Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben. Ich hab ET 17.09. und frage mich nun wann ich genau Elternzeit beantragen muss? Mein Chef fragt schon andauernd danach. Ich möchte gleich im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen. Wann muss ich das beantragen? Und was für ein Datum schreibe ich da für den Beginn hin? Ich meine der Kleine wird sicherlich nicht am Termin kommen und somit verschiebt sich Mutterschutz und Beginn der Elternzeit. Und dann sind dazu noch weitere offene Fragen: Meinem Mann stehen 2 Monate Elternzeit zu, richtig? Wenn er die am Ende nehmen will, also wenn das Kind 1 Jahr alt ist, kann ich dann nur 8 Monate nehmen und er die letzten beiden? Das Kind soll mit 1 Jahr in die Kita gehen. Oh man soviele Fragen...
*aus dem mai-bus einschleich* Beantragen musst du spätestens 7 Wochen vor antritt deiner Elternzeit, also 1 Woche nach der Geburt. Wenn dein Mann "nur" die zwei Monate nehmen möchte stehen euch zusammen 14 Monate zu.also dir bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres und dein Mann dann Monat 13+14. Oder ihr nehmt gemeinsam Elternzeit.heißt ihr könnt auch gleichzeitig zu Hause bleiben. ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.
hoffe ich sag das jetzt so richtig. generell muss man elternzeit erst 7 wochen vor errechnetem et beantragen. heißt eine woche vorm mutterschutz. nimmst du direkt nach dem mutterschutz elternzeit, werden dir die ersten 2 lebensmonate die du im mutterschutz bist bereits auf die elternzeit angerechnet. also stehen euch nach ms gemeinsam noch 12 monate frei zur planung. deinem mann stehen 2 monate zu und wenn er die nimmt, bleibt euch überlassen. bei deinem beispiel heißt das also du bleibst insgesamt 12 monate zu hause, bis einen tag vor dem geburtstag deines kindes und danach 2 monate dein mann. in den antrag schreibst du als beginn einfach "ab geburt des kindes". dass dann noch konkret ausgerechnet werden muss wenn der krümel da ist, ist ja logisch. so, was vergessen?! glaube nicht :-)
stimmt, natürlich 7 wochen vor antritt beantragen. sorry NICHT vor ET!!!!!!!!
Oh man. Danke. Mein Chef meinte (hat selbst einen Sohn), dass ich die Elternzeit noch beantragen sollte, bevor ich in den Musch gehe. Also noch vor der 6Wo-Frist vor der Geburt. Nehmen wir mal an der Kleine kommt am 15.09. Dann endet mein MuSchu am 14.11. Ab 15.11. hab ich dann Elternzeit bis meinetwegen 15.09.? Und mein Mann dann ab 16.09.?? Ich seh da nicht durch...
Wenn ihr beide Elternzeit nehmen wollt, dürft ihr insgesamt 14 Monate nehmen. Wie ihr das aufteilt, ist im Prinzip egal. Ihr könntet auch einfach beide für die ersten 7 Monate zu Hause bleiben. Oder du machst 6 Monate und dein Mann macht 8 Monate. Nur muss der Partner mindestens 2 Monate nehmen! Du kannst nicht 13 Monate nehmen und dein Mann nur 1 Monat! Beantragen musst du die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn. Das wäre dann genau 1 Woche nach der Geburt. Denn die ersten 8 Wochen hast du Mutterschutz. Aus praktischen Gründen würde ich dem Chef aber schon vor dem ET ein entsprechendes Schriftstück reinreichen. Da kannst du ja reinschreiben, dass du ab dem Tag der Geburt für ... Monate Elternezeit nehmen wirst und dass du den genauen Zeitraum nach der Geburt angeben wirst. Früher kannst du das nicht genau sagen, denn die Elternzeit geht immer vom Geburtstag des Kindes bis zum Tag davor des nächsten JAhres. Also wenn das Kind am 20.09. geboren wird, dann geht die Elternzeit bis zum 19.09. des nächsten Jahres. Elternzeit kann auch immer nur ab dem Datum der Geburt genommen werden. Du nimmst also ab dem 20.09. die Elternzeit, dein Mann kann dann jederzeit ab dem 20. eines Monats bis zum 19. des Folgemonats einen Monat Elternzeit nehmen! Er muss die Monat auch nicht zusammenhängend nehmen. Nur muss er immer einen vollen Monat nehmen. Deine Elternzeit fängt nach dem Mutterschutz an, du kannst insgesamt 3 Jahre also bis zum Tag vor dem 3. GEburtstag, Elternzeit nehmen. ElternGELD gibts nur für 12 Monate + 2 Partnermonate. Das ist aber auch ein bischen kompliziert. Wenn du nämlich Mutterschaftsgeld bekommst, dann wird das mit dem Elterngeld verrechnet und die Zahlung vom Elterngeld fängt erst an, wenn der Mutterschutz zu Ende ist. Also nach 8 Wochen. Wenn man nicht arbeiten geht vor der Geburt, dann bekommt man ab der Geburt Elterngeld (den Mindestbetrag von 300 Euro + ggfls. Zuschüsse für ältere Geschwister). Insgesamt bekommt man somit bis zum 1. Geburtstag des Kindes Geld, aber in den ersten Wochen ist das halt das Mutterschaftsgeld. Lg, andrea
Wow. Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Ich glaub jetzt seh ich da besser durch. Vielen, vielen Dank.
ich hab meinen Antrag auf Elternzeit bereits 3-4 Tagen vorm letzten Arbeitstag abgegeben...sprich 11 !!! Wochen vorm ET... (5 Wochen Urlaub+6 Wochen MuSch)...ich wollte es "vom Tisch "haben und mein Chef soll besser planen können... Ich hab reingeschrieben, dass ich 24 Monate ab der Geburt meines Kindes beantrage mit der Option nach 18 Monaten auf Teilzeit zu arbeiten, sofern eine Kinderbetreuung gewährleistet ist. Und dass die Geburtsurkunde nachgereicht wird ;-)