Mitglied inaktiv
Wegen Deiner Elterngeldfrage und weil ich deswegen letzte Woche erst mit der Elterngeldstelle gesprochen habe. Wenn Du ein Beschäftigungsverbot hattest, der AG Dir also bis zum Mutterschutz Dein Gehalt weiter gezahlt hat und NICHT die Krankenkasse, dann zählen diese Monate genauso als ganz normale Arbeitsmonate beim Elterngeld. Ein Beschäftigungsverbot hat keinen Einfluß auf die Höhe des Elterngeldes. Lass' Dich nicht verrückt machen, ruf' lieber bei solchen Fragen die Elterngeldstelle ab, ist sicherer als hier zu fragen. Gruß
Das gilt nicht, wenn Du durch das BV weniger verdienst also Schichtzuschläge ect. , DANN wird auf die davor liegenden Monate zurückgegriffen. Gruß
Danke für deine Info, jetzt bin ich schon schlauer! :) Ist echt kompliziert teilweise mit dem EG. LG
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