Monatsforum September Mamis 2011

gestern vaterschaftsanerkennung und gemeinsames sorgerecht beantragt

September Mamis
gestern vaterschaftsanerkennung und gemeinsames sorgerecht beantragt

gusti05

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so... nun haben wir uns gestern auch mal auf´s jugendamt bewegt und die 2 dinge erledigt. wieder eine sache abgehakt... was muss/ kann man denn vor der geburt noch machen/ beantragen? eigentlich nichts mehr oder, da man ja zu den restlichen sachen die geburtsurkunde braucht.


engel_no1

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Antwort auf Beitrag von gusti05

warum geht das bei euch?? ich hab gestern auch beim jugendamt angeurfen und die haben gesagt ich soll das machen wenn das kind da ist beim standesamt weil da muss ich ja eh hin... oder sind die einfach nur zu faul???


sweetheart17

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Antwort auf Beitrag von engel_no1

die schieben einen gerne bis nach der geburt des kindes...da muss man hartnäckig bleiben und sagen das man das aber gerne vorher schon geklärthaben möchte... also kann man auch sagen "faul"


gusti05

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Antwort auf Beitrag von engel_no1

hmm.. keine ahnung. das einzige was wir brauchten war unser personalausweis (wegen unseren daten). auf den zetteln, die wir beide unterschreiben mussten, stand dann immer z.b. vaterschaftsanerkennung des ungeborenen kindes usw. 1 zettel von dem ist jeweils unser, 1 zettel muss dann mit ins krankenhaus irgendwie für das standesamt dann (oder so ähnlich). er hat sich dann nur noch mal mit bleistift notiert wann mein ET ist und das war auch nur ne sache von max. 10 minuten. wir mussten überhaupt nichts ausfüllen oder der gleichen, nur eben haufen unterschrifen geben (jedenfalls ich). ich habe aber auch nicht angerufen, sondern wir sind einfach gestern auf gut glück dort hingegangen und kamen sofort dran.


katinka006

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Antwort auf Beitrag von gusti05

Hallo zusammen, also wir haben auch schon das gemeinsame sorgerecht beantragt und die Vaterschaft anerkannt! Ich glaube auch das viele Behörden zu faul sind, aber seit 1998 ist das möglich und man kann darauf bestehen das es vor der Geburt gemacht wird! Also hartnäckig bleiben! :) Ach ja was du noch machen könntest wäre dir schonmal den Elterngeld- und Kindergeldantrag zu holen und den schonmal auszufüllen. Dann hast du nach der Geburt auch viel weniger arbeit. Meistens kann man die auch aus dem Internet runter laden! Einige Behörden nehmen die auch schon früher an, das ist aber eher selten und dann muss man nur noch die Geburtsurkunde des Kindes dazu reichen! Und was alle unverheirateten werden Mütter brauchen, ist die eigene Geburtsurkunde. Die soll man ja auch mit ins KH nehmen! LG


gusti05

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Antwort auf Beitrag von katinka006

elterngeldantrag haben wir schon bekommen. im august rufe ich dann noch die frau an, die bei uns auf den gesundheitsamt (ist bei uns die einrichtung, wo auch babyerstausstattung beantragt wird) arbeitet und wir gehen dann zusammen den antrag durch, also sollte noch was fehlen, dass sie mir/ uns hilft, damit wäre das auch schon soweit hinter uns. stimmt. den kindergeldantrag wollten wir noch holen... erst mal schauen wo wir da hin müssen -.-


Silent

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Antwort auf Beitrag von gusti05

Oh da bin ich überrascht, also hier geht das nicht. Da man nie sicher sein kann ob das Baby wirklich alles gut schafft. Ohne Geburtsurkunde des Kindes geht da gar nix. Nichtmal für die Vaterschaftserkennung.


katinka006

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Antwort auf Beitrag von Silent

Das sind wirklich nur Ausreden, die Behörden sind seit 1998 dazu verpflichtet das vor der Geburt zu machen! Auch ohne Geburtsurkunde, würde dann auch darauf bestehen!


gusti05

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Antwort auf Beitrag von Silent

wenns danach geht, braucht man ja nie sowas beantragen, denn passieren kann immer was, auch außerhalb des mutterleibes (würde ich jedenfalls auf so eine antwort sagen). bei uns auf dem zettel steht dick drauf "Ich will gemeinsam mit dem Vater des zuerwartenden Kindes/ der zu erwartenden Kinder die elterliche Sorge ausüben." "Ich will gemeinsam mit der Mutter des zu erwartenden Kindes/ der zuerwartenden Kinder die elterliche Sorge ausüben." das ganze nennt sich "urkunde über die sorgeerklärung nach §1626a BGB vor der Geburt" und dann eben "urkunde über die anerkennung und zustimmung der vaterschaft vor geburt" dann steht unter anderen drinne... "Ich erkenne an, der Vater des noch nicht geborenen Kindes bzw. der noch nicht geboren Kinder aus der derzeit bestehenden Schwangerschaft von Frau ...., geboren am ...., wohnhaft in .... zu sein." "Frau ... erklärt: Zu dem noch nicht geborenen Kindes bzw. den noch nicht geborenen Kindern stimme ich der Anerkennung des Herrn .... zu." also du kannst denen gern noch mal ausdrücklich das gesetz ans herz legen.. dann müssen die das machen... find das auch albern, warum die das nicht machen wollen, weil wie gesagt, schief gehen kann natürlich immer was. wenns schief geht, dann geht man eben wieder hin und meldet das (denke ich mal) bzw. wirds ja dann auch standesamtlich dokumentiert.


Nicole2612

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Antwort auf Beitrag von gusti05

Also wir warenauch gestern auf Amt und Haben die Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung abgegeben. bei uns ist das sogar ausdrücklich erwünscht schon vor der Geburt. Der Sachbearbeiter hat uns gesagt wenn wir das nicht machen würde mein freund nicht in der Geburtsurkunde stehen und dann würde die Rennerei losgehen. Mein Schatz nach den 2 Unterschriften " Das ist jetzt der teuerste Tag meines Lebens"


gusti05

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Antwort auf Beitrag von Nicole2612

also jetzt wenn du es so sagst, viel mir gestern auch ein etwas angespanntes gesicht bei meinem männel auf ^^ tja, nun ist diese sache schon mal "bindend" und es wird auch für die männer ernst. obwohl er sich ja auch freut, aber ich glaube, bissl angst haben wir dann beide.


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von gusti05

besteh da drauf, das seh ich auch so! ab der 24. ssw ist das bereits möglich und das ist auch gut so! hab auf arbeit schon so viel sch... erlebt wenn eltern das nicht getan haben, das ist so traurig und blöd. wenn eine mutter nämlich unter oder nach der geburt verstirbt (was wir ja mal wirklich nicht hoffen wollen für irgendjemanden, aber so ist es nunmal leider) und die eltern haben keine vaterschaftsanerkennung dann steht der arme trauernde papa vor dem bettchen vom kind, darf eigentlich keine auskunft bekommen, das kind egentlich nichtmal besuchen und er muss dann erst beweisen (gerichtlich) das er der vater ist. und in so einer situation ist es das letzte was man braucht. hatten letztes jahr 2mal die situation auf arbeit, das grenzt an folter für den vater. ist doch eh alles schon sch... für ihn. jedenfalls ist das u.a. der grund warum man die möglichkeit eingeräumt hat das ab der 24. woche (also ab lebensfähigkeit der kleinen) zu erledigen. das kannst du den faulen leuten vom amt gern mal erklären :o) und mal ganz davon ab: ist man nicht froh über alles was man vor der geburt schon erledigen kann...!?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von gusti05

Also, wir haben unseren Termin noch vor uns, aber ganz ohne Probleme einen bekommen. Bei uns kann man entweder für die Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt und für Sorgerecht zum Jugendamt, oder beides zusammen im Amt für Familie und Soziales erledigen. Die Dame dort am Telefon hat als erstes gefragt, ob das Kind schon auf der Welt ist und fand es sogar total gut, dass wir das jetzt schon erledigen wollen. Siehe vorherige Antwort, meinte sie nämlich auch, wenn irgendwas passiert, muss nicht erst noch in einer eh schon schlimmen Situation erst noch das Familiengericht entscheiden, wo das Kind hinsoll.... Wenn wir das vorher erledigen hat das Kind von der ersten Minute an einen Papa, mit allen Papa-rechten und -pflichten Sonst dürfte er ja nichtmal allein mit dem Kind zum Arzt oder so.... Also kurz: Klar geht das! Da ist nur oft viel los und die versuchen sich dann vielleicht im Abwimmeln, aber wer das vorher regeln will hat seit der Neuregelung 1998 das Recht dazu!