Monatsforum September Mamis 2011

Elterngeldantrag + Mutterschutzgeldantrag?

September Mamis
Elterngeldantrag + Mutterschutzgeldantrag?

katinka006

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Huhu zusammen, sagt mal ich gebe ja den Wisch vom FA für das Mutterschutzgeld bei der KK ab. Muss ich dann noch etwas wegen dem Mutterschutzgeld beim AG abgeben?? Dachte es wäre erledigt mit dem Zettel für die KK?! Und wegen dem Elterngeldantrag den gebe ich ja nach der Geburt ab, muss da der AG etwas eintragen? Eigentlich nicht oder? Bin etwas verwirrt da in dem Elternzeitantrag meiner Schwester für Ihren AG das drin stand: Ebenfalls sende ich Ihnen anbei das Formular zur Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld zu. Bitte senden Sie mir dieses, sowie die Bestätigung zum Zuschlag zum Mutterschutz-Geld ausgefüllt zur Beantragung des Elterngeldes zu. Verstehe gar nix mehr!! :( Hilfe!! Danke und lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Huhu, also das hängt so weit ich weiss von deinem Arbeitgeber ab, ober der auch die 7 Wochen Bescheinigung haben möchte. Generell ist es aber so, das du das Original zu deiner KK schickst. So haben die mir das gesagt. Eine Kopie kannst du an deine AG schicken, wenn der überhaupt eine haben möchte, denn die KK setzt sich mit dem AG sowieso in Verbindung. Was den Elterngeldantrag angeht, da musst nix vom AG rein. Ausser natürlich deine Bezügemitteilungen. Das haben die mir Anfang der Woche bei der Elterngeldstelle gesagt. Aber wie gesagt, das sind so generelle Aussagen. Genaues erfrag nochmal bei deinem AG. Ganz schön schlimm diese Bürokratie, was? LG Sugar


katinka006

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Ja finde das auch fürchterlich. So unübersichtlich, die machen es einem wirklich nicht einfach. Auch Partnermonate. Also da will die Politik das mehr Kinder geboren werden und dann machen sie alles mit Elternzeit und Elterngeld so kompliziert. Was ist denn die sieben Wochen Bescheinigung? Ich habe ja damals meinem AG einen Beleg über den vorraussichtlichen ET gegeben. Daraufhin habe ich Post von meinem AG bekommen wann mein Mutterschutz los geht und endet. Ich weiß nur das der Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt beim AG vorliegen muss samt Geburtsurkunde oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von katinka006

Huhu, 7 Wochen vorm errechneten ET bekommst du von deinem FA eine Bescheinigung. Diese muss du dann deiner Kk einreichen um das Mutterschaftsgeld zu bekommen. Ohne die kriegst du das Geld wohl auch nicht. Das mit dem Elterngeld stimmt. Man kann es ja nun mal erst beantragen, wenn das Kind da ist, weil ja die Geburtsurkunde mit eingereicht werden muss. Das muss so weit ich weiss, spätestens 1 Woche nach der Geburt getan werden. Ja, es ist echt nicht so einfach. Ich versuche da auch noch durch den Papierkram durchzusteigen. Momentan kann man ja noch nicht so ganz viel beantragen, weil ja überall der Geburtstermin drauf muss.... Was weiss ich wann das Kind geboren wird... Der errechnete ET wird es bei den meisten ja nicht sein. Na ja, wird etwas stressig nach der Geburt die ganze Bürokratie, aber was solls. Da müssen wir durch... LG Sugar