Mitglied inaktiv
Hallo Mädels,
war gestern nicht mehr online, deshalb erst jetzt die Antworten auf Eure Fragen:
@Agi: Nee, ich mach das nicht beruflich. Ich war auf einem super Vortrag zu dem Thema. Hab nämlich vorher auch so vieles nicht verstanden und bei diesem Vortrag festgestellt, wie viele Fallen es da so gibt, die einen echt Geld kosten können, wenn man sie nicht kenn.
Zu der Steuerklasse: Ich meinte hier nur die Zeit, in der einer von Euch zu Hause bleibt. Derjenige zahlt ja weder auf Elterngeld noch auf Mutterschutzgeld (also Du) Steuern, dem ist die böse V also egal
Man sollte nur darauf achten, die Steuerklassen wieder zu ändern, wenn der andere zu Hause bleibt bzw. beide wieder arbeiten gehen.
@Sugar-Girly: Du bekommst 6 Wochen vor- und 8 Wochen nach der Geburt Dein volles Nettogehalt. Aber eben 13 Euro täglich von der Krankenkasse und den Rest vom Arbeitgeber. Deshalb braucht die Krankenkasse die 7-Wochen-Bescheinigung und Dein AG das, was daraufhin von der Krankenkasse zurück kommt.
Es ist richtig, dass Du in dieser Zeit keine finanzielle Beeinträchtigung hast.
Und ja, nach der Mutterschutzfrist wird dann das Eltergled gezahlt. Hier solltest Du vor allem darauf achten, alle geforderten Belege frühzeitig einzureichen und nachzuharken, ob alles angekommen ist. Sonst kann es Dir passieren, dass Du 2 Monate oder länger ohne Geld bist, wegen der Bearbeitungszeiten. Das kann ganz schön hart werden.
Du bekommst es zwar rückwirkend, aber überbrück mal 2 Monate Miete, Versicherung, Nahrung, alles fürs Baby etc. aus den Rücklagen... Mir würde das wirkllich schwer fallen.
LG, Günni - heute 23+0
Huhu Günni, ereinmal ein großes Lob an dich:Du hast das bisher sehr sehr gut erklärt.Wir haben hier momentan nämlicha uch die Frage wie es finanziell dann für uns aussieht. Darf ich dir auch noch eine Frage stellen? Da wir ja alle 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt praktisch unser ganz normales Gehalt bekommen( 1 Teil die KK und der andere Teil durch den Arbeitgeber) stell ich mit nun die Frage ab wann bekommt man das Kindergeld (1.Kind 184€)und bekommt man nicht die 67% ab der Geburt an?Oder erst 8 Wochen dannach und dann für die 8 Wochen auch gleich rückwirkend? Oh man ich hoffe du hast das einigermaßen verstanden.Bin schon ganz verwirrt.Hi HI Ganz lieben Gruß und supi das du die Fragen beantwortest.
Die 184 bekommst Du, sobald das Baby auf der Welt ist.
Das Elterngeld (in Höhe von 65%-67% je nach Einkommen) erst NACH dem Mutterschutzgeld. Du bekommst also nicht Elterngeld PLUS Mutterschutzgeld... Wäre das schöööööööön
Wenn Du weitere Fragen hast nur zu. Wenn ich die Antwort weis, teile ich gerne ![]()
Ja, Guenni, ich find das auch superlieb, dass du dein Wissen mit uns teilst! Tausend Dank!!
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Vielen Dank ich denke jetzt hab selbst ich es verstanden... Allerdings ist das doch recht knifflich das man da auch alle Fristen einhält usw... DAS finde ich sehr kompliziert, denn gerade wenn man sich nicht auskennt, woher soll man dann wissen ob man was vergessen hat. Da kann man sich ja leicht mal ein Eigentor schießen... Und ja...wer kann schon auf das Geld verzichten ... auch wenn es nachgezahlt wird. Es gibt zwar noch den Partner...der da mithilft, wenn Not am Mann ist... Aber jeder hat so seine eigenen laufenden Kosten... Oh Mann....als ob man so kurz vor der Geburt dann nix anderes in der Birne hätte.... Deutschland du Bürokratenstaat...lol Aber vielen Dank. Ich hab es jedenfalls erstmal verstanden. Darf ich doch nochmal anschreiben wenn ich noch Fragen habe? LG Sugar
Klar, frag immer. Ich teile mein Wissen gerne - wenn ich welches habe und mein schwangeres Hirn es nicht wieder heimlich gelöscht hat ![]()
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