nancy584
... das hat mir mein AG jetzt vorgeschlagen, da er keine komplette Vertrettung für mich einstellen möchte und mich fragt ob ich etwas Geld dazuverdienen möchte... KLAR, habe ich sofort gedacht, aber um ein paar Tage Bedenkzeit gebeten. Im Moment arbeite ich 40 Wochenstunden in Gleitzeit, auch von Zuhause aus und ich bekomme so gut alles unter einen Hut... Nach der Elternzeit werde ich überwiegend von Zuhause aus arbeiten, aber nur noch 30 Wochenstunden. Habe keine Bedenken jedem und allem gerecht zu werden, auch nicht während meiner Elternzeit. Mhhhhh, soweit so gut, ABER: Wie vergüte ich den Nebenverdienst, würde max. 10 Wochenstunden für 300€ ausschließlich von Zuhause aus arbeiten, mit meinem Elterngeld? Was darf man dazuverdienen und was wird einem abgezogen? Danke für eure Antworten!
Mmh, Ich weiß von einer Kollegin, dass sie ein paar Stunden arbeiten wollte. Das wäre ihr aber vom Elterngeld abgezogen worden, so ist sie halt doch weiter zu Haus geblieben.
Soviel ich weiß wird einem wirklich jeder Euro den man dazuverdient angerechnet. Lohnt sich also nicht wirklich. Hab aber von einer Bekannten gehört das sie die Stunden aufgeschrieben hat und nach dem Babyjahr weiter Teilzeit gearbeitet hat, dann aber den Lohn für eine Vollzeitstelle bezogen hat. Bei kleinen Betrieben kann man sowas bestimmt immer irgendwie regeln...
ich meine dass man bis zu 30 stunden arbeiten kann und das dazu verdienen darf ohne was abgeben zu müssen!
ups hab mich vertan sorry Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist: Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% (65%) der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann. Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet! Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar 2007 eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: "Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen". Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.
also ich hab mir mal ausgerechnet, wenn ich während des Elterngeldbezuges 400 Euro arbeiten geh, bleiben mir unterm Strich davon grade mal 120 Euro und paar Zerquetschte ... ob sich das dann lohnt, muss jeder selber entscheiden.
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