elli09
Frage steht ja schon oben!!!! Noch dazu.....ich habe einen unbefristeten vertrag und habe 1 jahr elternzeit genommen!!!! Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde wie wäre das dann mir der bezahlung......muss dazu noch sagen das ich in meinem job immer ein BV bekomme???!!! Kennt sich jemand aus!!!! Danke
wenn dein MuSchu direkt im Anschluß des Elterngeldes beginnen würde, würdest du genau das gleiche Elterngeld bekommen wie jetzt, da genau die gleichen 12 Monate dazu berechnet würden wenn dein neuer MuSchu sagen wir mal 3 Monate nach der letzten Elterngeldzahlung beginnt, werden diese 3 Monate einberechnet und die letzten 9 Monate vor Beginn des ersten MuSchu. Egal ob du die 3 Monate dann arbeiten würdest oder mit BV zu Hause wärst, dein Gehalt wäre ja das selbe. Wenn du allerdings nicht wieder arbeiten gehen würdest und somit auch kein Gehalt hättest, würde das natürlich dein neueres Elterngeld reduzieren.
Ich habe diese Frage schonmal in Expertenforum gestellt und da hieß es, dass du im Falle eines Beschäftigungsverbotes so gestellt wirst, als wärst du arbeitsfähig. Auch wenn du schwanger aus der Elternzeit herauskommst. Sprich, du würdest dein Gehalt bekommen.
Hu? Nanana, jetzt warte ich aber auf eine PN von Dir ...
Also bei 18Monate Elternzeit wird das Geld ja ab dem 7.Monat aufgeteilt (nicht mehr vollgezahlt). Wenn zB. ab dem 7.Monat nur noch ca 250,00€ gezahlt werden...gibt es dann den Mindestsatz von 300,00€ Elterngeld beim nächsten Kind?! Oder wird das volle Elterngeld von 12.Monaten angerechnet???
Bist du etwa wieder schwanger??? Bin so neugierig! :) Glg
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