Monatsforum September Mamis 2011

bräuchte Tips von jenen die sich mit ALG 1 / ALG 2 auskennen

September Mamis
bräuchte Tips von jenen die sich mit ALG 1 / ALG 2 auskennen

Silent

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Es geht diesmal nicht um mich, sondern um eine Freundin die mir mehr als leid tut und die völlig am Ende is. Ihr wurde zunächst mal zugesichert das sie ALG1 anspruch hätte. Da sie Schwanger ist (24 SSW), und einfach aus stress und wegen ihrer Migräne usw die Schule abbrechen musste, war sie schonmal erleichtert als man ihr das zusicherte. Nun gab es einen Rechnungsfehler wie sie vor 2 Tagen erfuhr, laut diesem ihr das ALG1 doch nicht zusteht und sie schleunigst ALG2 beantragen soll. 1) Die Miete ist am 1.8. fällig und wird keinesfalls so schnell da sein, weshalb sie nun ihren Vermieter schonmal vertrösten muss. 2) Das große Disaster des ganzen ist, sie ist vor gut einem Monat umgezogen und die Wohnung misst 75 qm². Das Amt bewilligt das nun nicht. In gut 3 Monaten kommt ihre Tochter zur Welt. Ihre Sachbearbeiterin macht neben ihrem unfreundlichen auch nicht gerade einen optimistischen Eindruck und meinte, dass die wohnung zu teuer und zu groß sei. und auch, dass ihre Mutter und Großmutter hier wohnen scheint sie weniger zu interessieren. Einen Termin vorab wollte sie nicht geben, sie soll sich erst an der Theke melden um ALG2 zu beantragen und da bekommt sie dann auch einen Termin. Meine Frage nun, was kann sie tun, bzw worauf hat sie Anspruch? Steht es ihr zu zu sagen: Bitte bezahlen sie die Miete anhand der Maße für 1 bzw später 2 Personen, meine Mutter zahlt den Rest? Oder kann das Amt sie jetzt wirklich zwingen auszuziehen? Sie muss ja die Kündigungsfrist einhalten usw. Danke im Vorraus, eure Silent die sehr mitgenommen is, hat sie doch beim Umzug damals so tüchtig geholfen und sich für ihre Freundin gefreut.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Silent

Also wenn sie vorher nicht mind. 1 Jahr gearbeitet hat, dann hat sie auch keinen Anspruch auf ALG1. Sie muss also so schnell wie möglich ALG2 beantragen. Sind sie nur zu zweit? Dann ist natürlich eine Wohnung mit 75qm zu groß, sie kann aber den Rest der Miete aus eigener Tasche zahlen. Mehr weiss i ich jetzt leider auch nicht.


wuppi76

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Antwort auf Beitrag von Silent

also alles kann ich jetzt auch nicht beantworten, aber ein wenig: wenn sie bei Anmietung der Wohnung nicht wusste, dass sie auf ALG II angewiesen sein wird müsste die Wohnungsmiete erstmal komplett übernommen werden. Dann müsste sie aufgefordert werden, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes um eine angemessene Wohnung zu kümmern, und erst nach Ablauf des Zeitraumes kann die Miete entsprechend gekürzt werden. Sie hat übrigens einen Anspruch, auf eine schnelle Vorschusszahlung wenn sie zum 01.08. über keine eigenen Mittel mehr verfügt, hier darf sie sich einfach nicht abwimmeln lassen.


sarah171

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Antwort auf Beitrag von Silent

hey..beziehe selbst "noch" alg1 was ja weg fällt wenn man in mutterschutz kommt..bei mir ist es so das ich ja nen teil vom meinem alten lohn bekomme da ich ja über nen jahr in meiner alten firma war. dieser teil reicht aber nicht aus um meine miete auch komplett zu tragen das heisst ich bekomme 360 euro alg2 für die miete und muss 80 euro vom alg1 selbst dazuzahlen...meine wohnung hat knapp 70 qm und das war in ordnung weil sie vom preis her in dem vorgegeben rahmen vom amt liegt und das ist eigentlich das wichtigste..es gibt da ja so ne staffel wie viel was kosten darf an kaltmiete und nebenkosten. da sie schwanger ist wird sie mit 2 personen gerechnet also stehen ihr glaube ansich 60-65 qm zu kommt aber glaube auch aufs bundesland an was die preise betrifft was übernommen wird..würde ich alg2 bekommen würden die zb meine komplette miete also 440 euro inkl NK und heizung übernehmen nur strom muss jeder selbst tragen. vll hilft dir das etwas weiter..es ist alles sehr verwirrend und das richtige gerenne geht erst los wenn sie in mutterschutz kommt wie wer weiter was trägt das habeich ja jetzt auch bald vor mir....


frauschultes

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Also erstmal muss sie nicht ausziehen, es ist halt aber so dass das AA nur so viel Bezahlt wie ihr zustehen würde an Miete und sie den Rest selber irgendwo auftreiben muss... Wegen der fälligen Miete muss sie unbedingt dem Amt auf der Matte stehen am Besten schon mit Kontoauszüge um zu beweisen dass sie quasi zahlungsunfähig ist dann bekommt sie einen Vorschuss Wenn sie ALG 2 bekommt dann hat sie auch anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft genauso wahrscheinlich auch auf Erstaustattung und wenn sie Alleinerziehend ist bekommt sie auch noch mal einen Zuschuss... also alles halb so wild!! sie muss sich halt dahinterklemmen und denen bissle auf die Füße stehen dann kommt sie auch zu ihrem Recht GLG


Silent

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Danke danke, hab ihr das eben geschrieben. Sie will morgen mit ihrer Mutter zum Amt schreiten und dann da erneut vorsprechen. Bei ihrer Mutter denke ich schon das die hart bleiben wird. Allein hätte sie da wohl weniger chancen. Ich ihr eure Antworten gepostet, hoffe das ist ok. Also als werdende Mama kann man ab und an echt nicht vom Mutterglück sprechen in solch Situationen. Ich bin froh das ich mit dem Amt nix mehr zu tun hab.


agi1978

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Antwort auf Beitrag von Silent

Ich hatte damals vor 5 Jahren bei ALG 2 auch das Problem, dass die Wohnung zu gross sei... (60 qm)... hatte aber eh vor, dass noch eine Freundin miteinzieht, als WG - das haben sie dann akzeptiert und mir die Haelfte angerechnet. Ob man deiner Freundin das mit dem Umzug in der SS aber zumuten kann, ist menschlich bestimmt ein anderes Urteil als gesetzlich betrachtet. Vielleicht waere es doch besser, scih mit dem Gedanken anzufreunden, so dass ein Umzug, wenn er kommen sollte, dann nicht so schwer faellt? Ganz vieles haengt meiner Meinung nach vom jew. Sachbearbeiter ab und dessen innerer Haltung.. Gesetze hin oder her, so vieles ist Auslegungssache und auch Sache dessen, ueber wieviel Geld die ARGE verfuegt. Deiner Freundin alles Gute!! Und mitfuehlende Gruesse - es ist scheisse, wenn einem ploetzlich was wegbricht und frau in der SS doch lieber gaaanz viel Sicherheit haette... GLG Agi