Monatsforum September Mamis 2011

Ich hab da mal ne Frage bezüglich des Elterngeldes...

September Mamis
Ich hab da mal ne Frage bezüglich des Elterngeldes...

katinka006

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Hallo, ich habe mir das Elterngeld ja auf ein Jahr auszahlen lassen bzw läuft es noch...jetzt meine Frage was wäre denn wenn ich wieder schwanger werden würde und zwischendrin nicht wieder arbeiten gehe?? Also ich meine falls ich ein paar Monate hätte in denen ich dann auch kein Elterngeld bekomme? Versteht ihr was ich meine?? So bekomme ich ja bis 1.09. EG...danach nix mehr...und was wäre wenn ich z.B. im März ein Kind bekomme...woran würde sich dann das neue EG berechnen?? Danke bin ja mal gespannt!! :)


Sandy81

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Wenn das so wäre würdest du dann den Regelsatz von 300 € EG bekommen! Hast du vor wieder schwanger zu werden, oder bist du es schon wieder? Zwischen dem EG ende und dem neuen EG für das 2ten Baby kannst du bestimmt ALG II beantragen....denke ich!? Lg Sandy


katinka006

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Antwort auf Beitrag von Sandy81

Aha...neee bin nicht schwanger. Wollte es auch soo schnell nicht werden. Aber wir hatten vor zwei Tagen besuch von Freunden, diese erzählten mir das wenn man direkt im Anschluss wieder schwanger wird dann weiterhin das letzte Elterngeld bekommt! Hat ihnen ihr Steuerberater erzählt. Aber damit ist mit Sicherheit gemeint wenn man innerhalb der Elternzeit wieder ET hat oder??


Glücksfee11

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Bekommt man da nicht nach der Elternzeit vom ersten Kind erstmal ALG I ?!? Wenn man vorher gearbeitet hat. Und Elterngeld fürs zweite, ja 300€. LG


Sandy81

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Ich hab eine Freundin und die hat das Geld auf 2 Jahre splitten lassen und hat dann in der Zeit das 3te Kind bekommen und hat dann für den ganz Kleinen auch das EG bekommen und natürlich weiterhin das Geld für den 2ten auch weiterhin.....ich hoffe das meinst du mit ET(Entbindungstermin)!? Lg Sandy


katinka006

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Antwort auf Beitrag von Sandy81

Also heißt das man hätte in den 12 Monaten wieder schwanger werden müssen und entbinden müssen, dann wäre es wahrscheinlich vom Geld so weiter gegangen schätze ich...aber das wäre dann echt zuviel des Guten. :)


Sandy81

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Wegen ALG I dachte ich muß man da nicht 2 Jahre zuhause gewesen sein? Also bei meiner Großen war ich damals 2 Jahre in EZ und hab dann 1 Jahr lang ALG I bekommen.....?????????


nicoelsche

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Antwort auf Beitrag von katinka006

muss ich nochmal nachlesen, ich glaub du bekommt mehr wie 300 €


nicoelsche

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Was passiert, wenn sich während der Elterngeldzahlungen das nächste Kind ankündigt? Für den Fall, dass Sie während des regulären zwölfmonatigen Bezugrahmens des Elterngeldes erneut schwanger werden, erhalten Sie für Ihr zweites Kind natürlich ebenfalls Elterngeld - zuzüglich Geschwisterbonus. Die Monate, in denen Sie Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden bei der erneuten Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zum Glück nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten (dies gilt aber nicht für Monate, in denen Elterngeld lediglich aufgrund einer Streckung der Auszahlung bezogen wurde). Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile.


katinka006

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Antwort auf Beitrag von nicoelsche

na das klingt doch suuuper....das meinte ich...also wäre es echt am sinnvollsten direkt im anschluss wieder schwanger zu werden!! dann würde ich das gleiche elterngeld bekommen und noch einen geschwisterbonus!! krass krass!


katinka006

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Antwort auf Beitrag von nicoelsche

danke nochmal....aber wie wäre es denn dann wenn ich angenommen im juli oder august wieder schwanger werde und am 1.09. wieder anfangen müsste zu arbeiten???


nicoelsche

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Antwort auf Beitrag von katinka006

also, ich schreib jetzt nur so wie ich es verstehe. 1. Kind ist im August 2011 geboren Wenn du im Juli 2012 wieder schwanger bist und im April 2013 das 2. Kind bekommst. Bezugszeitraum sind die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Beim 2. Kind sind das dann die Monate: Sept. 2012 bis März 2013 (7 Monate) (in denen du wieder arbeiten müsstest) und die Monate März 2011 bis Juli 2011 (5 Monate) (in denen du gearbeitet hast) Die Monate in denen du Elterngeld bekommen hast werden ja nicht mit berechnet und somit übersprungen. Und Kindergeld darf auch nicht mitgerechnet werden. War das so verständlich geschrieben?


katinka006

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Antwort auf Beitrag von nicoelsche

Mhhhh...ja so habe ich das auch verstanden. Das wäre dann aber in jedem Fall weniger weil ich ja nur vorhabe in Teilzeit arbeiten zu gehen! :( Das ist echt sooo blöd. :( Da wäre es vielleicht echt geschickter in den Zwischenmonaten falls das überhaupt jemals passiert...vielleicht gar nicht zu arbeiten und nur von dem Geld meines Mannes zu leben. Dann würde es nämlich wieder von den letzten 12 Monaten vor der Geburt des 1.ten Kindes berechnet werden, oder?? :) Das ist alles soooo kompliziert! :(


nicoelsche

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Nein, leider nicht :-) berechnet werden diese Monate auch wenn du nicht arbeiten gehst :-)