Monatsforum September Mamis 2011

Frage zum Zuverdienst während der Elternzeit

September Mamis
Frage zum Zuverdienst während der Elternzeit

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Hallo zusammen. Ich möchte zwei Jahre in Elternzeit gehen. Und für die 10 Monate mir mein Elterngeld voll auszahlen lassen. Was ist denn dann im zweiten Jahr Elternzeit? Da beziehe ich ja kein Elterngeld mehr. Darf ich dann einen 400 Euro Job machen? Kennt sich da jemand aus? LG Sugar


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Du darfst verdienen wie viel du willst, jedoch darfst du die 30Std in der Woche nicht überschreiten.


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Kriegst dann aber nur noch 300euro


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Wieso bekomme ich dann nur noch 300 Euro?


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Wenn du gar nicht arbeitest bekommst du das volle Elterngeld. Arbeitest du bis zu 30Std bekommst du den Mindestsatz von 300Euro. Wenn du mehr als 30Std arbeitest hast du gar keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.


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Ähm, also ich verstehe das nicht. Wenn ich zwei Jahre in die Elternzeit gehe. Mir aber das volle Elterngeld für die 10 Monate die mir zustehen auszahlen lasse. Dann habe ich ja im zweiten Jahr gar kein Einkommen mehr (ausser Kindergeld). Wieso darf ich dann nur 300 Euro behalten bzw. dazuverdienen. Das Elterngeld ist doch dann schon abgelaufen. Hab ich da einen Denkfehler? LG Sugar


Mitglied inaktiv

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Du kannst dir das Geld auf ein oder zwei Jahre auszahlen lassen.... du darfst im zweiten Jahr normal arbeiten da das Jahr Elterngeld ja schon vorbei ist, und du das Geld ja nur auf zwei Jahre auszahlen lässt. Willst du im dritten Jahr noch Landeserziehungsgeld, muß deinen Verdienst dann wieder angeben!!!


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Puhh.... Ich weiss das ich mir das Geld auf zwei Jahre Elternzeit aufteilen kann. Aber das möchte ich gar nicht. Ich beantrage jetzt für ein Jahr Elternzeit, weiss aber jetzt schon das ich ein zweites anhängen werde. Da bekomme ich den vollen Elterngeldbetrag fürs erste Jahr. Das ist mir klar. Aber wenn ich ein zweites Jahr Elternzeit nehme, darf ich dann einen 400 Euro Job machen oder nicht? Da beziehe ich ja kein Elterngeld mehr. Es kann ja nicht sein, dass wenn man sich spontan überlegt noch ein zweites Jahr zu nehmen, man ohne Einkünfte da stehen muss. Und warum ich dann angeblich nur 300 Euro verdienen darf, das ist mir nicht klar. Ich denke ich frage da bei der Elterngeldstelle einfach nach. Aber danke für die Antworten. LG Sugar


katinka006

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Hallo Sugar, also entweder hast du die Möglichkeit dein Elterngeld auf 24 Monate aufzuteilen oder aber so mache ich es...ich beantrage drei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeben schreibe aber in den Antrag hinein das ich ab dem 13 Lebensmonat des Babys wieder Teilzeit arbeiten möchte. Und zwar 30Std die Woche. Dann fange ich nach einem Jahr wieder an zu arbeiten habe aber die weiteren zwei Jahre besonderen Kündigungsschutz wegen der Elternzeit. Beim Elterngeld beantrage ich nur 12 Monate. Hoffe das ist verständlich? Und wie gesagt du darfst glaube ich nicht über 130Std im Monat kommen. LG


katinka006

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Das ist das geschickteste wenn du ein weiteres Kind möchtest! Dann hat nämlich dein AG keine Chance dich zwischendrin los zu werden!! :) Bei Fragen melde dich ruhig. :) LG


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Moin moin! Also, ich glaube ihr dreht euch gerade um ein Missverständnis.. Es geht nicht um ElternGELD im 2. Jahr, sondern um ein zweites Jahr ElternZEIT, in der du noch nicht wieder in deinen regulären Job einsteigen willst, richtig? ElternGELD bekommst du dann ja wirklich nicht mehr, 400-EUR-job dürfte an sich kein Problem sein, ich kann mir aber denken, dass das vielleicht noch dein AG genehmigen muss. Meiner Ansicht nach spricht da nix gegen, kann aber natürlich nicht schaden, noch mal an entsprechend kompetenter Stelle nachzufragen. LG, Lucy


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Huhu, JA Endlich.... So hab ich es gemeint. Ich möchte zwei Jahre Elternzeit....und einfach wissen wie es da arbeitsmässig aussieht. In meinen eigentlichen Job möchte ich eben noch nicht wieder einsteigen. Also, ein Jahr ElternGELD im ersten Jahr ElternZeit...und im zweiten Jahr ElternZeit....dann eben einen 400 Euro Job. Vielleicht hänge ich noch ein drittes Jahr an. Ich weisse es noch nicht. Hat einfach damit zu tun, das ich bei meinem alten Arbeitgeber evtl. überhaupt nicht mehr arbeiten werden nach der ElternZeit...(egal wie lange ich die auch mache). So kann ich mir aber zumindest in der Arbeitsfreien ElternZeit...etwas Geld dazu dazuverdienen und evtl. aus dem 400 Euro Job dann einen Vollzeitjob machen. Schließlich möchte ich nicht arbeitslos werden. Aber darum ging es...um den Zuverdienst im zweiten Jahr ElternZeit.... Danke, jetzt wurde es verstanden.... Ist aber auch ein blödes Thema...Elterngeld, Elternzeit...boahhhh ne... LG Sugar