MissDiana
Hallo vielleicht kennt sich ja jemand mit den Arbeitnehmer Rechten für Schwangere etwas besser aus als ich und kann mir bisschen helfen..... Also ich bin seit 2 jahren in einer Firma (mit glaube mehr als 60 Angestellten). Wurde heute von einer Kollegin angerufen ( nicht mal vom Chef selbst, er hat mir gegenüber auch noch nichts verlauten lassen!!!) und soll meinen Übernahme Vertrag abholen bzw. Unterschreiben kommen. mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 16.09.10 und der neue vertrag soll ab 31.07.10 gelten. Habe ich da noch anrecht auf mein Elterngeld von 67% meines gehaltes? Habe gehört das man ja 12 Monate bei einem Arbeitgeber vorweisen muß und das wären dann ja grad mal 1,5 Monate. Bin auch schon seit 15.06.10 im beschäftigungsverbot!! Ist das alles überhaupt Rechtens??
Es ist doch aber ein übernahmevertrag beim gleichen Arbeitgeber oder nicht? Somit standest du ja zuvor auch in einem Arbeitsverhältnis bei ihm... Denke schon dass du dann ganz normal Anrecht auf die 67% hast...
Es ist ein Übernahmevertrag von einem anderem arbeitgeber nicht meinem Jetzigen. Habe jetzt mal bei frau Bader im rechtsforum nachgehagt... trotzdem danke
Hi, bei wem du beschäftigt bist, ist für das Elterngeld völlig egal, wichtig ist nur, dass es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt - den AG wechseln kann man auch in der Zeit. Wenn du allerdings nach dem alten Vertrag finanziell besser gestellt bist, als nach dem neuen, würde ich den neuen Vertrag auf keinen Fall rückwirkend unterschreiben, sondern den Beginn eher noch versuchen, nach vorne zu schieben. Gruß, Speedy
Das Elterngeld wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Was Speedy schreibt ist da dann schon richtig, wenn Du mehr verdient hast dann versuch es rauszuschieben. LG Marina