Monatsforum September Mamis 2011

Bräuchte mal Hilfe

September Mamis
Bräuchte mal Hilfe

Mitglied inaktiv

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Hallo Mädels, ich bräuchte mal dringend Hilfe mit diesen ganzen Geldangelegenheiten. Ich weiß nicht genau was mir jetzt zusteht. Bekomme eig seit knapp 3 Jahren Bafög weil ich ja mein Abi gemacht habe. Jetzt musste ich hartz4 beantragen weil ich ja jetzt das Studium/Ausbildung minimum ein Jahr flachfällt. Hab den Bescheid heute bekommen, dass es mir bewilligt wurde. Was muss ich denn jetzt noch beantragen ? Elterngeld und Kindergeld ? Wo krieg ich das her ? und ist das dann alles ? Weiß vllt auch jemand wie das mit dem Unterhalt aussieht ? Mein freund geht ja selber noch zur Schule ich glaub ich häng da nen bsichen hinterher :( ich blick hier grade gar nicht durch ? Hat jemand Erfahrung :O bitte bitte bitte Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Hallöchen Also elterngeld muss du zum versorgungsamt aber das wird dir auf hartz zugerechnet!!! Kindergeld bekommst du beim arbeitsamt,da ist so eine abteilung Wenn du noch mit deinem freund zusammen bist bekommst du keinen unterhalt!! Das ist nur für mami`s die getrennt von dem papa des kindes leben. Wenn du noch fragen hast kannst du dich gerne an mich wenden bis dann


Mitglied inaktiv

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hallo fienchen1307, danke erstmal das hat mir schon ein wenig geholfen :) Ich dachte ich bekomme vllt Unterhalt weil wir ja nicht zusammen leben ? Also er wohnt im Moment noch zuhause und wir werden frühstens im Februar zusammenziehen


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hallo fienchen1307, danke erstmal das hat mir schon ein wenig geholfen :) Ich dachte ich bekomme vllt Unterhalt weil wir ja nicht zusammen leben ? Also er wohnt im Moment noch zuhause und wir werden frühstens im Februar zusammenziehen


MaBri

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Ich wusste auch nicht, wo ich was beantragen muss und habe deshalb einfach eine E-Mail an unsere Stadtverwaltung geschickt. Den Kindergeldantrag bekomme ich bei der Kindergeldkasse - bei uns im Arbeitsamt oder Arge (wie auch immer) und den Elterngeldantrag bekomme ich bei der Kreisverwaltung. Wohne in Niedersachsen. Aber das ist auch überall verschieden. Also kann ich Dir auch nur empfehlen im Zweifel eine kurze Mail an die Stadt zu schreiben.


JuniTwins05

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Huhu! Also selbst wenn dein Freund Unterhalt für dich und dein Kind bezahlt, wird dir das postwendend von deinem Hartz-IV Satz abgezogen, Kinder- und Elterngeld ebenfalls... Beantragen und dich drum kümmern musst du dich allerdings trotzdem, denn sonst streikt dir das Amt aufs Dach! Viel Erfolg und liebe Grüße!


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Antwort auf Beitrag von JuniTwins05

ich habe eig nicht mehr zum leben wie jetzt ? oder was :(


Levitra

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Es gibt einen Mindestunterhalt zum Leben, den erfüllt das Hartz 4; alles was darüber hinaus geht, wird angerechnet (bzw, wird dir vom Hartz 4 abgezogen) Wenn dein Kind da ist, erhöht sich der Mindestunterhalt ein wenig, da dann das Kind in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen wird (ist aber nicht viel) Unterhalt steht dir nicht zu. Das Jugendamt zahlt einen Unterhaltsvorschuss für das Kind wenn du von deinem Partner getrennt bist und er entweder nicht arbeitet oder sich weigert zu zahlen. Dieser wird aber auch beim Hartz 4 angerechnet. Wenn du Hartz 4 beziehst und arbeiten gehst und der Lohn nicht ausreicht um vom hartz 4 weg zu kommen, dann wird dir bis auf 160 Euro alles angerechnet. Hartz 4 soll ja nicht dazu verlocken nicht mehr arbeiten zu wollen, sondern deckt nur für eine begrenzte Zeit in einer Notsituation den Mindestbedarf zum Leben ab.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Levitra

danke erstmal für den klartext. Ich wollte richtig stellen, dass ich ja nicht nicht arbeiten gehen will aber nunmal noch vorhabe zu studieren ;) aber noch ca 7 jahre von 400 euro im monat zu leben ist da auch nicht grade nen anreiz


Juiced

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hast pn


mamiCaro11

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Bei ihrer aok: - mutterschaftsgeld für selbst versicherte frauen (geburtsbescheinigung mit dem vermerk (für mutterschaftshilfe" mitbringen) - konstenfreie familienversicherung - versichertenkarte - aok-juniorzusatzpaket standesamt: - geburtsurkunde (geburtsbescheinigung vom kh mitbringen) einwohnermeldeamt: - änderung der lohnsteuerkarte agentur für arbeit: - kindergeld ( geburtsbescheinidung "für die familienkasse" mitbringen) arbeitgeber: - eventuell geburtshilfe - elternzeit (spätestens 7 wochen vor inanspruchnahme beantragen) stadt bzw. gemeindeverwaltung: - elterngeld budenversicherungsamt: - mutterschaftsgeld für familienversicherte frauen mit minijob (antrag und infos im internet unter www.bva.de