Monatsforum September Mamis 2010

Kann man im Mutterschutz die bessere Steuerklasse an den Mann weitergeben

September Mamis
Kann man im Mutterschutz die bessere Steuerklasse an den Mann weitergeben

Mitglied inaktiv

Hallo an alle, habe eine ganze Weile heimlich hier im Forum mitgelesen. Bin momentan in der 33. ssw und der errechnete ET ist der 21.09. Nun habe ich selber eine Frage und hoffe, es kann mir jemand helfen. Bin ab nächster Woche im Mutterschutz und habe die Steuerklasse 3. Kann jetzt mein Mann ab dem Mutterschutz die Steuerklasse nutzen? Wäre dankbar für Antworten. LG, Sasa_85


Merlina

Antwort auf diesen Beitrag

ich bin aus dem august forum... man kann einmal im jahr die steuerklasse ändern, das gilt dann aber für das komplette kalenderjahr!!!! vorher gut überlegen und durchrechnen!!!!


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Watn Blödsinn! Im Mutterschutz kriegst volles Gehalt. Wenn die Elternzeit beginnt und du die nimmst, würd ich wechseln.


speedy

Antwort auf diesen Beitrag

Hi, ja, prinzipiell ist das gut möglich (und auch sinnvoll) - der Eintrag gilt aber frühestens ab dem Folgemonat und wird bei der Gemeinde vorgenommen. ABER: Frag unbedingt vorher bei deinem Arbeitgeber nach, wonach er das MuSchu-Geld berechnet! Rein formal MÜSSTE er das durchschnittliche Netto-Gehalt aus den 3 Monaten VOR Beginn des MuSchu als Grundlage nehmen. Die meisten Lohnbuchhaltungssysteme, die ich kenne, berechnen allerdings das fiktive Gehalt für das MuSchu-Geld auf Basis der aktuellen Lohnsteuerklasse einfach weiter - hier würde dann eine Änderung der Stkl. während des MuSchu bewirken, dass du plötzlich ein scheinbar geringeres Netto-Gehalt und damit auch weniger MuSchu-Geld hättest. In dem Fall würde ich erst nach dem MuSchu die Steuerklassen wechseln - sich mit dem AG noch aus dem MuSchu heraus über die Rechtslage der Berechnung streiten kommt da nicht so gut. Gruß, Speedy


Rustie78

Antwort auf diesen Beitrag

Also, du kannst problemlos die Steuerklasse ab dem Mutterschutz wechseln. Jedoch gilt das erst ab Folgemonat, also September in deinem Fall.. Es rentiert sich definitiv, wenn du danach in Elternzeit gehst. Das Elterngeld ist ja auch dementsprechend höher, wenn du die ganze Zeit in Steuerklasse 3 gearbeitet hast. Bei mir war es genauso. Also habt ihr mehr Geld zur Verfügung. Gruß Dany


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Rustie78

wir sind erst frisch verheiratet und haben beide noch Steuerklasse 1. Ich bin ja jetzt im Muschu und ab geburt dann in Elternzeit mit 1 Jahr Elterngeld. Dann macht es doch Sinn, die Steuerklassen ab dem Zeitpunkt des Elterngeldes ao zu wechseln, dass mein Mann in 3 und ich in 5 bin. Das hat doch dann ab dem Beginn der Elternzeit/Elterngeld darauf keinen Einfluss mehr, oder? Lieben Dank Dany


Rustie78

Antwort auf diesen Beitrag

Das könnt ihr so machen. Ist natürlich auch sinnvoll. Seit ihr denn verheiratet ab dem Zeitpunkt? Jetzt seit ihr ja in Steuerkl. 1. Wenn ihr verheiratet seit, müsstet ihr ja in 4 und 4 sein oder in 3 und 5. Also, wenn ihr heiratet, dann könnt ihr 3 und 5 nehmen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Rustie78

wir sind seit dem 10.07. verheiratet und haben es noch nicht geschafft, uns darum zu kümmern, deshalb dachte ich, wenn ich das jetzt ändere, muss ich ja die Steuerkarten bei den Arbeitsgebern anfordern und das ändern lassen für SK 4+4 und dann nochmal wenn das baby da ist für 3+5. meinst Du die stellen sich da an, wenn man das dann erst macht, wenn das Baby da ist??


Spock1

Antwort auf diesen Beitrag

und der Kombination Steuerklasse 3 und 5! Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und wirkt sich nachträglich auf den Steuersatz aus. Wenn Ihr die Kombination 3 und 5 habt, zahlt Ihr bei der Einkommensteuererklärung kräftig nach (und seid im übrigen verpflichtet, eine einzureichen).