Mauzzi
hallo, ich brauch mal eure hilfe kennt sich jemand mit dem BV aus? wie ist das wenn ich das bekomme steht mir dann mein normaler Lohn weiter zu oder weniger? danke schon mal für eure aussagen lg Stephi
Hi! Du meinst bestimmt das Beschäftigungsverbot? Hab ich auch und meine Ärztin sagte, ich bekomme meinen Lohn weiter und der Arbeitgeber bekommt das Geld von der Versicherung zurück. Sie sagte, sie hätte mich auch krankschreiben können, nur dann hätte ich irgendwann Krankengeld bekommen, was für mich ja negativ wäre und auch für die spätere Berechnung des Elterngeldes. Also, Lohn bleibt bis einschließlich MuSchu - soweit ich weiß. Aber ich schau sicherhetítshalber gleich noch mal bei google... Liebe Grüße, Nathalie
Hier noch ein paar Infos: http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo/2009/20090903_krank_schwangerschaft.htm Da steht das ganz gut erklärt und: Du behältst Dein Geld! Liebe Grüße, Nathalie
Wenn du krank geschrieben wirst bekommst du ja nach sechs Wochen kein Lohn mehr vom Arbeitgeber sondern nur Krankengeld von der Krankenkasse. Habe auch Beschäftigungsverbot und bekomme meinen Durchschnittslohn den ich die Monate vorher bekommen habe. Weil ich sonst auch Wochenend-, Nacht- und Feiertagszuschläge bekommen habe. Die bekomme ich jetzt natürlich nicht mehr ;-) Aber bei Beschäftigungsverbot darf dir kein Nachteil im Lohn entstehen.... LG Anna
oh danke für die info
...erkundige dich auch über deinen Urlaub, falls du noch welchen hast...den kannst du entweder mitnehmen bis wenn du wieder arbeitest oder er muss dir ausbezahlt werden...liebe Grüße
Man bekommt den Durchschnittslohn MIT allen Sonderzuschlägen von Nacht-, Feiertags-, und WE- Arbeit. Jedenfalls hab ich das bekommen. Alles zählt fürs Elterngeld und man braucht kein schlechtes Gewissen dem Arbeitgeber gegenüber zu haben. Auch Betriebe mit ausschließlich Männern müssen in diese Versicherung einzahlen von dieser man dann das Geld bekommt!
Mein Mann hat 2008 Elterngeld bezogen und er arbeitete damals in Schicht, er hat im letzten halben Jahr vor der Geburt viel Nachtschicht gemacht... wir dachten auch, dass das komplett fürs Elterngeld zählt... aber dem war nicht so. Es wurde ihm abgezogen... sämtliche Schichtzulagen waren für das Elterngeld nicht relevant und so fiel es deutlich niedriger aus, als wir erwartet hatten!! Beim BV bekommt man den Lohn normal weiter... der AG bekommt das Geld über die Versicherung zurück... dort zahlt er Monat für Monat für jeden AN ein, egal ob Mann oder Frau, Vollzeitbeschäftigt oder Minijobber! lg, andrea