nina22783
hallo mädels! ich habe da mal eine frage. und zwar bin ich gestern bei unserem filialleiter gewesen und habe ihm von meiner ss erzählt. ich habe ihn auch gleich gefragt ob er einen nachweis dafür braucht. er sagte mir ja. so nun bin ich ja heute morgen beim fa gewesen und hab mir so eine bescheinigung geholt und die 10 euro gebühren dafür bezahlt. bin heut mittag wieder zum chef hin und leg ihm den nachweis und die quittung für die 10 euro hin. er behauptet nun das er die 10 euro nicht an mich zurück zahlen müsse. stimmt das oder hab ich mich da über den tisch ziehen lassen? bin 400 euro kraft. ist das dann was anderes? gruß nina
Hallo. er muss dir das Geld zurück erstatten,denn er hat es ja auch gefordert. Hatte da gestern noch mit meiner FÄ drüber gesprochen das meine chefin es auch haben möchte,sie sagte ich kann es dir gerne geben aber sie will das ich mir das geld zurück geben lasse-es sei mein gutes recht!!!!!!!!! Du braucht es nicht zuz bezahlen er muss es dir wieder geben-da er diese bescheinigung auch haben wollte!!! LG Stephanie
Hi Nina, schau mal im Mutterschutzgesetz nach. Ich weiss jetzt nicht genau, ob ich hier Links posten darf, deshalb einfach bei google mutterschutzgesetz eingeben. Da steht glaub ich genau drin, dass der Arbeitgeber die Kosten für so eine Bescheinigung zu übernehmen hat. lg Demdalya
danke danke hab was brauchbares gefunden. nehm ich morgen gleich mit zum chef!
Die letzten 10 Beiträge
- nostalgische Gründe :-)
- Wie schnell abnehmen? Meine Erfahrung mit Phentermin
- Möbel Online gekauft
- Mit Dehnungsstreifen am Bauch, Bauchfrei in den Club
- Arbeitslosengeld 1 und Mutterschutz
- Hallo
- es gibt uns ja immer noch - wie schön!!!
- Bambi decke
- abnehmen mit Phentermine !
- Laufmaschen in Kompressionssstrümpfhosen