus dem Okt-Bus rein.... ich bin in der gleichen Situation wie Du. Wie Du schon sagst, es ist alles seeehr verwirrend. So viel ich weiß reicht es aus, wenn Du Deinem Minijob-AG eine Kopie dieser Bescheinigung vorlegst. Aber frag vorher lieber mal bei Deinen Vorgesetzten/Personalabteilung nach. Anscheinend wird unterschieden, ob Dein Minijob-AG ein Privathaushalt ist oder nicht. Schau Dir mal den Link dazu an, ist eigentl. alles ganz gut beschrieben: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/04__Schwangerschaft/InhaltsNav.html?__nnn=true Liebe Grüße Billy