Monatsforum September Mamis 2011

Hab heute viel telefoniert...

September Mamis
Hab heute viel telefoniert...

Mitglied inaktiv

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Also erst mit der Krankenkasse, wegen dem Mutterschaftsgeld. Also 7 Wochen vor dem ET muß der Arzt was ausstellen für die Krankenkasse. Die KK setzt sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung wegen dem Geld. Dem Arbeitgeber muß man lediglich bis spätestens 7 Wochen vor der Geburt bescheid geben, wie lang man in Elternzeit bleibt! Und mit meinem Frauenarzt hab ich telefoniert, ab wann man denn alle zwei Wochen kommen muß, damit ich weiß ob ich extra wegen dem Zettel für die KK vorbei kommen muß, oder eben meinen Termin ja so legen kann....bei uns ist es so das man ab der 30 SSW alle zwei Wochen kommen muß und ab der 36 SSW jede Woche!!! So wollt nur kurz bescheid geben. Ach ja und übers Internet hab ich bei der Familienkasse den Antrag fürs Kindergeld beantragt, der wird mir zugeschickt! Falls ich noch was vergessen hab, gebt mir bitte bescheid


Mitglied inaktiv

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Danke schön für Deinen Beitrag, das mit dem Mutterschaftsgeld hatte ich nämlich vorhin im Hauptforum gefragt. Wo kann man den Kindergeldantrag bestellen? Hast Du mal nen Link für mich bitte?


keinnamemehrfrei

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auf der arbeitsamtseite gibts die formulare direkt zum ausdrucken. ansonsten bei deiner nächsten familienkasse anrufen, die schicken ihn sonts auch zu. die angabe über die elternzeit ist aber nicht ganz korrekt. du musst das nicht 7 wochen vor geburt, sondern sieben wochen vor beginn der elternzeit einreichen. also spätestens eine woche nach geburt. der mutterschutz geht ja acht wochen lang, dann beginnt die elternzeit, sieben wochen vorher ist also eine woche nach geburt. aber man darf den wisch auch schon früher abgeben, dann hat man es immerhin hinter sich.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Den Antrag auf Elterngeld kann man doch erst nach der Geburts abgeben, man benötigt ja die Geburtsurkunde. Und wenn man es genau nimmt, hat man doch dafür 8 Wochen nach der Geburt Zeit oder?


keinnamemehrfrei

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ja den antrag auf elterngeld kannst du erst nach der geburt mit der geb.urkunde stellen. aber oben ging es ja um die elternzeit. über die dauer der elternzeit informierst relativ unformell nur deinen arbeitgeber. unabhängig vom antrag des elterngeldes. viele arbeitgeber haben einen vordruck den sie ihren mitarbeiterinnen geben. der muss spätestens eine woche nach geburt beim AG sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Oh mann, das verwirrt alles ganz schön. Ok darüber muss ich mir keinen Gedanken machen, meine Schwiegermama ist mein AG, ich habe ihr schon gesagt, dass ich erstmal nur 1 Jahr Elternzeit nehme und mich dann kurzfristig entscheide, ob ich noch Landeserziehungsgeld beantrage für noch ein 3/4 Jahr. Sie meint, sie braucht das nicht schriftlich oder MUSS man das schriftlich machen?


keinnamemehrfrei

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machs trotzdem schriftlich, dann bist du auf der sicheren seite falls es mal zu streitigkeiten über deine rückkehr kommt. und kurzfristig sollte auch bei dir heissen spätestens sieben wochen vor beginn. stell dir vor - wir wollen es ja nicht hoffen - es knallt mal bei euch, nicht das sie dann sagt "ätsch du hast die frist nicht eingehalten".... also so würd ich es jedenfalls machen :o)


li1894

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... müsst ihr das Kindergeld bei eurem Arbeitgeber beantragen ! :-)


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von li1894

genau, jetzt sind alle erst recht verwirrt :o) wolte das vorhin auch schon schreiben aber dachte das kneif ich mir mal :o) im zweifelsfall schickt die kindergeldstelle das nämlich zum arbeitgeber, den muss man ja da angeben. hach ja, bürokratendschungel...


Mitglied inaktiv

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Huhu, wer im öfffentlich Dienst beschäftigt ist, bekomme das Formular fürs Kindergeld vom Arbeitgeber. Der stellt den Antrag dann für einen. Selber beantragt man das Kindergeld nur, wenn man nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Ich bin im öffentlich Dienst und weiss es daher. Wusste es aber vorher auch nicht. Was mich aber total IRRE macht, ist die Tatsache, das man so viel beantragen muss, Fristen einhalten muss usw. Ich hab echt Angst das ich etwas vergesse oder zu spät beantrage und dadurch dann einen finanzielllen Schaden habe... Boahhhhhh, ist alles so kompliziert.... LG Sugar


keinnamemehrfrei

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ich arbeite auch im ÖD und ich soll den normalen kindergeldantrag von der familienkasse ausfüllen und dann entweder direkt ins personalbüro schicken oder an die familienkasse. wenn ich es zur familienkasse schicke leiten die das weiter an den arbeitgeber, dauert also entsprechend länger. ernsthaft vergessen kann man das gar nicht, immerhin darf man auch alles für eine gewisse zeit rückwirkend einreichen und spätestens wenn einem die ersparnisse ausgehen fällt einem dann bestimmt ein das es noch was zu beantragen gab :o)))