sweety92
Wisst ihr wie das läuft, wenn das Vor- oder nach dem ET kommt? Für mich ist das klar, aber theoretisch besteht eine Antragsfrist, die der Vater ja vorher nur mit dem ET "voraussichtlich" angibt. Wie ist es, wenn das Kind z.B. 2 Wochen früher kommt? Hat er dann automatisch das Recht die Elternzeit auch direkt zu beginnen? Habe dazu nichts Näheres gefunden, würde mich über Quellen freuen :)
Eigentlich schon. Wir haben beim letzten Kind für meinen Mann einen Elternzeitantrag ab Geburt gestellt und den vorraussichtlichen ET angegeben. Der Antrag muss ja 7 Wochen vorher eingereicht sein. Um ganz sicher zu gehen, könnt ihr ihn ja auch 10 Wochen vorher einreichen. Das ist ja generell kein Problem. Bei uns kam das Baby dann 3 Tage zu spät. Mein Mann musste sich nach der Geburt dann telefonisch auf der Arbeit melden und per Post eine Geburtsurkunde einreichen. Dann bekam er ein paar Tage später nochmal die schriftliche Bestätigung mit genauen Angaben.
Leider nein. Man ist da dann auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen oder er muss zu Hause bleiben um sich um das andere Kind zu kümmern oder so. Unser zweites Kind kam 5 Wochen zu spät und wir mussten noch einige Wochen überbrücken mit mir im KKH und kleinen zu Hause. Mein Mann hat viel homeoffice gemacht und meine Mama hat mit dem großen geholfen. Wir hatten eine Bestätigung Über die Frühgeburt und dann hat seine Personalabteilung versucht das zugig durchzubringen. Er ist jetzt Gottseidank bei einem flexibleren Arbeitgeber :)
Ich bin zwar kein Arzt, aber ein Kind kommt sicher niemals 5 Wochen zu spät.
5 Wochen zu spät? Dann hat man dich wohl falsch ausgerechnet?
Sie hat sich doch nur verschrieben, das sieht man doch wenn sie schreibt "Frühgeburt"...
Hört sich ja nicht so einfach an.. denke auch, sass später wahrscheinlich kein Problem ist nur evtl. früher..