Monatsforum September Mamis 2011

mal wieder eine Frage zu Elterngeld/ Berufsverbot....

September Mamis
mal wieder eine Frage zu Elterngeld/ Berufsverbot....

katinka006

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Hallo ihr Lieben. ich habe da mal eine Frage wegen dem Elterngeld und hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen. Ich habe ja seit April ein Berufsverbot, nun meine Frage zählen dann die letzten zwölf Monate vor dem BV für das EG (also nur bis April) oder zählt das ganz normal bis jetzt zum Mutterschutz?? Immerhin bekommt man ja beim BV sein Gehalt weiter. Weiß jemand wie sich das dann errechnet? Vielen Dank schonmal für eure Antworten. LG


elli09

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Da bist du heute bei mir richtig.....ich habe nämlich heute mit der verwaltung gesprochen!!! Das EG wird errechnet aus den 12 monaten vor bekanntgabe der ss......bei mir war das im februar, das heisst dann die 12 monate davor....bei mir macht das nämlich einiges aus, denn im BV sind ja bei mir die zuschläge weniger geworden, verdiene nicht jeden monat gleich......und es waren jetzt im BV dadurch weniger!!! Habe mich total gefreut!!! LG


katinka006

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Antwort auf Beitrag von elli09

Oh nein. tatsächlich?? Oh Gott, da habe ich noch Azubi Gehalt erhalten was dementsprechend wenig ist! :( Hab erst ab Februar diesen Jahres mehr verdient...das kann doch nicht war sein. Das macht ja einen Riesen Unterscheid bei mir! :( Ohhhh nein.


katinka006

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Berechnung von Elterngeld Das Elterngeld berechnet sich nach dem bereinigten Einkommen des Antragstellers. Relevant ist das steuerpflichtige Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurden, werden ebenso wie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. Stattdessen werden weiter zurückliegende Monate herangezogen guck mal das habe ich gefunden....werde aber nicht so schlau daraus. bei mir ist das einkommen ja nicht gesunken!? hilfe


elli09

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Antwort auf Beitrag von katinka006

OHHH SHIT, das ist ja absolute scheisse!!! Ich weiss allerdings nicht wier das dann mit dem azubi gehalt sich verhält....bist du im gleichen betrieb geblieben??? Viell.wird das dann anders berechnet.......bei mir ists auf jeden fall so wie ichs oben geschrieben habe!!!! Rufe doch mal bei euch in der verwaltung an!!! Das wäre echt absolute scheisse!!! LG


elli09

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Das trifft jetzt auf mich zu, denn mein einkommen ist ja wg.BV gesunken und deshalb werden die monate vor dem BV berechnet!!! Aber wie das jetzt mit azubi gehalt ist keine ahnung.......das ist ja eigentlich eine ganz andere schiene.....du hast ja jetzt erst richtig angefangen zu arbeiten, viell.zählt dann das azubi gehalt gar nicht!!! LG


katinka006

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Antwort auf Beitrag von elli09

Also ich habe jetzt gerade bei dem zuständigen Amt für mich angerufen und bei mir werden ganz noral die letzten 12 Monate vor der Geburt genommen, da ich durch das BV keine finanziellen Einbußen hatte! Hab ja ganz normal weiter verdient und kein Verlust gemacht und Steuern bezahlt. Juuuuuhuuuu, jetzt bin ich richtig erleichtert, das wäre sonst nämlich ein Riesen Verlust bei mri geworden! Puhhhh.. ...aber warum ist das bei dir nun anderns?? Warst du Krank geschrieben?


katinka006

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Antwort auf Beitrag von elli09

Warum ist dein Einkommen wegen dem BV gesunken??


elli09

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Es ist um ca. 150 euro netto gesunken da ich im schichtdienst arbeite und dadurch keinen nachtdienst mehr gemacht habe und die ganzen schichtzulagen anteilig weg fallen, also nicht ganz aber anteilig, deshalb war es weniger!! LG


katinka006

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Antwort auf Beitrag von elli09

Ahh verstehe, na dann ist es bei dir nachvollziehbar! Dann haben wir ja quasi beide Glück gehabt! :)


elli09

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Ja genau.....da haben wir beide echt glück gehabt!!! Das ganze ist etwas verwirrend.....ich habe da auch nicht durch geblickt!!! Es freut mich sehr das es bei dir dann so berechnet wird, denn man kann das geld ja echt an allen ecken und enden gebrauchen!!! LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Hallo, also ich kann mir nicht vorstellen das die gemeint haben die letzten 12 Monate seit Bekanntgabe der SS. Das ist ja gar nicht relevant. Sondern vielmehr wann das Baby geboren wird bzw. vielleicht sogar das Gehalt vorm Mutterschutz und dann eben 12 Monate zurück. Aber was soll das für ein Grund haben das ab Bekanntgabe zu errechnen. Macht ja auch gar keinen Sinn, denn die Eine erzählt es früher als die Andere und würde deswegen mehr bekommen???? Ich denke mal eher nicht. Mir wurde gesagt, die letzten 12 Monate des Steuerpflichtigem Bruttogehaltes vor der Geburt. Der Kack mit dem Elterngeld ist so verwirrend.....ich bin froh, wenn ich das nach der Geburt beantragt habe und dann nix mehr damit zu tun habe...echt... GLG Sugar


elli09

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Es wird bei mir rückwirkend ab bekanntgabe der ss berechnet, war dann gleich im BV und habe dann ca.150 euro netto weniger verdient, d.h.ich habe einbussen gehabt wegen schichtdienst ect.!! Die dürfen mich gehaltsmässig wegen BV nicht schlechter stellen beim berechnen des EG......ich habe das auch nicht gewusst, aber die dame in unserer verwaltung, die bearbeitet das immer!! LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

http://www.elterngeld.net/nrw/Infoblatt.pdf


elli09

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Ja genau, nicht mitgerechnet werden die monate wo man krank geschreiben war oder irgendwelche einbussen hatte......und die hatte ich ab dem BV.....und deshalb wird bei mir rückwirkend ab bekanntgabe der ss berechnet!!!! LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Huhu, aber ich denke das nur die Zeit wenn du krankgeschrieben worden bist gerechnet wird, wenn du über die 6 Wochen Grenze bist und Krankengeld bezogen hast. Alles was davor war, ist ja reguläres Gehalt gewesen. Ok bei dir wahrscheinlich nicht, weil ja trotzdem die Bezüge für die Schichtzulage fehlen....wenn nicht anwesend kann ja auch nix berechnet werden. Warum muss das nur so kompliziert sein? Hab schon echt Angst vor dem Antrag... Ich bekomme alle drei Monate ein Zielgehalt, wenn man so will eine Art Provisionszahlung weil ich im Vertrieb arbeite. Das ist ganz normaler Bestandteil meines Gehaltes. Es wird halt nur alle drei Monate ausgezahlt. Hoffe echt mal das die es berücksichtigen, denn es wurde ja auch ganz normal Versteuert. Wenn es nicht mit berücksichtigt wird, dann fehlen mir über 300 Euro im Monat. Aber laut dem Link den ich euch gerade hier geschickt habe, werden wohl nur Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht mitgezählt. Alles andere was Steuerpflichtig war aber wohl schon. Na ja, warten wir es ab. Ein paar Wochen haben wir ja noch bis zur Antragsstellung. Das Thema macht mich jedes Mal kirre... LG Sugar LG Sugar


katinka006

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Huhu Sugar, also das mit dem Zielgehalt kann ich gut verstehen. Mir geht es ähnlich...bekomme jeden Monat eine freiwillige Zulage von meinem AG. Die wird leider auch nicht angerechnet! Und das wäre echt so gut gewesen. Ich denke ähnich wird es bei dir sein oder? Hast du schon mal bei der EG Stelle nach gefragt? LG


elli09

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Mich macht das auch kirre...ich war keine 6 wo krank geschrieben, aber wie gesagt durch das anschliessende BV habe ich einbussen gehabt und deshalb wird das dann bei mir rückwirkend an februar berechnet!!! Wegen der provision würde ich auch mal nachfragen....meine freundin hat auch einen job wo sie monatl.provision bekommt, das wurde nicht angerechnet, aber dagür bekommt sie den höchstsatz des EG von 1800 euro!!! LG


Jazz1987

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Ich habe jetzt die Schanuze vollllllll Habe jetzt eine Lange email verfasst und hoffe auf antworten womit wir was anfangen können. Ich halt euch auch auf dem Laufenden. So hab ich das wenigstens schriftlich lg jazz


katinka006

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Antwort auf Beitrag von Jazz1987

Hast du auch ein BV?? Das würde mich auch mal interessieren, bin schon sehr gespannt...aber wie gesagt es steht ja überall im Internet das die letzten zwölf Monate vor der Geburt gezählt werden, ausser man hat durch Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen finanzielle Einbußen gehabt. Und das hat man ja in der Regel bei einem BV nicht!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Hallo, bei mir ist das keine freiwillige Zahlung des AG. Ich bekomme immer einen bestimmten Teil meines Gehaltes und muss den Rest erarbeiten. Fast so wie ein Fixum und eben eine Provision. Das ist etwas anderes. Ich hab da vor ewigen Zeit mal nachgefragt. Und die haben mir eben gesagt, das für die relevant ist, was als Steuerpflichtiges Brutto in der Bezügemitteilung steht. Und bei mir taucht eben alle drei Monate ein höheres Steuerpflichtiges Brutto auf. Das müssen die dann eigentlich auch nehmen, weil dafür hab ich ja auch Steuern gezahlt. Wenn ich da in so einem Zielmontat Netto 3000 Euro rausbekomme..kannst du dir sicher denken, das die Steuerabzüge nicht zu knapp waren. Sollte es nicht berücksichtigt werden ( wovon ich nicht ausgehe, denn ich bin ja nicht der einzige Mensch der Erfolgsabhängig bezahlt wird), dann werde ich da auch Widerspruch gegen einlegen. Wenn es sein muss auch rechtliche Schritte einleiten. Aber diese Unsicherheit macht mich krank. Ich bin was Finanzen angeht ein sehr ängstlicher Mensch. Es ist nicht so das ich alleinerziehend bin, mein Partner verdient ja auch. Aber ich habe gerne mein eigenes Geld um meine regelmässigen Kosten selber zahlen zu können. Aber doof ist diese Ungewissheit schon. Wo bekomme ich eigentlich so einen Antrag fürs Elterngeld her? LG Sugar


katinka006

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Google mal Elterngeldantrag im Internet, dort habe ich meinen gefunden? Wenn dein Partner auch EG beantragen möchte, musst du ihn zweimal ausdrucken. LG


elli09

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Bei meiner freundin ist das auch keine freiwillige zahlung des AG, das erarbeitet sie sich auch selbst......sie ist zum gerichstsvollzieherin,,,zum teil angestellt, also ein fixgehalt und der rest dazu verdient...natürlich auch versteuert!!! Und wie gesagt ich weiss nur das sie den höchstsatz bekomt von 1800 euro!!! Mein mann hat den antrag vom EG aus dem internet gedruckt!!! LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Ich glaub das hat auch etwas damit zu tun wie diese "Provision" in der Bezügmitteilung betitelt wird. Bei mir steht da ja nicht Provision. Das nennt sich anders. Ich kann mir aber nicht denke das das so richtig ist, das deine Bekannte das nicht angerechnet bekommen hat. Mit welcher Begründung? Weisst du das zufällig? LG Sugar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Huhu nochmal, so, habe da jetzt auch mal angerufen und gefragt. Es wird definitiv das genommen was unter Steuerbrutto angegeben ist. Ob da jetzt meine Provision drin ist oder nicht. Da in meinem Fall meine Zielzahlung im Steuerbrutto mit auftaucht, wird es wohl auch mitberechnet. So die Aussage. Bin echt erleichtert... Werde dennoch nach der Geburt da persönlich hinfahren und meinen Antrag dort direkt abgeben. Sicher ist sicher, dann kann ich nochmal nachfragen. Wenn die eine Bezügmitteilung sehen, können sie das genau sagen. LG Sugar


elli09

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Das freut mich sehr....man kann ja das ganze geld echt gebrauchen!!! Wie gesagt meine freundin ist gerichtsvollzieherin und sie bekommt den höchstsatz.....ehrlich gesagt blicke ich auch nicht so ganz durch...ich bin aber froh das es bei mir so berechnet wird!!! LG


Mama_Nini

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Ich habe soeben folgendes gefunden: Einkommen vor der Geburt (zur Berechnung des Elterngeldes): Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Beginns der Mutterschaftsgeldzahlung Für mich heißt das: Ab 01.08. gibt es Mutterschaftsgeld, das bedeutet dass das Elterngeld aus den Monaten 08/2010 bis 07/2011 errechnet wird. Korrekt?


elli09

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Antwort auf Beitrag von Mama_Nini

Ich würde sagen korrekt.....ausser du hattest ein BV von anfang an und somit evtl.etwas weniger gehalt!!! Ich habe durch das BV eben weniger gehalt gehabt und somit wird bei mir ab bekanntgabe der ss rückwirkend gerechnet!!! LG


Jazz1987

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Antwort auf Beitrag von Mama_Nini

so hab ich es auch gedacht aber ich warte mal die anwort von denen ab.MAl schauen was die zu sagen haben ^^


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Huhu, also die 12 Monate werden so berechnet. Ab dem Zeitpunkt wo der MuSchu anfängt werden die 12 Monate davor als Grundlage genommen. Mein MuSchu fängt im August an. Also brauche ich die Bezügemitteilungen von Juli 10-Juli 11 und zusätlich brauchen die eine Bezügemitteilung aus der MuSchuzeit... Ich nehme da direkt die nächste Bescheinigung mit dazu aus dem August. Ich reiche also von Juli 10 - August 11 ein. So haben die mir das gerade erklärt. Man kann sich auch bei seinem Arbeitgeber eine Gesamtbescheinigung ausstellen lassen für den Zeitraum. Oder eben die einzelnen Bezügemitteilungen einreichen. LG Sugar


Mama_Nini

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Juli 2010 bis Juli 2011 sind aber 13 Monate. Oder hab ich da etwas missverstanden?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

MH, stimmt...hast du Recht.... Aber so hat sie mir das gesagt..... Vielleicht hab ich auch schon nicht mehr alles richtig mitbekommen...lach Ich mach es einfach so.... Wenn eine Bezügmitteilung zuviel dabei ist....auch nicht schlimm... Die suchen sich schon das richtige raus. Ich werde meinen Antrag sowieso persönlich abgeben... Dann werden die mir schon sagen welche Monate die haben wollen.... für heute hab ich keine Lust mehr mich damit zu beschäftigen...lol Bin schon komplett verdreht... LG Sugar