li1894
Huhu, sagt mal wann genau muss ich das denn nun beantragen ??? Und dann bei der Krankenkasse oder ? Mein Arbeitgeber stockt auch auf aber da ist alles soweit abgewickelt.
7 Wochen vor ET bekommst du eine Bescheinigung vom FA, mit der gehst du zur KK und dort musst du dann einen Antrag auf Mutterschaftsgeld ausfüllen. Dann bekommst du dein Geld von der KK. Kann sein, das du eine Bescheinigung von der KK für deinen AG bekommst, die du dann beim AG abgeben musst, kann aber auch sein, das das die Kasse automatisch zum AG schickt.
7 Wochen vor ET bekommst du eine Bescheinigung vom FA, mit der gehst du zur KK und dort musst du dann einen Antrag auf Mutterschaftsgeld ausfüllen. Dann bekommst du dein Geld von der KK. Kann sein, das du eine Bescheinigung von der KK für deinen AG bekommst, die du dann beim AG abgeben musst, kann aber auch sein, das das die Kasse automatisch zum AG schickt. Für das Mutterschaftsgeld nach der Geburt, musst du einen neuerlichen Antrag bei der KK stellen.
Ah ja genau so war das :-) Danke habs total verrafft !
Noch jemand hier arbeitslos und kann mir aus dem Stehgreif sagen, wie sich das bei uns verhaelt? Wenn nicht, dann google ich's, bzw. vielleicht find ich ja was auf der HP meiner KK.... GLG Agi
hallo, also ich bin zwar nicht richtig arbeitslos, habe ein minijob und bekomme gerade mal 260 euro im monat. nun musste ich mich freiwillig pflichtversichern, da ich nicht verheiratet bin und somit keine familienversicherung existiert. mir haben die gesagt, dass ich wohl kein mutterschaftsgeld bekommen werde, da ich ja nur freiwillig pflichtversichert bin und nicht über die arbeit. ich find es zwar total ungerecht, aber ich kanns nicht ändern. hartz 4 bekommen wir keins, da wir nur minimal zu viel haben (mein verlobter verdient zur zeit besser). selbst bei hartz 4 hat man glaube keinen anspruch auf mutterschaftsgeld (so haben die mir das versucht zu erklären). ich habe nur vielleicht noch etwas glück und bekomme bissl weniger als mein lohn... aber darauf versteife ich mich gar nicht erst. nur das "lustige" ist, spätestens wenns baby da ist, sind wir wieder nebenbei als aufstockung im hartz 4 drinne.
Also ich kann jetzt nur sagen, dass du im Falle vom Hartz IV Bezug kein Mutterschaftsgeld bekommst... wie es bei alg I aussieht weiß ih leider nicht
... ihr Lieben fuer die Rueckmeldungen.
Werde das nun mal direkt mit der KK besprechen, dann weiss ich genau Bescheid.
GLG Agi
für ALG1 oder ALG2 Empfänger sowie für Studentinnen und Minijobberinnen gibts noch das hier: http://www.mutterschaftsgeld.de/
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